Kündigt eine neue Versicherung die Alte?

11 Antworten

Du hast die alten Verträge g schlossen, also musst Du sie auch kündigen.

Nein. Wie sollte sie? Du bist Vertragspartner, somit kannst nur Du den Vertrag kündigen. Ausnahme wäre das Du einen Juristen damit beauftragst (was Geld kostet) oder aber Du hast einen Versicherungsmakler der von Dir bevollmächtigt ist...

https://www.check24.de/hausratversicherung/fragen/wechsel/

Wie und wann kann ich meine Hausratversicherung wechseln?

Wir haben für Sie die wichtigsten Schritte für einen Wechsel der Hausratversicherungzusammengefasst:

    Kündigungsrechte und -fristen des alten Versicherungsvertrags prüfenHausratversicherungen vergleichenNeue Hausratversicherung abschließenAlte Hausratversicherung kündigen – am besten per Einschreiben

Wichtig: Der Beginn der neuen Hausratversicherung sollte nahtlos mit dem Ende des alten Versicherungsvertrags zusammenfallen. So vermeiden Sie eine Lücke in Ihrem Versicherungsschutz.

... wer bitte ist wir und welche Versicherung hat denn einen Wechselservice? Und was bitte per Einschreiben?

Eine Kündigung ist eine rechtsverbindliche Erklärung, die der Vertragspartner (also DU) selbst aussprechen mußt. Kündige schriftlich und per Einwurfeinschreiben (nicht per Email). Beachte die Kündigungsfristen deiner Altverträge!

Außer dir könnte nur noch jemand die Kündigung aussprechen, wenn du ihn dazu bevollmächtigt hättest. Hast du also die neue Versicherung bevollmächtigt, könnte sie für dich kündigen. Dass das (neuerdings?) übliche Praxis in der Versicherungsbranche ist, ist mir nicht bekannt, was aber nicht heißt, dass es das nicht geben könnte.

Das musst du schon selbst machen.

Wenn du einem unabhängigen Makler einen Maklervertrag inkl. Vollmacht unterschrieben hast, ist er dazu berechtigt dies für dich zu tun, wenn sich dadurch dein Versicherungsschutz optimieren lässt.