Rückgabe von Generalvollmacht durch Bevollmächtigten?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach meiner Kenntnis kann man bei gründlicher Prüfung der aktuellen Situation eine Vollmacht durchaus "zurückgeben". Es muß mit dem Vollmachtgeber abgestimmt sein - das wäre die einfache Variante. Wenn das nicht möglich ist, zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen, dann sollte man überlegen, ob jetzt eine gesetzliche Betreuung eingeleitet werden sollte, wenn der Vollmachtgeber zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr entscheidungsfähig ist und aus diesem Grund eine sachliche Verständigung über diesen Sachverhalt nicht mehr möglich ist. Beratung zu diesem Thema gibt es kostenlos bei der Betreuungsbehörde (im örtlichen Landratsamt) oder bei Betreuungsvereinen.

das kommt ja wohl auf den Inhalt der Vollmacht an.

Sie sollte in jedem Fall eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Notar abgeben, dass sie die Vollmacht nicht mehr will und ggf. Gründe dafür anführen.

Dann ist der Notar gezwungen schriftlich Stellung zu nehmen.

Das Ganze kann man dann wiederum durch die zuständige Notarkammer prüfen lassen

Volker13  13.10.2009, 22:25

Das ist quatsch!

Volker13  13.10.2009, 22:36
@Raimund1

weil die Gründe gegenüber dem vollmachtgeber zu erklären sind. Der Notar kann das zur kenntnis nehmen, wird allerdings die beglaubigte Vollmacht nicht aufheben. Dies kann kann er nicht, weil er nur Namens und im Auftrage des Vollmachtgebers tätig werden darf.

Ich hatte eine Bankvollmacht, allerdings nicht notariell beglaubigt. Ich bin zur Bank und habe diese Vollmacht meinerseits widerrufen. War kein Problem. Ich denke, dass muß möglich sein, keiner kann zu Dingen gezwungen werden, die er nicht machen möchte.

Der notar hat Recht. die Vollmacht muss widerrufen werden. Für den weiteren sachverhalt würde ich mich an einen anwalt wenden. Denn es müsste erstmal geklärt werden, ob aus dem Wortlaut der Vollmacht eine Garantenstellung abgeleitet werden kann.

renchen13 
Fragesteller
 13.10.2009, 22:27

Was ist eine Garantenstellung?

Volker13  13.10.2009, 22:34
@renchen13

die garantenstellung ergibt sich aus den verschiedensten Verhältnissen. Sie kann aus vertrag oder Kraft gesetzes entstehen. Ob eine generalvollmacht eine garantenstellung gemäß § 13 StGB herleitet, ist am Wortlaut der Vollmacht zu prüfen.

Sie sollte mit dem Herrn reden und ihm sagen, dass sie das nicht gerne machen möchte. Er hat wohl viel Vertrauen, sonst hätte er das nicht gemacht.

Volker13  13.10.2009, 22:26

Die Vollmacht existiert doch schon!

SUNFRIEND4  13.10.2009, 22:27
@Volker13

Hab ich schon verstanden