Strafmaß bei Schwarzarbeit?

5 Antworten

Grundsätzlich ist nur der Arbeitgeber bei Schwarzarbeit "dran", denn nur der Arbeitgeber hat bei Schwarzarbeit Pflichten verletzt, die ihm auferlegt sind. Die einschlägige Vorschrift für die Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen z.B. ist §266a StGB: 

(1) Wer als Arbeitgeber (...)

(2) Ebenso wird bestraft, wer als Arbeitgeber (...)

(3) Wer als Arbeitgeber (...)

Hier wird immer nur der Arbeitgeber genannt, denn nur der ist u.a. für die Abführung der Beiträge verantwortlich, der Arbeitnehmer hat damit nichts zu tun.

Den Arbeitnehmer erwartet dann eine Strafe, wenn er Leistungen z.B. von der Agentur für Arbeit bezieht, seinen Verdienst aber nicht angibt. Das wäre dann Betrug, § 263 StGB.

Ebenfalls könnte der Arbeitnehmer wegen Beihilfe zur Beitragshinterziehung belangt werden, die Hürden dafür sind aber recht hoch. Es reicht für die Beihilfe z.B. nicht aus, Schwarzgeld angenommen zu haben, auch wenn man weiß, dass es sich um Schwarzgeld handelt.

AndrzejPolak01 
Fragesteller
 23.05.2018, 15:59

Danke!

Normalerweise kann der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass der AG ihn korrekt bei FA und SV-Kassen anmeldet und die Steuern und Abgaben korrekt berechnet und abführt.

Es ist nicht seine Aufgabe, das zu kontrollieren.

Somit müsste erstmal eine bewußte Mitwirkungdes AN nachgewiesen werden, um ihn zu bestrafen. Barzahlung des Lohns ohne Lohnabrechnung wäre ein Indiz dafür.

Wenn die Schwarzarbeit ohne Arbeitgeber auf eigene Rechnung erfolgt, dann ist der Betreffende voll verantwortlich, aber dann wäre er ja auch kein Arbeitnehmer.

Spezialmann  23.05.2018, 16:01

Sehr gute Antwort, DH!

Somit müsste erstmal eine bewußte Mitwirkung des AN nachgewiesen werden, um ihn zu bestrafen. Barzahlung des Lohns ohne Lohnabrechnung wäre ein Indiz dafür.

In der Regel geht der Arbeitnehmer auch dann straffrei aus, wenn er WEISS, dass er Schwarzgeld bekommt, denn das ist noch keine Mitwirkung und reicht daher nicht aus, um sich der Beihilfe schuldig zu machen.

Der Arbeitnehmer wird dann natürlich auch kontrolliert und bekommt auch eine Strafe wenn es sich heraus stellt, dass er Bescheid wusste.

AndrzejPolak01 
Fragesteller
 23.05.2018, 15:41
..wenn es sich heraus stellt, dass er Bescheid wusste.

Also könnte der Arbeitnehmer behaupten, dass er nicht wusste, dass es sich um Schwarzarbeit handelt?

danitom  23.05.2018, 16:39
@AndrzejPolak01

Ich denke, dass das nicht ganz so einfach ist.

Wenn er nicht schwarz arbeitet, müsste er ja eine Abrechnung bekommen.

Sollte er keine monatliche Abrechnung erhalten bzw. diese dann eben vorlegen können, kann er kaum sagen, dass er nicht Bescheid wusste.

AndrzejPolak01 
Fragesteller
 23.05.2018, 16:44
@danitom

Okey also es geht darum, dass ich Schwarzarbeit leiste, Geld bekomm ich natürlich auf die Hand. Gestern war ich dort und mein chef wurde kontrolliert, habe zur dem Zeitpunkt nicht gearbeitet sondern nur gechillt. Mein Kollege also halt Arbeitgeber sagte, dass ich mir keinen Kopf machen soll, dass es nicht raus kommt und wenn dann nur er zahlen müsste.

danitom  23.05.2018, 17:04
@AndrzejPolak01

Das solltest du ihm nicht glauben.

Du hast schon die richtigen Antworten bekommen.

Steuerhinterziehung usw.

AndrzejPolak01 
Fragesteller
 23.05.2018, 17:09
@danitom

Besteht die Warscheinlichkeit/ Möglichkeit , dass ich mit 15 als ,,dummes unwissendes Kind" davonkommen könnte ^^?

Ich danke!

danitom  23.05.2018, 17:14
@AndrzejPolak01

Das kann ich dir leider nicht beantworten, bin kein Anwalt

AndrzejPolak01 
Fragesteller
 23.05.2018, 17:15
@danitom

Danke Dir!.

danitom  23.05.2018, 17:51
@AndrzejPolak01

Kein Problem - sehr gerne.

Aber mache so etwas in Zukunft nicht mehr, nicht das du noch in Teufels Küche kommst.

AndrzejPolak01 
Fragesteller
 24.05.2018, 20:09
@danitom

Na hör mal, das ist gutes Geld^^

danitom  24.05.2018, 21:16
@AndrzejPolak01

Na hoffentlich geht der Schuss dann nicht nach hinten los.

AndrzejPolak01 
Fragesteller
 24.05.2018, 21:35
@danitom

Wird schon nicht ^^.

danitom  24.05.2018, 21:38
@AndrzejPolak01

Doch, doch irgendwann wirst du erwischt.

Und jetzt ist gut, ich kann nämlich über so etwas überhaupt nicht lachen.

Selbstverständlich wird der Arbeitnehmer auch zur Verantwortung gezogen.

Es ist Steuerbetrug - so oder so.

Also sind die Steuern nachzuzahlen PLUS eine empfindlich Strafe.

Monti55  23.05.2018, 15:51

Für die Zahlung der Steuern ist ausschließlich der Arbeitgeber zuständig.

Macintosh1704  23.05.2018, 15:54
@Monti55

Oh - das ist mir neu!

Sag das aber auch allen anderen Millionen Malochern, das sie eigentlich keine Steuern zahlen müssen :0)

Monti55  23.05.2018, 15:55
@Macintosh1704

Präzisierung für den Spitzfindigen: ;)

Mit Zahlung meinte ich die technische Abwicklung der Zahlung - also die Berechnung und Überweisung der Steuern und SV.

Solange er ihn nicht beklaut dann ja

ZuumZuum  23.05.2018, 15:37

Wenn dem Arbeitnehmer bewußt war, das er ohne Anmeldung an der Sozialversicherung und am Finaznamt vorbei beschäftigt wurde, ist dieser genauso wegen Steuerhinterziehung und Sozialbetrug dran.

AndrzejPolak01 
Fragesteller
 23.05.2018, 15:49
@ZuumZuum
Wenn dem Arbeitnehmer bewußt war.....

Wenn es ihm nicht bewusst war ;D?

ZuumZuum  23.05.2018, 15:51
@AndrzejPolak01

Das wird schwierig sein, das nachzuweisen, wenn er nicht im Besitz eines anders lautenden Arbeitsvertrages ist, der beweist, das nur der Arbeitgeber sich gesetzeswidirg verhalten hat.

AndrzejPolak01 
Fragesteller
 23.05.2018, 15:53
@ZuumZuum

Ah stimmt, es ist ja bei legaler Beschäftigung ein Arbeitsvertrag abzuschließen. Danke.

Monti55  23.05.2018, 15:58
@ZuumZuum

Für den Nachweis der Verantwortlichkeit ist nicht der Arbeitnehmer verantwortlich, sondern die Behörde, die eine Strafe verhängen will.

Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich wirksam abgeschlossen werden.