Ich soll 5000€ Strafe zahlen, weil ich meine Betriebskostenabrechnung nicht von mir aus ans JobCenter geschickt habe aus Unwissenheit. Ist das legitim?

7 Antworten

Ich habe mich nicht dumm gestellt, der Vorwurf ist unangebracht. Zum Fall: letzten Monat wurde ich aufgefordert, die Betriebskostenabrechnung von 2016 einzureichen, was ich sofort tat. Ich hatte eine Gutschrift, die ich nachzahlen musste, auch das tat ich ohne Widerspruch. Der Vorwurf ist, ich hätte es gleich nach Eingang der Rechnung im Oktober Bescheid geben müssen. Ich musste vor einigen Jahren etwas nachzahlen, er wurde mir vom JobCenter erstattet. Später sagte man mir, dass es jetzt anders sei, d.h. man muss eine Nachzahlung aus eigener Tasche zahlen. Also hätte ich bei eine Nachzahlung das JobCenter genau so wenig informiert wie bei einer Gutschrift. Woher sollte ich wissen, dass ich eine Gutschrift einreichen muss???

Auf die Idee wäre ich auch nicht gekommen. Ich würde, wie bereits geraten wurde, einen Anwalt fragen. Meine Freundin bekommt auch Mietzuschüsse vom Jobcenter, wenn die ein Problem hat, holt sie sich einen Beratungsschein für einen Anwalt, das kostet Dich dann nichts.

http://www.akademie.de/wissen/beratungshilfeschein-kostenlose-rechtshilfe

Alles Gute. Die haben doch einen an der Waffel, wo soll denn jemand, der ohnehin Zuschüsse vom Staat benötigt, 5000,- Euro hernehmen?

@LiselotteHerz

Er kann z.B. seine Niere in der Türkei verkaufen...

Aus Unwissenheit? Komisch, dass man sich immer dumm stellt, wenn eine Gutschrift ins Haus flattert.

Ich bin sicher bei einer hohen Nachzahlungsforderung hättest Du diese schnell dem Jobcenter zukommen lassen........

Ich habe mich nicht dumm gestellt, der Vorwurf ist unangebracht. Zum Fall: letzten Monat wurde ich aufgefordert, die Betriebskostenabrechnung von 2016 einzureichen, was ich sofort tat. Ich hatte eine Gutschrift, die ich nachzahlen musste, auch das tat ich ohne Widerspruch. Der Vorwurf ist, ich hätte es gleich nach Eingang der Rechnung im Oktober Bescheid geben müssen. Ich musste vor einigen Jahren etwas nachzahlen, er wurde mir vom JobCenter erstattet. Später sagte man mir, dass es jetzt anders sei, d.h. man muss eine Nachzahlung aus eigener Tasche zahlen. Also hätte ich bei eine Nachzahlung das JobCenter genau so wenig informiert wie bei einer Gutschrift. Woher sollte ich wissen, dass ich eine Gutschrift einreichen muss???

@QueenDilara

Woher sollte ich wissen, dass ich eine Gutschrift einreichen muss???

Weil es nicht Deine Gutschrift ist! Das Geld wurde ja vom Jobcenter ausgelegt. Wenn die Rechnung im Oktober bereits kam, dürfte es sich um 2015 handeln - nicht um 2016!

Und selbstverständlich muss man die Aufstellung der tatsächlich vertrauchten Nebenkosten dem Jobcenter vorlegen. Das weiss jeder. Und wer das nicht weiss muss sich schlau machen.

Wenn Du eh nicht arbeitest hättest Du wohl genug Zeit gehabt Deiner Holschuld nachzukommen und Dir die Info zu besorgen.

@QueenDilara

das weiß jeder, dass es abzugeben ist. darüber wurdest du belehrt und es steht auf der betriebskostenabrechnung auch drauf. weiterhin hast du genügend material zum lesen bekommen haben und bist also deiner mitwirkungspflicht nicht nachgekommen und somit hast du sozialbetrug begangen.

sei froh, wenn du nicht noch eine strafanzeige bekommst deswegen

liebe QueenDilara...das is ja der Hammer - 5.000,00 Euronen ans Jobcenter zahlen - denen würde ich was husten; schalte einen Rechtsanwalt ein, falls die darauf pochen und stelle alles richtig; aber wieso kommen die auf eine solch hohe Summe als Strafe bei dir ?

