Arbeitgeber hat Kündigung zerrissen und bestreitet den Erhalt geht das?

4 Antworten

Erst einmal du deinem Urlaubsantritt. Das war natuerlich nicht in Ordnung. Wenn der Arbeitgeber die Urlaubsgenehmigung widerruft, dann hast du keine Urlaubsgenehmigung und darfst somit auch keinen Urlaub antreten. Ob der Arbeitgeber zum Widerruf der Urlaubsgenehmigung berechtigt war oder nicht (mit allerhoechster Wahrscheinlichkeit war er das nicht), steht auf einem anderen Blatt und kann nicht von dir sondern nur gerichtlich entschieden werden.

Aber darum geht es ja gar nicht. Du willst wissen, wie das nun mit deiner Kuendigung aussieht. Die ist natuerlich zugegangen und somit auch wirksam. Du kannst den Zugang auch beweisen (mit der Zeugenaussage des Boten). Was der Arbeitgeber dann mit dem Kuendigungsschreiben macht, ist fuer die Wirksamkeit voellig egal. Es spielt auch keine Rolle, ob er die Kuendigung akzeptiert oder nicht. Ausschlaggebend ist einzig der Zugang des Kuendigungsschreibens.

So ist es. Diese Antwort ist auch noch deutlicher als meine.

Jein. Warum ein Urlaub widerrufen wird muss begründet werden, so einfach geht das auch nicht. Wobei ohne zu widersprechen kann man nicht dennoch in Urlaub fahren.

Vor allem fallen ja meist auch Kosten an für bereits gebuchte Unternehmungen/Reisen. Diese muss dann der Arbeitgeber, sofern er aufgrund unaufschiebarer, nachweislicher Gründe drauf besteht, komplett erstatten.

  1. Deine Kündigung ist zugegangen, damit wirksam und du kannst es auch durch den Boten als Zeugen im Zweifel beweisen.
  2. Für dich besteht jetzt kein Handlungsbedarf. Nach deinem letzten Arbeitstag nimmst du deine persönlichen Dinge mit und gehst .
  3. sollte dein AG anderer Auffassung sein muss ER klagen, nicht du. Das wird ihm nichts nützen, ausser das es ihm noch hohe Kosten bringt.
  4. Wenn er das Gehalt zurückwill, dann muss er halt klagen. Ich sehe da für ihn geringe Chancen.

Schon die erste Kündigung war wirksam zugestellt, solange für einen durchschnittlichen Deutschsprachigen der Kündigungswille erkennbar ist, sind Formulierungsfehler unwichtig.

Spätestens die zweite Kündigung war dann ebenso wirksam, es gibt ja auch mindestens einen Zeugen für die Zustellung. Was der Arbeitgeber mit dem zugestellten Kündigungsschreiben macht ist seine Sache, das ändert nichts an der Kündigung. Der Arbeitgeber kann hier verlangen was er will, es wurde korrekt gekündigt, irgendwelche Forderungen die das infrage stellen können also getrost ignoriert werden.

Kündigung ist nichtsdestotrotz gültig. Gab es Zeugen?

Ja der Bote der die überreicht hat und natürlich auch wusste dass es sich um eine Kündigung handelt und auch Kollegen.

@Ilkunu

Also falls die Frage ernstgemeint ist: Ich hatte im letzten Semester Vertragsrecht, die Kündigung wird auf jeden Fall nicht durch die Vernichtung ungültig. Eine Kündigung ist gültig sobald sie zugestellt wurde, egal ob sie gelesen wurde oder nicht. Der Arbeitgeber hat die Kündigung somit formwirksam erhalten. Gehe ruhig juristisch dagegen vor, wenn sich an der Situation nichts ändert. Deine Anwaltskosten und die Prozesskosten muss dann am Ende er tragen (das weiß er selbst, deswegen wird es dazu bestimmt nicht kommen). Viel Glück.

@maximilianm224

Der erste Teil deines Kommentars ist natuerlich voellig richtig. Die Kuendigung ist zugegangen und somit wirksam.

Dann wird es aber skurril. Wogegen sollte Ilkunu hier juristisch vorgehen? Es besteht doch ueberhaupt kein Handlungsbedarf. Wenn jemand hier juristische Schritte einleiten kann, dann hoechstens der Arbeitgeber, weil dieser die Kuendigung fuer unwirksam haelt und somit glaubt, eine Rueckforderungsanspruch gegenueber dem Arbeitnehmer zu haben. Damit wird er zwar nichts erreichen aber fuer den Arbeitnehmer gibt es hier absolut nichts, wogegen er ueberhaupt juristisch vorgehen koennte.

