Wer haftet bei Arbeitsunfall wegen Schuhe?

5 Antworten

Ich verstehe gerade nicht.

Es gibt orthopädische Einlagen - diese sind privat und müsstest du von den privaten Schuhe in die Arbeitsschuhe legen.

Dann gibt es Vorschriften aus dem Arbeitsschutz die gewisse Anforderungen an den Schuh stellen. Dies sind dann Sicherheitsschuhe und müssen vom AG zur Verfügung gestellt werden und von dir getragen werden. Gibt es die Vorschrift und er stellt die Schuhe nicht, kannst du dich bei der BG informieren.

Solltest du jetzt tatsächlich orthopädisch speziell angefertigte Schuhe tragen müssen und musst Sicherheitsschuhe tragen - kann ich mir nicht vorstellen, dass es diese Kombination überhaupt gibt. Dann dürfte der AG dich nicht arbeiten lassen.

Solltest du also gegen eine Anweisung des AG verstoßen, hast du das Problem.

Weiß der AG von deinem Problem und reagiert nicht, hat er das Problem.

Was Du schreibst ist falsch.

In normalen Sicherheitsschuhen dürfen keine Einlagen getragen werden. U. a. weil der Abstand zur Zehenkappe verringert wird und weil Antistatikeigenschaften nicht gewährleistet sind.

Daher brauchen Einlagenträger spezielle Sicherheitsschuhe, die mit Einlagen zusammen getestet und zertifiziert sind. Die muss der Arbeitgeber zahlen.

@emib5

ok danke. Wieder was gelernt. Gibt es dies irgendwo zum Nachlesen?

Mir sind nämlich einige Kollegen bekannt, die dies so handhaben.

Das Du keine Einlagen in normalen Sicherheitsschuhen nutzen darfst ist nicht „dank Deutschland“, sondern so aufgrund europäischer Vorgaben. Und dient Deinem Schutz, da die Einlagen die Schutzwirkung der Sicherheitsschuhe beeinträchtigen.

Wie Du ja schon weist ist Dein Arbeitgeber verpflichtet Dir spezielle Sicherheitsschuhe mit angepassten Sohlen zu stellen. (Kleiner Tipp: er kann sich das Geld ggf. von der Rentenversicherung wiederholen.)

Wenn Du keine speziellen Sicherheitsschuhe bekommst, dann gibt es drei Möglichkeiten:

Du trägst keine Sicherheitsschuhe: Schlechte Idee.

Du trägst die gestellten Sicherheitsschuhe ohne Einlagen: Kommt drauf an, weswegen Du Einlagen brauchst und wie lange Du Sicherheitsschuhe am Tag trägst. Dabei geht es ggf. um Deine Gesundheit. Die Arbeitssicherheit wäre aber gegeben.

Du trägst Deine privaten Einlagen in Deinen Sicherheitsschuhen: Nicht zulässig. Je nach Einlage kann der Abstand zur Zehenkappe verringert sein und die Antistatikeigenschaften sind ggf. nicht gegeben.

Sollte es zu einem Arbeitsunfall kommen, so hast Du trotzdem Versicherungsschutz. Sollten die Unfallfolgen aufgrund ungeeigneter Sicherheitsschuhe schwerer ausfallen, s9 kann Dein Chef Ärger bekommen.

Die Berufsgenossenschaft zahlt erstmal grundsätzlich die Behandlung, Rehakosten und das Verletztengeld (statt Lohnfortzahlung und Krankengeld), sowie alle versicherten Leistungen bis hin zur BG Rente für dich. Wenn die Sohlen sicherheitsrelevant sind, haben deine Vorgesetzten den schwarzen Peter, du bekommst schlimmstenfalls eine Abmahnung, für Vorgesetzte und Arbeitgeber kann das sehr unangenehme Konsequenzen haben. Die müssen sich vor der BG verantworten, nicht Du.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

wegen der sohlen wirst du höchst selten eine arbeitsunfall haben !

die meisten unfälle kommen durch falsches agieren .nicht beachten der vorschriften .

Diese Sohlen müsstes du doch auch in privaten Schuhen tragen. Dann kannst du die doch einfach entsprechend auswechseln.

So hatte ich auch erst gedacht.... Bis ich den letzten Absatz verstanden habe.

@verreisterNutzer

der satz ist sicher eine spitzfindigkeit !

die SCHUHSOHLE ist vorgeschrieben - nicht die Einlage qualität ! Rutschfest - Durchtrittsicher , Säure und Öl Fest - bzw .die nichtladenden bei Elektronik .

DerHans und Arbeitsschutz: Zwei Welten prallen aufeinander.

Nein, die privaten Einlagen dürfen nicht in die normalen Sicherheitsschuhe gelegt werden. Sicherheitsschuhe sind zertifizierte PSA (persönliche Schutzausrüstung). Diese darf nicht verändert werden.

Durch das Einlegen von Einlagen in Sicherheitsschuhe verlieren diese ihre Zulassung. U. a. wird dadurch der Abstand zur Zehenkappe verringert und die Sicherheitsschuhe haben ihre Schutzwirkung ggf. nicht mehr.