...schalte deinen RA ein und stelle deine Unterlagen alle zusammen; wie die Aussichten auf Erfolg sind, muß der RA dir sagen, bzw. sagen können...; viel Erfolg, alles Gute, öliebe Grüße aus Köln

du beziehst leistungen und weißt, dass du jeden geldeingang und jede gutschrift unaufgefordert zu melden hast, es sei denn es handelt sich um stromgutschriften, die du aus dem regelsatz bezahlt hast.

du weißt, dass du die betriebskostenabrechnung sofort und unaufgefordert in kopie einzureichen hast, egal ob es sich um eine nachzahlung oder um eine gutschrift handelt. zu behaupten, das wußtest du nicht, entspricht nicht der wahrheit. dir wird nun also sozialbetrug und erschleichung von leistungen vorgeworfen. dafür wurdest du wohl angezeigt und musst nun strafe zahlen.

ein solches vorgehen ist legitim, denn hätte man dich nicht aufgefordert die abrechnung endlich vorzulegen, dann hättest du das noch immer nicht getan. du hast aus vorsatz und nicht aus unwissenheit gehandelt.

Ohne Gerichtsverfahren wird auch keine Strafe kommen. Von einem solchen lese ich hier nichts.

@Pucky99

vor dem gerichtsverfahren kommt die anzeige. nur weil du es nicht liest, heißt es nicht, dass es nicht vorbereitet wird.

Es ist ziemlich anmaßend, mir zu unterstellen, ich hätte das gewusst, nachdem ich geschrieben habe, ich wusste es NICHT! Warum sollte ich lügen??? Wenn du keine konstruktiven Antworten hast, halte dich doch bitte einfach hier raus!

@QueenDilara

doch du wußtest es, denn du wurdest darüber belehrt. du wußtest ja auch wo du deine nachforderungen einreichen musst. dein unwissen nimmt dir kein mensch ab, dass weiß jeder und es steht in den unterlagen und broschüren die du erhalten hast.

Du meinst die Nebenkostenabrechung?

Das habe ich in meinem ganzen Leben noch nicht gehört, und auch nichts derartiges im Internet gefunden, dass man wegen Nichteinreichung von Unterlagen bezüglich Betriebs- bzw. Nebenkostenabrechung eine Strafe zahlen muss.

Es kann einem höchstens passieren, dass die sich weigern, eine Nachzahlung an Dich vorzunehmen, wenn das schon über ein Jahr her ist, dass Dir Kosten entstanden sind und die jetzt erstattet haben möchtest.

Es geht hier vermutlich um eine Gutschrift. Aber da sind 5000 € sicher zu hoch als Verwarnung (zu was es bei einmaligem versäumen kommen kann)

Oh, doch !!  Beispiel aus eigener Erfahrung !!! Ich habe meine Betriebskostenabrechnung 2014 im November 2015 (Zugang Mitte Oktober 2015 bei mir) eingereicht gehabt. Das Jobcenter behauptete aber das diese nie bei Ihnen eingegangen ist. im Januar 2016 hatte ich dann meine WBA eingereicht. Da wurde die Betriebskostenabrechnung 2014 angefordert und erneut von mir, nachweisbar, eingereicht. Nach einigen Hin- und Her war die ganze Sache eigentlich mit der Betriebskostenabrechnung für 2014 im Mai 2016 erledigt, incl. Berechnung des Rückerstattungsanteil und Überweisung. Trotzdem hat das Jobcenter im Januar 2017 Strafanzeige wegen Betruges § 263 StGB gegen mich gestellt, wegen der Betriebskostenabrechnung aus 2014. Zum Glück habe ich alle Unterlagen und Belege aufgehoben. Darauf hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt

Das Jobcenter arbeiten mit ganz miesen Tricks und daher ist auch ein Strafbescheid über 5000 € keine Seltenheit heute,

@Graupelz3591

Von einer Strafanzeige wegen Betrugs lese ich in der Frage aber nichts. Die müsste es dann ja auch geben.

@Pucky99

Stimmt, der Fragesteller hat auch nichts von einer Anzeige geschrieben. Ich wollte mit meinen Kommentar nur aufzeigen, daas das Jobcenter auch nicht davor zurück schreckt Strafverfahren, per Anzeige, auf den Weg zu bringen. Also nicht nur das man Strafgelder versucht zu verhängen, um damit einen teil ihrer Zahlungen wieder rein zu bekommen.

@Pucky99

nein die muss es nicht unbedingt geben. mit bisschen glück, bleibt es beim bußgeld. ein strafverfahren, kann natürlich noch immer angehängt werden wegen betrug.

@markusher

Das Vergehen rechtfertig keine 5000 .€ Bußgeld, wenn man mal davon ausgeht, dass es hier um einen Wert von vielleicht 200 € geht.

@Pucky99

doch na sicher rechtfertigt es dass. das nennt man sozialbetrug