muss ich bußgeld zahlen weil ein ordnungsamt mitarbeiter gelogen hat?
ich wurde von einem beamten beim spazieren gehen mit meinem hund kontrolliert ob mein hund gechipt und angemeldet ist. ein jahr später wurde ich von der bußgeldstelle angeschrieben und soll jetzt 260€ strafe zahlen weil mein hund angeblich nicht versichert wäre, da das aber der fall ist sehe ich natürlich nicht ein zu bezahlen.jetzt ist die frage was genau zu tun ist anzeige und schadensersatz forderung gegen den beamten stellen?
8 Antworten
was hat eine Hundehaftpflicht damit zu tun? das ist immer noch in vielen BL freiwillig.
In der STVO ist für ein Bussgeld eine Verfristung bereits nach 3 Monaten eingetreten.
Chip und Steuermarke ist ne andere Sache.
das ist immer noch in vielen BL freiwillig.
genau das sagt das aus ^^
da der FE aber eine Vers. zu haben scheint, steht oben nachzulesen; Einspruch einlegen und die Police mit Zahlungsbeleg beweisen.
Schadensersatz; welcher Schaden ist dir entstanden?
naja noch keiner aber 260€ wegen einer lüge bezahlen zu sollen ist für mich ein schaden ich druck das geld ja nich selbst^^
wenn es eine Lüge war, dann musst du eben das Gegenteil beweisen und deine Unterlagen der Bussgeldstelle vorlegen!
Also Schadenseratzfordernung schonmal nicht. Er hat dir ja keinen Schaden zugefügt.
Und wenn Dein Hund gechipt ist und Du eine Versicherung hast, dann schreibst Du das in der Stellungnahme zum Bußgeld und fügst die Kopien der Versicherungspolice bei, daraus ist ersichtlich, wenn Du sie abgeschlossen hast. Das gleiche für den Chip - das war's dann.
Blöd wird's wenn die Kontrolle vor dem Abschluss war.
Die Police alleine reicht nicht. Es muss ja auch der Nachweis geführt werden, dass auch der Beitrag zu dem Zeitpunkt gezahlt war.
Es gibt ja auch Leute, die die Prämie gar nicht bezahlen. Eine Police hat man ja dann trotzdem im Schrank.
da das aber der fall ist
Widersprich dem Bußgeldbescheid und übersende eine Kopie der Police.
was genau zu tun ist anzeige
Wen willst Du wegen was anzeigen?
schadensersatz forderung gegen den beamten
Welcher Schaden ist Dir entstanden?
Die erste Frage schon, ob FS überhaupt einen Bußgeldbescheid bekommen hat - dann wäre das Rechtsmittel der Einspruch (steht aber auch alles auf dem Bescheid) - wenn es nur eine Anhörung ist, schreibt man ganz normal zurück und schildert seine Sicht der Dinge und legt evtl. Beweise vor.
widerspruch hab ich eingereicht wird aber verworfen
warum anzeige? ja ich weiss nich genau was für ein rechtlicher sachverhalt das ist aber er hat einfach so aus ner laune heraus behauptet mein hund wäre nicht versichert also verleumdung? üble nachrede? wie gesagt ich kenn mich da nich aus
und schadensersatzforderung weil mir ein schaden von 260€ entstanden ist weil er lügen erzählt
widerspruch hab ich eingereicht wird aber verworfen (???)
...
na dann stimmt wohl mit Versicherung wohl doch etwas nicht ....
wenn die Verwaltung trotz Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bei ihrer Rechtsauffasung bleibt, muss sie den Vorgang über die Staatsanwaltschaft dem zuständigen Amtsgericht (Bußgeldrichter) vorlegen ....
widerspruch hab ich eingereicht wird aber verworfen
Mit welcher Begründung? Im Übrigen steht dir immer noch der Rechtsweg frei, d.h. du kannst klagen.
er hat einfach so aus ner laune heraus behauptet mein hund wäre nicht versichert
Klar, wahrscheinlich, weil er Langeweile hatte.
Das Rechtsmittel heißt Einspruch ... und wenn die Behörde dem Einspruch nicht abhelfen möchte, muss sie die Sache dem Gericht vorlegen ...
ja darauf wird es jetzt auch hinaus laufen fürchte ich den antrag auf gerichtliche entscheidung schreib ich gerade, der weg ist für mich allerdings die letzte wahl wenn mir nichts anderes mehr übrig bleibt. ich versuche halt gerade eine möglichkeit zu finden weder dieses ungerechtfertigte bußgeld zu bezahlen noch vor gericht zu gehen
Einspruch einlegen und Versicherungspolice inkl Zahlungsbeleg und wenn das auch Teil des Bußgeldbescheides ist, die Steuernummer hinschicken! Das geht ja erst nach Entscheidung über den Einspruch vor Gericht
wenn es in dem entsprechenden Bundesland eine Pflicht gibt, dass eine Hundeahaftpflicht vorhanden sein muss, kann das Nichtvorhandensein auch bebußt werden ..
PS: wenn Du nachweisen kannst, dass es die Versicherrung gibt, seitdem es verpflichtend ist, bzw. seit dem Du den Hund hast - leg einfach die Nachweise vor ...
ja hab ich schon die sind aber ziemlich stur
ja genau das ist ja das problem versicherungsunterlagen sind vorher vorhanden gewesen bei der stadtverwaltung un danach nochmals eingereicht worden
es gibt auch Bundesländer in denen das Vorhandensein einer Hundehaftpflichtversicherung verpflichtend ist ...