@DerCaveman

Naja. Der AN kann zum einen gerichtlich feststellen lassen, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist. Wenn der AG dies bestreitet besteht für diese Klage ein erhebliches Feststellungsinteresse.

Unter Umständen kann der AN aber auch Strafanzeige stellen. Es dürfte zumindest der Anfangsverdacht einer Urkundenunterdrückung bestehen.

@uni1234

Der AN muss gar nichts feststellen lassen, wozu auch ? Der AN hat eine einseitige Willenserklärung (Kündigung) abgegeben, wenn alle Fristen eingehalten wurden ist diese wirksam dazu ist kein Gericht nötig.

Und was soll Urkundenunterdrückung bedeuten ? Welche Urkunde wurde unterdrückt ? Was für eine Straftat soll vorliegen ?

@Antitroll1234

Das Zerstören einer Urkunde, z.B. eines Kündigungsschreibens, kann strafbar sein gem. § 274 StGB.

@uni1234

Da ein Kündigungsschreiben keine Urkunde ist, ist dies natürlich Quatsch.

@uni1234
Der AN kann zum einen gerichtlich feststellen lassen, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist.

Warum sollte er das tun? Er hat das Arbeitsverhaeltnis mit seiner Kuendigung schliesslich bereits wirksam beendet.

Wenn der Arbeitgeber das nicht hinnehmen will, kann doch nur dieser ein Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung haben, naemlich dahingehend, dass das Arbeitsverhaeltnis eben nicht wirksam beendet wurde sondern weiterhin besteht.

Aber welches Interesse koennte der Arbeitnehmer an einer gerichtlichen Entscheidung haben, nach der das Arbeitsverhaeltnis tatsaechlich wirksam beendet wurde?

@Antitroll1234

Aha... beschäftige dich mal mit dem Begriff der Urkunde im Strafrecht, dann reden wir wieder.

@Antitroll1234
Im  zivilen Prozessrecht bezeichnet die  Urkunde jedwede Äußerung von Gedanken, ganz egal was ihr Zweck ist, in welcher Sprache oder mit welchen Schriftzeichen sie gefertigt ist. Auch die Unterschrift spielt hier keine Rolle. Tatsächlich ist es so, dass eine Unterschrift den rechtlichen Wert des Schriftstückes erheblich erhöht.

Zitiert aus Fachliteratur. Zudem: Hier geht es um Zivilrecht.

Noch einmal anders ist es im Strafrecht. Hier bezeichnet die Urkunde ein Dokument, das bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss:

Der  Aussteller muss klar ersichtlich sein.
Die  Gedankenerklärung muss derart sein, dass sie zum Beweis einer rechtlichen Tatsache dienlich sein kann.
Die Urkunde muss entweder für  Eingeweihte oder die Allgemeinheit  deutlich verständlich sein.
Sie muss bestimmt sein als  Beweis zu dienen, dabei spielt es keine Rolle, ob die Bestimmung bereits bei der Ausstellung wirksam wird oder später. Dies wird beispielsweise bei Urkundsdelikten gemäß den  §267 ff. StGB von Bedeutung sein.

Eine ordentliche saubere Kündigung erfüllt bei beiden Fällen die Anforderung als Urkunde ;)

Allgemeine Definition des Wortes

Eine Urkunde ist eine schriftlich niedergelegte und häufig beglaubigte Erklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw. Sachverhalt fixiert und zumeist auch ihren Aussteller erkennen lässt.
@DerCaveman
Warum sollte er das tun? Er hat das Arbeitsverhaeltnis mit seiner Kuendigung schliesslich bereits wirksam beendet.

Um sein Geld schneller zu bekommen. Wurde erstmal die Kündigung rechtsmäßig festgestellt, dann kann der AG hier nichts mehr bestreiten ;)

Der AG behauptet er hat nix bekommen, Aussage gegen Aussage, es ist schwebend. Wenn man umgehend die Rechtmäßigkeit feststellen lässt erhöht es die Glaubwürdigkeit und erschwert dem AG die Spielchen ;)

@TW1920

Echt jetzt ? Dafür hast Du 3 Jahre benötigt ? 😂

@Antitroll1234

Oh - dachte da stand vor 3 Minuten... - War schon recht spät^^