Rechte als Arbeitnehmer - Kündigung?
Ich beende demnächst meine Ausbildung und möchte mich direkt nach der Ausbildung weiterbilden.
Nun wollte ich mich an der Abendschule anmelden (ohne die Zustimmung meines Arbeitgeber) und frage mich nun, ob der Arbeitgeber mich nach der Übernahme kündigen darf, da ich ihm die Information vorenthalten habe.
Die Abendschule findet abends statt und da ich in einem Schichtbetrieb arbeite, weiß ich nicht, ob es später Probleme gibt.
Ich würde es natürlich früher oder später dem Arbeitgeber erzählen müssen, aber ich wollte erstmal die Übernahme.
Und wie sieht mit der Abendschule aus? Kann ich mich einfach anmelden und mir ein Platz sichern? Und wenn es doch nicht funktioniert, würde ich kurz vor Schulbeginn der Schule bescheid geben und mich dann nächstes Jahr wieder bewerben.
Würde es Probleme Seitens der Schule geben?
5 Antworten
Eine private Weiterbildung erfordert keine Zustimmung des Arbeitgebers. Allerdings musst du ohne Absprache mit deinem Arbeitgeber natürlich damit rechnen, dass du eben gerade nicht für den Besuch der Weiterbildung freigestellt wirst - eben weil die Weiterbildung deine Privatsache ist!
Ich wüsste jetzt aber echt nicht, was ein Arbeitgeber für ein Problem damit haben sollte, wenn der Azubi direkt im Anschluss an die Ausbildung gleich weiter lernen möchte. Ist doch super für das Unternehmen! Und einen Dienstplan so zu stricken, dass du diese zwei, drei Abende pro Woche den Lehrgang besuchen kannst und somit dort in der Frühschicht landest, sollte auch kein größeres Problem sein.
Du kannst aber auch anders vorgehen und deinen Chef fragen ob es möglich ist intern oder durch die Firma Weiterbildungen zu machen ! Was ja auch den vorteil hat das er das Dan zb bezahlt!
Aber Weiterbilden kann man sich nicht nur über die Abendschule sondern auch über die Kammer oder andere Kurse Oder je nach dem auch über Die VHS oder sogar über ein Fernstudium!
Du must nichts dem Arbeitgeber mitteilen wen du dich privat selber weiterbildest!
Aber es kann ein Problem werden wen du ständig Schichtdienst hast und nicht immer kannst zur schule deswegen! Da wäre es sinnvoller wen der Arbeitgeber das weiß und dich zb nur 1 mal im Monat Nachtschicht machen lässt !
Aber du hast auch erstmal wider 6 monate probezeit wo man dich jederzeit kündiegen könnte!
Aber du hast auch erstmal wider 6 monate probezeit wo man dich jederzeit kündiegen könnte!
Woher willst Du das wissen?
Nach der Übernahme aus dem Ausbildungsverhältnis darf (!) zwar eine neue Probezeit (die muss dann aber auch keine 6 Monate betragen) mit verkürzter Kündigungsfrist vereinbart werden, es gilt aber trotzdem Kündigungsschutz (sofern es sich nicht um einen Kleinbetrieb handelt), weil das Beschäftigungsverhältnis seit Beginn der Ausbildung berücksichtigt wird.
Was du nach Feierabend machst, geht deinen Arbeitgeber nichts an.
Natürlich musst du dann trotzdem pünktlich in der Abendschule erscheinen.
Das wäre etwas anderes, aber die Abendschule kann fast jeder Arbeitnehmer problemlos nach Feierabend erreichen. Natürlich mit Schichtarbeit ist das nicht möglich.
Wie wäre es, wenn ich an diesen wenigen Tagen mein Urlaub nehmen würde? Oder Überstunden abbauen würde?
Dürfte der Arbeitgeber dies verweigern? Klar... wenn die Schicht unterbesetzt wäre, dann schon. Aber wie sieht es aus, wenn der Arbeitgeber keinen Grund hätte?
Wenn du tatsächlich im Schichtdienst bist, ist die Abendschule nicht machbar. Es sei denn diese würde ebenfalls abwechselnd morgen und abends angeboten. Das gibt es aber nicht.
Entweder brauchst du dann einen anderen Job oder du kannst keine Abendschule absolvieren.
Moin
ich würde sofort mit dem Arbeitgeber reden, da eine Fortbildung der Angestellten ja auch in seinem Sinne sein dürfte. Da du aber im Schichtbetrieb arbeitest, kann es zu Konflikten kommen.Je eher du mit deinem Chef darüber sprichst und ihm erklärst das du dich ( in deiner Freizeit ) weiterbildest, umso eher könntest du damit rechnen das ihr euch in deinem Sinne einigt. Solltest du ihn aber vor vollendete Tatsachen stellen , kann es passieren das er“ sehr verschnupft „ darauf reagiert..
Ich gehe jedoch stark davon aus, dass ich nach der Ausbildung nicht übernommen werde, wenn ich noch in der Lehre mit einer Weiterbildung komme.
Deshalb wollte ich erstmal eine sichere Arbeitsstelle, bevor ich mit meine Forderungen komme.
Und klar... ich würde mich in meiner Freizeit weiterbilden, jedoch müsste mich mein Arbeitgeber an einigen Tagen freistellen, damit ich zur Schule kann (wären nur wenige Tage im Monat)... oder erlauben, dass ich etwas früher Feierabend mache.
Dein Arbeitgeber muss dich nicht freistellen. Er kann erwarten, dass du pünktlich zur Arbeit kommst. Ansonsten ist das ein Kündigungsgrund
Wenn dein Betrieb in Schichten arbeitet und du nicht daran teilnehmen kannst, dann kann er dich kündigen.
Er kann dich nicht kündigen weil du in deiner Freizeit eine Schule besuchst.
Könnte er mich immernoch kündigen, wenn ich mich dann von der Abendschule abmelde?
nein, dann kannst du doch wieder die Schichten übernehmen.
Er müsste mir jedoch an einigen Tagen freigeben