Darf ein Arbeitgeber kündigen oder abmahnen wegen Unpünktlichkeit, obwohl er schon dem Arbeitnehmer 30 Minuten von der Arbeitszeit abzieht ...?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Darf ein Arbeitgeber kündigen oder abmahnen wegen Unpünktlichkeit

Der Arbeitgeber darf wegen Unpünktlichkeit - sofern der Arbeitnehmer sie verschuldet hat (also z.B. nicht, wenn sich der Zug wegen eines Unfalls verspätet) - abmahnen.

Kündigen darf er - je nach Häufigkeit und Umfang der Unpünktlichkeiten - erst nach unter Umständen mehreren Abmahnungen.

obwohl er schon dem Arbeitnehmer 30 Minuten, als Strafe, von der
Arbeitszeit abzieht ( 30 Minuten + die Zeit des zu spät kommens ) ?

Neben diesen oben genannten arbeitsrechtlichen Mitteln kann der Arbeitgeber auch eine Betriebsbuße (wie diese Gehaltskürzung durch Streichen von 30 Minuten Arbeitszeit) verhängen - aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen:

Betriebsbußen sind nur dann erlaubt, wenn sie aufgrund eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung mit einem Betriebsrat vorgesehen sind.

Ohne Tarifvertrag oder Betriebsrat gibt es keine Betriebsbußen, denn der Arbeitgeber darf sie nicht eigenmächtig verhängen!

Von der Aufzählung der weiteren formalen Voraussetzungen kann hier abgesehen werden, wenn schon alleine diese Grundvoraussetzungen nicht erfüllt sein sollten (siehe dazu allgemein  https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/betriebsbussen-arbeitsrecht_idesk_PI10413_HI726706.html  ).

Natürlich darf er diese Zeit abziehen, wenn diese nicht nachgearbeitet wird. Und natürlich darf er Abmahnen, wenn diese Verspätung nicht die Ausnahme , sondern ein regelmäßiges Vorkommnis ist. Dementsprechend darf er dann auch irgendwann kündigen. Ein einmaliges Vorkommnis dieser Art würde das allerdings nicht rechtfertigen....(außer den Zeitabzug...warum sollte für nichterbrachte Leistung bezahlt werden?) Verspäten kann sich allerdings jeder mal....ob durch unpünktliche öffentliche Verkehrsmittel, Stau oder weil das Fahrrad einen platten Reifen hat....wie gesagt: MAL!

Darf ein Arbeitgeber kündigen oder abmahnen wegen Unpünktlichkeit, 

Das darf er, nach vorheriger Abmahnung und wenn es ich dann wiederholt.

obwohl er schon dem Arbeitnehmer 30 Minuten, als Strafe, von der Arbeitszeit abzieht ( 30 Minuten + die Zeit des zu spät kommens ) ?

Das Abziehen ist keine Strafe sondern der Chef muss nur Deine geleisteten Stunden bezahlen!

Du hast eine bestimmte vereinbarte Arbeitszeit die Du am Tag und in der Woche ableisten musst. Kommst Du zu spät hast Du die Leistung ja nicht erbracht und ggf. bleibt dann ja Arbeit liegen.

Natürlich darf er Dich abmahnen, wenn Du zu spät kommst.

Er darf natürlich auch die nicht anwesende Zeit abziehen.

Was er wohl nicht darf: Dir zusätzliche 30 Minuten abziehen.

Das ist richtig!

Der Arbeitgeber darf abmahnen und braucht auch nur die Zeit zu bezahlen, die der AN anwesend war. Er darf allerdings keine Zeit als "Strafe" von der Arbeitszeit abziehen, das käme einer Lohnkürzung gleich und geht nicht.

Eine Abmahnung ist eine Aufforderung zur Besserung. Wenn in dieser Abmahnung auf arbeitsrechtliche Konsequenzen im Wiederholungsfall hingewiesen wird, kann er Dir beim nächsten Zuspätkommen sehr wahrscheinlich auch kündigen. Das wäre dann eine "Verhaltensbedingte Kündigung"