Haftpflichtkasse Darmstadt Versicherung Hausrat und Privat-Haftpflicht jemand Erfahrungen?

5 Antworten

Wenn der Schaden versichert und die Summe in Ordnung ist, wird die HKD Zahlen. Außerdem haben die eine recht gute und meistens auch sehr kompetente Hotline

Wir hatten einen Wasserschaden im Wohnzimmer und mussten wegen der dreiwöchigen Trocknungsarbeiten auswärts wohnen. Die Haftpflichtkasse Darmstadt wollte die Hotelkosten zuerst gar nicht bezahlen und behauptete, die Wohnung wäre trotzdem nutzbar. Erst nach Vorlage von Gutachten, Grundrissen, Kostenvoranschlägen, Fotos, Hotel-Kostenvoranschlägen, Buchungsbestätigungen und Rechnungen bezahlte die HK nach 7 Schriftwechseln einen Teil unserer Kosten, blieb aber mit nicht nachvollziehbarer Begründung unter dem zu erwartenden Tagessatz. Fazit: Ein weniger hartnäckiger Versicherungsnehmer wäre leer ausgegangen. Äußerst kundenunfreundlich!

aus der Erfahrung heraus ist die HKD bzw inzwischen nur noch "Die Haftpflichtkasse" eine der besten Gesellschaften am Markt. Extrem schnelle Regulierung von Schäden, mit bestem Bedingungswerk am Markt.

Ist ein sehr geschätzter Partner in der täglichen Beratung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bevor eine Versicherung einen Schaden bezahlt, wird erst einmal geprüft. egal welche Versicherung das ist.

Das ist mir klar. Als Beispiel, ich habe einen Sturmschaden der auch bestätigt wurden ist von der Versicherung. Nach dem VVG §14 abs. 1 sofern ich den Schaden gemeldet habe, Kostenvoranschlag eingereicht habe und die Versicherung es bestätigt muss Sie zahlen tut Sie ist nicht kann ich laut VVG §14 abs. 2 eine Abschlagzahlung in höhe der Reparatur verlangen. Meine Frage ist, es gibt Versicherungen die an Hand einem Foto sofort Ihnen sagen das der Schaden nicht so hoch sein kann ohne ein Gutachter oder selbst vor Ort zu sein oder die auf Zeit spielen oder manche sogar bis zur Klage nicht zahlen. Das war meine Frage ob jemand Erfahrungen hat mit einer regulierung.

@Sonnenblume2308
Als Beispiel, ich habe einen Sturmschaden der auch bestätigt wurden ist von der Versicherung. Nach dem VVG §14 abs. 1 sofern ich den Schaden gemeldet habe, Kostenvoranschlag eingereicht habe und die Versicherung es bestätigt muss Sie zahlen

Sorry - so pauschal ist dies falsch.

Im VVG §14 Abs. 1 steht: (1) Geldleistungen des Versicherers sind fällig mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Versicherers notwendigen Erhebungen.

Dies bedeutet, dass der Versicherer auch einen Schadenssachverständigen bzw. Schadensregulierer beauftragen kann um die Schadensursache festzustellen.

Ohne diese Kontrolle wird kein Versicherer bei einem Sturmschaden eine Zahlung leisten.

Und auf Grund eines Fotos ohne Schadensmeldung des jeweiligen Schadensbeauftragten bzw. Vermittlers ist auch keine Zahlung möglich.

Denn sonst würde ja auch ein Schadensbild auf Grund einer Fotomontage dem Versicherungsbetrug Tür und Tor öffnen.

Ich bin auch ein Freund der Haftpflichtkasse. Gute Bedingungswerke und faire Abwicklung. Ich kann also nichts Negatives vermelden.
Definitiv eine der Top-Gesellschaften am Markt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung