Unfall auf dem Weg zur Probearbeit - Berufsgenossenschaft verweigert den Versicherungsschutz

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Wer auf dem Weg von oder zu einem Probearbeitstag verunglückt, steht auch dann nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sich der Unfall auf dem direkten Weg zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte ereignet. Begründungen zur Ablehnung hier.

Kopiert: http://www.citynews-koeln.de/berufsgenossenschaft-unfallversicherung-probearbeitstag-versicherungsschutz-weg-taetigkeit-_id713.html

DerHans  02.03.2010, 09:52

Niemand geht einfach so zu einer Probearbeit, es muss eine schriftliche Aufforderung geben.

Soweit mir bekannt ist, greift die Berufsgenossenschaft dann, wenn jemand der im Anstellungsverhältnis/Arbeitsverhältnis steht, einen Wegeunfall hat. Bei Probearbeit ist das nicht so.

anjanni  02.03.2010, 09:38

Auch bei Praktika muß man versichert sein. Und Probearbeit ist im Grunde ja nichts anderes.

turalo  02.03.2010, 09:51
@anjanni

Wenn es angemeldet ist. Jemand, der mal einen Tag zur Probe arbeiten geht, meldet niemand an. Leider!

anjanni  02.03.2010, 09:57
@turalo

Dann muß er eben nachgemeldet werden...

Wenn ich irgendwo probearbeiten würde, würde ich jedenfalls davon ausgehen, daß ich versichert bin.

hallo! die bg trifft nur ein ,wenn du im angestelltenverhältniss bist und da es ja nur probearbeiten war hast du leider keine chance!! würde mich aber trotzdem nochmal bei der krankenkasse informieren und zur not mal einen anwalt fragen!!! ich wünsche dir viel glück!!

Selbst die schwaru arbeitende Putzfrau ist in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Nur der Arbeitgeber wird dann belangt. Es muss ja irgendeine Grundlage geben, mit der du beweisen, kannst, dass du auf dem Arbeitsweg warst. Probearbeit, Praktikum, Weg zur Arge ist alles versichert.

Hast Du den Termin für die Probearbeit schriftlich bekommen? Oder kann der Arbeitgeber das bestätigen?

Wichtig ist, daß Du einen Nachweis darüber hast. Dann mußt Du auch versichert sein.

Notfalls nimm einen Anwalt.

DerHans  02.03.2010, 09:46

Es kann ja nicht sein, dass du einfach so da hin gegangen bist. Das muss der Arbeitgeber an die zuständige BG melden. Wenn du von der ARGE oder der Bundesanstalt zu dieser Probearbeit geschickt wurdest, ist diese zuständig.

rudiratlos6 
Fragesteller
 02.03.2010, 09:58
@DerHans

@DerHans. Siehe meinen Komm. bei MarcSu.