UMZUG TV kaputt

6 Antworten

Für Schäden an eigenen Sachen, die z.B. aus Unachtsamkeit geschehen, gibt's leider keinen Versicherungsschutz durch die Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung.

Das ist die Haftpflicht - WENN DAS JEMAND ANDEREM PASSIERT IST. Allerdings schließen viele mittlerweile Umzüge aus bzw. haben einen Selbstbehalt (meist 250 Euro). Die Hausrat wird nicht einspringen, da der Hausrat da versichert ist, wo er steht und das wird noch in ihrer alten Wohnung gewesen sein.... Unbedingt in die Unterlagen der Versicherung gucken, da steht das genau drin!

misaki 
Fragesteller
 28.08.2010, 21:04

Hi und Danke,

wir haben alle mit geholfen aus der alten WHG in die neue zu fahren, beim raustragen der alten WHG ist es dann passiert, weil es ein Kleingerät war 52 Bildschirm.

Sie wollte es allein tragen, dabein rutschte sie aus...und bum machte es.

Wenn sie Glück hat, die Hausrat.

Glück braucht sie, weil bei grober Fahrlässigkeit nicht gezahlt wird und TV fallen lassen, ist schon mehr als fahrlässig ;-)

Besser wäre, der TV wäre auf dem Transport "umgefallen" ;-)

fairBerater  28.08.2010, 21:22

... und weil in der Hausratvesicherung "Fallenlassen" keine versicherte Gefahr ist! Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel sind die versicherten Gefahren in der Hausrat...

es gibts ene versicherung grade bei umzügen,
aber wenn ihr selber den umzug gefahren seit dann müsst ihr selber für den schaden aufkommen

wenn ihr ihr eigener Fernseher aus der Hand gefallen ist, zahlt da keiner Versicherung.