Unangemeldeter Minijobber - auch Bußgeld für den Arbeitnehmer?

2 Antworten

Du meldest den Minijob als Arbeitgeber an. Der Arbeitnehmer unterschreibt eine Bestätigung, die ihm von der Minijozentrale zugeschickt wird.

Wenn der Job nicht angemeldet ist, machen sich beide strafbar wegen Schwarzarbeit. Ist er dagegen angemeldet, ist der Arbeitgeber auf der sicheren Seite. Zusätzlich kann er auch den Minijob bei der Steuer angeben und erhält Rückzahlungen.

Der Arbeitnehmer muss sehen, dass er - vor allem, wenn er mehrere Minijobs hat, nicht über eine bestimmte Höhe (kenne ich mich nicht aus!) hinauskommt. Harz IV - Empfänger dürfen z.B. nicht mehr als 120 Euro im Monat verdienen, sonst werden Beträge angerechnet.

Falls man als Arbeitgeber den Minijobber nicht versichert<

Welche Versicherung meinst du damit?Wenn du die Krankenversicherung meinst:Damit hat der Arbeitgeber nichts am Hut,denn bei einer geringfügigen Beschäftigung bis max.€ 450,- im Monat muss der Arbeitnehmer sich selbst versichern,wenn er nicht einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht oder familienversichert ist.

Nicht du musst den Job anmelden,sondern der Arbeitgeber muss die Meldung an die Minijob-Zentrale geben.

xxLiLKira 
Fragesteller
 10.10.2013, 20:04

ich meinte nicht versichert, sondern anmeldet.

Muss der Arbeitnehmer auch Strafen zahlen wenn er nicht angemeldet ist oder muss nur der Arbeitgeber das Bußgeld zahlen?

lenzing42  11.10.2013, 10:16
@xxLiLKira

Der Arbeitgeber ist allein für die Anmeldung zuständig,wenn er sie versäumt,muss er auch für die Folgen alleine gerade stehen.