Unerlaubtes factoring strafbar?
Eine kleine immo-Firma die Lt gesellschafts-Vertrag in der bauträger-Sparte tätig is u bei der in diesem Vertrag extra erwähnt wird dass Bank-Geschäfte für diese Firma ausgeschlossen sind (somit ja auch factoring) betreibt aber trotzdem factoring. Die eine freie Dienst-Nehmerin hat nämlich auch unabhängig von dieser Firma ein Einzel-unternehmen. Honorar-Noten die sie von ihrem Einzel-unternehmen aus stellt werden im Sinn des factoring von der anderen Firma (GmbH) im Voraus bezahlt u sie überweist das direkt von ihren Kunden erhaltene Geld wieder zurück. Ihr Einzel-unternehmen is in der Architektur-Sparte tätig. Beide Firmen haben keine Bank-Konzession. Is das factoring dass die betreiben strafbar? Wenn ja was für eine Strafe wäre das dann?
3 Antworten
Das erlaubnispflichtige Factoring liegt vor beim laufenden Ankauf von Forderungen auf der Grundlage eines Rahmenvertrags. Dieser Rahmenvertag muss nicht zwingend schriftlich sein, wäre aber konkludent nur schwer nachweisbar. Eine Einschätzung nimmt neben der BaFin auch die zuständige Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank vor (Hamburg - Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern; Hannover - Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt; Berlin - Berlin und Brandenburg; Leipzig - Sachsen und Thüringen; Düsseldorf - Nordrhein-Westfalen; Mainz - Rheinland-Pfalz und Saarland; Stuttgart - Baden-Württemberg sowie München für Bayern). Zur Klärung des Sachverhalts wäre es erforderlich zu wissen
Für welche Leistungen stellt das Einzelunternehmen Rechnungen aus und wer ist Schuldner
Wie gelangt das Einzelunternehmen zu dem Kundengeld, dass wieder ausgezahlt wird und warum erfolgt diese Auszahlung
Was macht die GmbH mit den erworbenen Forderungen, wie weit vor der Fälligkeit erfolgt der Erwerb
Das KWG sieht einen Strafrahmen von Geldstrafen bis zu fünf Jahren Haft vor; hierzu müsste die Staatsanwaltschaft eine Anklage erheben. Da das unerlaubte Betreiben von Finanzdienstleistungen (hier: Factoring) ein Offizialdelikt ist, müsste die Staatsanwaltschaft nach Kenntnisnahme tätig werden. Da diese Ermittlungen kompliziert sind, denn die Feststellung des Vorliegens des Factorings verlangt Kenntnisse der Verwaltungspraxis der BaFin bzw. Bundesbank, besteht ein großes Risiko, dass eine Strafanzeige eingestellt wird.
Die hier beschriebene Abwicklung macht für mich den Eindruck, tatsächlich das erlaubnispflichtige Factoring zu sein. Möglicherweise kommt eine Ausnahmebestimmung des KWG in Betracht, nämlich dann, wenn die Einzelunternehmerin auch die Mehrheitsgesellschafterin der GmbH ist ("Konzernprivileg"). Das sollte man aber mal von z. B. der zuständigen Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank prüfen lassen. Sofern du Zugang zu Verträgen oder anderen Unterlagen hast, wäre das hilfreich, die Darstellung der Geschäftsabwicklung wie hier mit den Fragen unter Nennung der einbezogenen Unternehmen reicht aber auch - die Bitte, den Informanten vertraulich zu behandeln, würde sichergestellt. Bei Nennung des Sitzes der Unternehmen könnte ich diese benennen.
Nein, die einzel-Unternehmerin is gar nicht Gesellschafterin der GmbH
Dann müsstest du eine der zuständigen Stellen informieren, damit diese den Sachverhalt aufklären können. Die Aufsichtsbehörden haben nach der Feststellung eines unerlaubten Betreibens auch das Mittel der Abwicklungs- und Untersagungsverfügung, dann wäre das Factoring einzustellen und abzuwickeln.
Wer ohne die entsprechende Erlaubnis Factoring betreibt, macht sich gemäß § 54 KWG strafbar. Um zu überprüfen, ob das Unternehmen wirklich keine Lizenz hat, kannst du ja mal einen Blick in die Unternehmensdatenbank der BaFin werfen (https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/).
Solltest du das Unternehmen dort nicht finden, kannst du der BaFin ja mal eine E-Mail schreiben.
DAnke für den link!
Nein, unsere Firmen sind dort beide leider nicht auffindbar in dieser Datenbank
was is denn genau die Strafe?
Die Norm sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe vor. Hängt u.a. vom Ausmaß der Tätigkeit ab.
Die Frage ist doch. Ob der Verkauf erfolgreich für alle Parteien ist. Warum melden, wenn jeder seinen Gewinn hat. Sollte sie dir als Vertrags Partnerin nicht passen, such dir eine andere. Nicht alles muss gleich gemeldet werden. Böse Leute bekommen schon was sie verdienen.
Danke für deinen ausführlichen Kommentar!
das Einzel-unternehmen stellt für seine Architekten-Leistungen Rechnungen aus
Schuldner sind die Kunden des Einzel-Unternehmens (meist Privat-Kunden aber tlw auch kleinere Firmen-Kunden) diese Kunden wissen alle nix von dem factoring
das Einzel-unternehmen bekommt das Geld von seinen Kunden großteils überwiesen auf sein Firmen-Konto, manche Kunden zahlen aber auch bar
das Einzel-unternehmen zahlt die erhaltenen Kunden-Gelder an die andere Firma „zurück“ weil es ja vorher schon im Sinn des factoring diese Geld-Summen von der anderen Firma erhalten hat
die GmbH macht meines Wissens eigentlich gar nix mit den Forderungen, die weisst diese auf jeden Fall nicht extra in ihrer Buchhaltung, Bilanz aus. Es wird eigentlich nur zb Forderungen freie Dienst-Nehmerin / Bank gebucht
der Erwerb erfolgt ein paar Monate vor der Fälligkeit, generell zw 1-6monaten