versichert die berufsgenossenschaft den arbeitgeber oder den arbeitnehmer?

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Bei der BG muss man - anders als z. B. bei der Krankenkasse - zwischen Mitglied und Versichertem unterscheiden.

Mitglied ist der Unternehmer, und zwar Pflichtmitglied bei der fachlich zuständigen Berufsgenossenschaft (sobald er Arbeitnehmer beschäftigt). Der zahlt auch die Beiträge für das Unternehmen an die BG.

Versichert kraft Gesetzes ist der Arbeitnehmer. Sogar dann, wenn der Unternehmer "vergessen" hat, sein Unternehmen bei der BG anzumelden.

Sollte ein solcher Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall erleiden, sollte er sich auf alle Fälle an die BG wenden und den Arbeitsunfall melden (am Besten bereits beim D-Arzt so angeben), auch wenn der Arbeitgeber sagt, dass er nicht bei der BG angemeldet ist. Die BG muss auf alle Fälle Leistungen erbringen.

Die BG wird dann vermutlich Beiträge von dem Unternehmer nachfordern. Aber das ist nicht das Problem des Unfallverletzten.

Prinzip der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Ablösung der Unternehmerhaftpflicht.

Die Berufsgenossenschaften versichern sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, und auf Wunsch auch Einzelunternehmer ohne Angestellte. Beiträge werden vom Unternehmer allein gezahlt.

Hallo,

die BG versichert Arbeitnehmer gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Je nach Beruf, Branche und Satzung der BG sind Selbständige pflicht- oder freiwillig versichert (oder weder noch).

Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber allein.

Einzelheiten sind im SGB VII geregelt.

Gruß

RHW

Der Arbeitgeber müsste nach seiner Fürsorgepflicht für Personenschäden gerade stehen. Diese finanziellen Belastungen nimmt ihm** seine BG** ab Daher erklärt sich auch, dass nur die Arbeitgber Beitäge zur gesezlichen Unfallversicherng entrichten.

Die Berufsgenossenschaft versichert den Arbeitnehmer. Im Gegensatz zu der Kranken- oder Renten-Vers. zahlt der Arbeitgeber die Beiträge aber allein.