Parkplatzunfall rückwärtsausparken! Wer hat Schuld?

5 Antworten

Hintergrund ist dabei, dass nach Rechtsmeinung bei Parkplatzunfällen gerne aufgrund einiger Urteile in der Vergangenheit die Schuld auf beide verteilt wird.

Nicht ganz automatisch 50 / 50, aber darauf läuft es im Grunde hinaus, da man auf Parkplätzen die StVO nicht ganz so anwendet, wie das z.B. auf tatsächlich öffentlichen STraßen der Fall ist. Es sind da einige Sondersichtweisen möglich, zum Schluß reicht es aus, zur falschen Zeit am falschen Ort und Schwup ist man dabei.

Die Versicherer dealen das nach Unfällen untereinander aus, wer wieviel % bekommt, das geht nicht einmal zwingend auf deinen Unfallgegener zurück.

Dabei nimmt z.B. Dein Versicherer gerne einige % Schaden in kauf, weil er dadurch erst in der Lage ist, Dir die Schadensfreiheitsklasse runter - und die Versicherungsprämie hochzusetzen. Der macht damit quasi ein Geschäft.

Die gegnerische Versicherung hat es auch gerne, wenn sie nicht alles alleine zahlen muss, auch die wollen in Zukunft mehr Prämie von Deinem Unfallgegner, alle sind Glücklich - bis auf Du.

Zudem läuft das so ein bischen unter den Konzernen, geb ich Dir hin und wieder ein paar % zu zahlen, gibst Du mir dafür auch hin und wieder ein paar % zu zahlen, insgesamt kommt es aufs selbe raus für uns, wir alle setzen aber dann unsere Prämien hoch und die Aktien unserer Unternehmen  steigen

Wenn Du damit nicht einverstanden bist, wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als zu klagen und vor Gericht zu versuchen, das abzuwenden. Tust Du das nicht, ziehen die das so durch.

Gemein, ich weiß.

Und ob da die Polizei dabei war oder nicht spielt gar keine Rolle, da die Schadensregulierung komplett ein anderes Rechtsgeboet ist. Mit oder ohne Polizei dabei ist da vollkommen egal.

Genau so ist es.

ich würde bei sowas immer die Polizei dazuholen.. Das gibt´s ja öfter dass man am Unfallort sagt man wär Schuld und dann aber hinterher doch was anderes behauptet..

Merke fürs nächste mal! :)

Sinnfrei.

@VirusBanane24

Doch. Was bitte soll die Polizei hier tun, außer Aussagen aufzunehmen? Dazu braucht man niemand Dritten, denn die Kostenverteilung regeln ohnehin die Versicherungsunternehmen untereinander.

Beide Fahrzeuge in Bewegung, jeder 50% Teilschuld.

Am Unfallort stand der Fahrer mir gegenüber zu seiner Schuld, da er rückwarts gefahren ist und nicht ausreichend geschaut habe,

Irrelevant.

bei der Versicherung will aber nun eine Teilschuld geltend machen.

Das wird der VR in Anbetracht der Unfallumstände genauso sehen.

Kommt er damit durch? Meiner Meinung nach trifft mich keine schuld!

Doch, tut es. Bei Parkplatzunfällen wird, sofern nicht eindeutig einer der beiden Beteiligten grob fahrlässig / vorsätzlich gehandelt hat, immer von einer Teilschuld beider Fahrzeugführer ausgegangen. Das regeln die beteiligten VR im Regelfall 50/50 untereinander.

Hey,

Mein Vater ist Polizist (habe grade gefragt) Nein, dich triff absolut keine Schuld! Wird sich im Gericht (falls es dazu kommt) auch herausstellen. Natürlich auch nur wenn sich dies genau so erreignet hat, aber wird schon so gewesen sein. Bei manchen Leuten denkt man echt, dieses Verhalten gehört auf den Mond! Vorallem er hat es ja auch noch zugegeben! Schlimm, schlimm heutzutage.

Alles gute

deine heyichhabnefrag

Mein Vater ist Polizist (habe grade gefragt)

Irrelevant. Dein Vater mag Polizist sein, er ist aber kein Richter, und trifft keine zivilrechtlichen Schasdensregulierungen.

Nein, dich triff absolut keine Schuld!

Doch. Rechtspraxis bei Parkplatzunfällen: Beide Fahrzeuge in Bewegung, beide Teilschuld. Stichwort "besondere Rücksichtnahme".

Aus diesem Grund immer die Polizei holen oder zumindest Zeugen anhalten.