13 Jährige wirft Stein in das Fenster,eigene Mietwohnung, zahlt Versicherung?

8 Antworten

Ja, kannst Du. Es geht aber nur über die Glasbruch-Versicherung.

Haftpflicht ist schwierig, kommt auf den genauen Hergang an... da könnte die Versicherung gleich aus 3 Gründen die Haftung ablehnen:

a) keine Deliktfähigkeit also keine Haftung

b) Vorsatz also keine Haftung

c) (und das ist eh das Totschlag-Argument) Es besteht eine Glasbruch-Versicherung und die hat quasi Vorrang.

Wegen c) ist das eh eine rein akademische Überlegung....

hasah2006  08.03.2018, 13:28

Das Kind ist 13 Jahre, also schon längst deliktfähig und mit 14 Jahren strafmündig

Smartass67  08.03.2018, 13:34
@hasah2006

Bis das Kind 18 ist, ist die Deliktfähigkeit bei jedem einzelnen Fall (jeder einzelnen Tat) zu prüfen. Es ist mitnichten so, dass eine 13-Jährige jede "falsche Tat" auch als solche erkennt bzw. die Folgen jedes Handels ebenso gut begreift wie ein Erwachsener. Genau das scheinst Du hier aber pauschal zu behaupten.

qugart  08.03.2018, 13:43
@Smartass67

Im Haftpflichtfall reicht es, wenn das Kind über mindetsens das 10. Lebensjahr vollendet hat, damit es als nicht mehr deliktunfähig gilt.

Es geht um die Regulierung und nicht um eine Klage.

Smartass67  08.03.2018, 13:49
@qugart

Und genau da behauptet eine Versicherung gerne mal, das Kind sei zwar generell aber natürlich nicht in dem vorliegenden Fall deliktfähig, weil sie dann nicht zahlen müssen....

hasah2006  08.03.2018, 14:57

Ich habe die Einteilung aus dem BGB zugrundegelegt. nach Ihrer Formulierung ist kein Unterschied zwischen 6 Jahren und 13 Jahren in punkto Vorsatz. s. auch hier https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__828.html

Smartass67  08.03.2018, 15:00
@hasah2006

Gesetze lesen können und Gesetze verstehen können sind und bleiben ganz offensichtlich zwei ganz verschiedene Dinge....

Apolon  08.03.2018, 15:02
Haftpflicht ist schwierig, kommt auf den genauen Hergang an... da könnte die Versicherung gleich aus 3 Gründen die Haftung ablehnen:

Ein Grund genügt:  Glasscheiben in der gemieteten Wohnung sind über die Privathaftpflicht nicht versichert.

Smartass67  08.03.2018, 15:03
@Apolon

Stimmt... den hatte ich vergessen.

DerHans  08.03.2018, 18:06

Die Privathaftpflicht schließt Glasbruch in der Mietwohnung extra aus. Genau mit der Begründung, dass ja eine Glasbruchversicherung möglich ist.

Da wohl nur Haushaltsglas versichert ist, wird da nix reguliert.

Gibt es eine Gebäudeglasversicherung?

Was verstehst du unter "eigene Mietwohnung"? Seid ihr da Mieter oder Vermieter?

Kommt drauf an ob das die Haftpflicht übernehmen könnte.

Drachenauge21 
Fragesteller
 08.03.2018, 13:31

Wir sind Mieter. Zu der Hausrat Versicherung habe ich eine Glassbruch Versicherung mit angeschlossenem für Fenster etc allerdings war's ja kein Fussball oder der Wind sondern eine 13 jährige die 1 Stein geworfen hat 😭

qugart  08.03.2018, 13:42
@Drachenauge21

Dann reguliert das die Glasbruch. Hier ist ja nur der Glasbruch und nicht der Hergang des Glasbruchs versichert.

Die Privathaftpflichtversicherung schließt Gebäudeglasschäden an der eigenen Mietwohnung normalerweise übrigens aus. Das ist sowas wie ein "Eigenschaden".

Ihr solltet euch aber die Frage stellen, ob ihr unbedingt die Glasbruch für Gebäudeverglasung braucht. Denn das ist eigentlich Vermietergeschichte. Hat der eine Gebäudeglasversicherung, dann könnt ihr euch die eure sparen. Die Kosten dafür legt er sowieso auf euch um.

Apolon  08.03.2018, 15:00
@qugart
Ihr solltet euch aber die Frage stellen, ob ihr unbedingt die Glasbruch für Gebäudeverglasung braucht.

Die ein Mieter auch gar nicht abschließen kann, denn darin sind alle Fenster im Gebäude abgedeckt.

qugart  08.03.2018, 16:06
@Apolon

Natürlich kann ein Mieter die Abschließen.

Ja klar, die Mietsache gehört nicht dir, also bezahlt die Versicherung. Ausser dein Sohn hat mutwillig die Scheibe eingeworfen, dann dürft ihr den Schaden selber berappen.

Die Glasbruchversicherung ist oft so aufgestellt, dass egal ist ob die Sache euch gehört oder nicht.

Wenn ihr Glasbruch versichert habt, leistet diese auch.

Bei Glasbruch wird gar nicht nach der Ursache gefragt.

Die Glasversicherung reguliert, sofern es denn kein Vorsatz war.

hyfi01  08.03.2018, 18:08

Vorsatz kann man nur den Versicherungsnehmer vorwerfen, nicht jedoch dem Kind - das zahlt die Glasversicherung, sofern es nicht nur eine MöbelglasV ist.