Rechtsfrage: Zusatzvereinbarung-Arbeitsgeber?

2 Antworten

Solche Vereinbarungen sind üblich und korrekt, dagegen kannst du nichts machen !

Gibt es z.B. auch, wenn ein AG - die Kosten für eine Weiterbildung / Meister usw.übernehmen würde, dann wird der AN - auch mit einem Zusatzvertrag verpflichtet, eine gewisse Zeit beim AG - weiter tätig zu sein.

Würde der AN - dann innerhalb dieser Frist z.B. kündigen und hätte keinen wichtigen Grund dafür oder der AG - würde fristlos kündigen, weil sich der AN - vertragswidrig verhalten hat, dann käme es auch zumindest zur teilweisen Rückforderung.

Es ist rechmässig die Übernahme Deiner Umzugskosten an Bedingungen zu knüpfen. Zwei Jahre und einen anteilige Rückzahlung ist ein fairer, angemessener Deal.

Dein Arbeitgeber kann Dich zwingen das zu zahlen. Wenn ihr euch nicht einig werdet wie das gemacht wird kann er das auch mit Deinem Gehalt verrechnen.

danke

Das ist richtig.

Gegen diese Vereinbarung ist inhaltlich und formal rechtlich nichts einzuwenden!