Unerlaubtes factoring strafbar?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das erlaubnispflichtige Factoring liegt vor beim laufenden Ankauf von Forderungen auf der Grundlage eines Rahmenvertrags. Dieser Rahmenvertag muss nicht zwingend schriftlich sein, wäre aber konkludent nur schwer nachweisbar. Eine Einschätzung nimmt neben der BaFin auch die zuständige Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank vor (Hamburg - Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern; Hannover - Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt; Berlin - Berlin und Brandenburg; Leipzig - Sachsen und Thüringen; Düsseldorf - Nordrhein-Westfalen; Mainz - Rheinland-Pfalz und Saarland; Stuttgart - Baden-Württemberg sowie München für Bayern). Zur Klärung des Sachverhalts wäre es erforderlich zu wissen

Für welche Leistungen stellt das Einzelunternehmen Rechnungen aus und wer ist Schuldner

Wie gelangt das Einzelunternehmen zu dem Kundengeld, dass wieder ausgezahlt wird und warum erfolgt diese Auszahlung

Was macht die GmbH mit den erworbenen Forderungen, wie weit vor der Fälligkeit erfolgt der Erwerb

Das KWG sieht einen Strafrahmen von Geldstrafen bis zu fünf Jahren Haft vor; hierzu müsste die Staatsanwaltschaft eine Anklage erheben. Da das unerlaubte Betreiben von Finanzdienstleistungen (hier: Factoring) ein Offizialdelikt ist, müsste die Staatsanwaltschaft nach Kenntnisnahme tätig werden. Da diese Ermittlungen kompliziert sind, denn die Feststellung des Vorliegens des Factorings verlangt Kenntnisse der Verwaltungspraxis der BaFin bzw. Bundesbank, besteht ein großes Risiko, dass eine Strafanzeige eingestellt wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Christiane53 
Fragesteller
 26.05.2019, 14:15

Danke für deinen ausführlichen Kommentar!

das Einzel-unternehmen stellt für seine Architekten-Leistungen Rechnungen aus

Schuldner sind die Kunden des Einzel-Unternehmens (meist Privat-Kunden aber tlw auch kleinere Firmen-Kunden) diese Kunden wissen alle nix von dem factoring

das Einzel-unternehmen bekommt das Geld von seinen Kunden großteils überwiesen auf sein Firmen-Konto, manche Kunden zahlen aber auch bar

das Einzel-unternehmen zahlt die erhaltenen Kunden-Gelder an die andere Firma „zurück“ weil es ja vorher schon im Sinn des factoring diese Geld-Summen von der anderen Firma erhalten hat

die GmbH macht meines Wissens eigentlich gar nix mit den Forderungen, die weisst diese auf jeden Fall nicht extra in ihrer Buchhaltung, Bilanz aus. Es wird eigentlich nur zb Forderungen freie Dienst-Nehmerin / Bank gebucht

der Erwerb erfolgt ein paar Monate vor der Fälligkeit, generell zw 1-6monaten

Sachse69  26.05.2019, 21:44
@Christiane53

Die hier beschriebene Abwicklung macht für mich den Eindruck, tatsächlich das erlaubnispflichtige Factoring zu sein. Möglicherweise kommt eine Ausnahmebestimmung des KWG in Betracht, nämlich dann, wenn die Einzelunternehmerin auch die Mehrheitsgesellschafterin der GmbH ist ("Konzernprivileg"). Das sollte man aber mal von z. B. der zuständigen Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank prüfen lassen. Sofern du Zugang zu Verträgen oder anderen Unterlagen hast, wäre das hilfreich, die Darstellung der Geschäftsabwicklung wie hier mit den Fragen unter Nennung der einbezogenen Unternehmen reicht aber auch - die Bitte, den Informanten vertraulich zu behandeln, würde sichergestellt. Bei Nennung des Sitzes der Unternehmen könnte ich diese benennen.

Christiane53 
Fragesteller
 27.05.2019, 17:33
@Sachse69

Nein, die einzel-Unternehmerin is gar nicht Gesellschafterin der GmbH

Sachse69  27.05.2019, 17:38
@Christiane53

Dann müsstest du eine der zuständigen Stellen informieren, damit diese den Sachverhalt aufklären können. Die Aufsichtsbehörden haben nach der Feststellung eines unerlaubten Betreibens auch das Mittel der Abwicklungs- und Untersagungsverfügung, dann wäre das Factoring einzustellen und abzuwickeln.

Wer ohne die entsprechende Erlaubnis Factoring betreibt, macht sich gemäß § 54 KWG strafbar. Um zu überprüfen, ob das Unternehmen wirklich keine Lizenz hat, kannst du ja mal einen Blick in die Unternehmensdatenbank der BaFin werfen (https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/).

Solltest du das Unternehmen dort nicht finden, kannst du der BaFin ja mal eine E-Mail schreiben.

Christiane53 
Fragesteller
 26.05.2019, 13:09

DAnke für den link!

Nein, unsere Firmen sind dort beide leider nicht auffindbar in dieser Datenbank

was is denn genau die Strafe?

uni1234  26.05.2019, 13:45
@Christiane53

Die Norm sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe vor. Hängt u.a. vom Ausmaß der Tätigkeit ab.

Die Frage ist doch. Ob der Verkauf erfolgreich für alle Parteien ist. Warum melden, wenn jeder seinen Gewinn hat. Sollte sie dir als Vertrags Partnerin nicht passen, such dir eine andere. Nicht alles muss gleich gemeldet werden. Böse Leute bekommen schon was sie verdienen.