Was bedeutet „Aufhebung des Konkurs mangels kosten-Deckung“?

6 Antworten

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Ein Konkurs muss beim Konkursgericht angemeldet werden.

Diese bestellen eine Kanzlei, die den Sachverhalt pruefen und gucken auf die Aktiva, sie muss fuer die Abwicklung durch die Kanzlei, noch ausreichend gefuellt sein.

Ist das nicht der Fall, muss der Antragsteller des Konkurses selber diese Abwicklung vornehmen, denn amtlich wurde es ja mangelns Deckung der entstehenden Kosten, abgelehnt.

Danke fuer den Stern.

@zetra

Bitte Unterschiede nennen, wenn es sie geben sollte?

In Deutschland? Hier handelt es sich um die Schweiz

Es bedeutet, dass "mangels Masse" kein Insolvenzverfahren mehr durchgeführt wird. Die Firma ist schlicht pleite und kann wegen Vermögenslosigkeit aus dem HRB gelöscht werden. Sollten zu den Verbindlichkeiten auch Steuerschulden und Rückstände bei Berufsgenossenschaft und Sozialversicherung gehören, dann wird auf jeden Fall das Finanzamt die Löschung beantragen, ebenso die anderen Institutionen.

Die Löschung wird dann auch relativ schnell eingetragen.

Eine geordnete Konkursabwicklung ist in solch einem Fall nicht mehr möglich, da die für den Konkurs anfallenden Kosten aus der Vermögensverwertung nicht mehr bezahlbar sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

da ist halt einfach nix zu holen - nivht mehr nicht weniger - gelöscht wird die fa dadurch oder deswegen nicht

Über eine immo-Firma (bau) deren Geschäfts-führer ein Kroate is der aber im Inland lebt wurde 2016 schon einmal ein Konkurs-verfahren eröffnet.

Nein. Eröffnet wurde ein Insolvenzverfahren. Ein Konkursverfahren gibt es bereits seit 1999 nicht mehr.

Nach einigen Monaten hieß das Unternehmen aber wieder normal ohne dem Zusatz und der Liquidator wurde in Geschäfts-führer zurück geändert.

D.h., das Unternehmen hat ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durchlaufen, und konnte anschließend aus dem Insolvenzverfahren entlassen werden.

Letzten Sommer wurde über die Firma wieder ein Konkurs-verfahren eröffnet.

Typisch am Bau.

Wieder hat der Geschäfts-führer versucht den Konkurs anzufechten. Es hat geheißen dass die Schließung bzw Löschung des Unternehmens angeordnet wird aber bis jetzt is das noch nicht erfolgt.

Eine Löschung dauert wenigstens ein Jahr; schon die endgültige Abwicklung nimmt Monat ein Anspruch, je nachdem, welche Forderungen vorliegen.

Es wurde aber der Geschäfts-führer nicht zum Liquidator bestellt und Masse-Verwalter gab es diesmal auch keinen. Im Februar diesen Jahres wurde dann ein schuldenregulierungs-verfahren über den Geschäfts-führer eröffnet wo der Gerichts-Termin erst Ende mai is.

D.h., der GF hat zudem Privatinsolvenz angemeldet. Dann ist da auch privat nichts mehr da; in der Kombination liegt die Vermutung nahe, das die zweite Insolvenz von Amts wegen eröffnet wurde (Steuer- oder SV-Forderungen).

Es hat jetzt bzgl des Unternehmens geheißen „Konkurs mangels kosten-Deckung aufgehoben“ was heißt das?

Das heißt, dass nicht einmal soviel Masse vorhanden ist, dass die Kosten des Inslvenzverfahrens gedeckt wären.