Was beachten bei Kleingewerbe mit Verleih

4 Antworten

Du gehst du zum Gewerbeamt und meldest ein Einzelunternehmen an. Die Verwaltungsgebühr schwankt zw. den Gemeinden zwischen 20 und 30 Euro. Das Gewerbeamt informiert dann das Finanzamt, das dir einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schickt. da kreuzst du die Kleinunternehmerregelung an, damit du von deinen Kunden keine MwSt erheben und an das Finanzamt abführen musst. Da geht bis zu einem jährlichen Umsatz (im ersten Jahr) von bis zu 17.500 Euro. dann kann es losgehen.

Am Ende des Jahres machst du die Einkommensteuererklärung mit Einnahme-Überschuss-Rechnung aus dem Gewerbe. Für etwaige Nachzahlungen solltest du schon zuvor immer ca. 20-25 % des Gewinns zur Seite legen.

Einkommensteuer wird fällig, wenn deine Gesamteinkünfte im Jahr über 8.130 Euro liegen.

Beim Rathaus einen Gewerbeschein für Kleongewerbe beantragen ! Die sagen Dir auch ganz genau , was Du Alles brauchst und wie Du vorgehen kannst !

Es gibt keinen Gewerbeschein für Kleingewerbe !

Kannst Du mit Deinen Sachen wirklich eine ganz Feier ausstatten? Einheitliche Vasen für alle Tische/Stehtische? Geschirr für mehrere hundert Personen? Ebenso verschiedene Gläser für die üblichen Getränke? Also: Wein, Bier, Cocktail, Longdring, alkfr. Getränke und Kaffeegeschirr?

Das in zwei oder drei Qualitätsstufen für unterschiedliche Anlässe? Von der Gartenfeier, über größere Gesellschaft bis zum Jubiläum?

Allein die Transportkosten sind schon eine ordentliche Investition.

Glaube nicht, dass die Geschenke den Start in die Selbständigkeit ebnen.

Wenn da das gegen Geld verleihen willst, musst du ein Gewerbe anmelden. Ein Kleingewerbe gibt es in dem Sinn nicht.

Ob sich das lohnt ist eine andere Frage. Da kannst du das Zeug besser über ebay verkaufen.