Umtausch einer Risikolebensversicherung

6 Antworten

Kapital-LV oder Kapitalbildende-LV ist das Gleiche.

Sooo, bezgl. der Vertragswandlung oder Verlängerung folgendes.

Sie müssen den Vertrag KONKRET lesen. Je nach Vertragsart, aber auch nach Gesellschaft wird/wurde Ihnen ein Umtauschrecht eingeräumt und zwar MIT oder OHNE erneute Gesundheitsprüfung. In den meisten Fällen OHNE erneute Gesundheitsprüfung. Das allerdings NUR bis zu einer VS-Summe von max. 125.000 €.

Bezogen auf Ihre Vorerkrankung würde demnach einen Gesundheitsprüfung ENTFALLEN.

ABER, Sie sollten die Möglichkeiten ausloten, ob Sie

  1. Eine Vertragsverlängerung vornehmen oder

  2. Eine Vertragsverlängerung mit gleichzeitiger Wandlung in eine Kapital-LV.

Ist IMMER eine Frage des Geldes UND der Notwendigkeit.

Gleichzeitig sollten Sie klären, ob in die LV, egal ob Risiko oder Kapitalbildend, das Einbinden einer Berufsunfähigkeits-VS möglich ist. Falls ja, SOLLTE ansich auch die Möglichkeit bestehen, diese ebenfalls OHNE Gesundheitsprüfung möglich sein.

Damit hätten Sie das evtl. SPÄTRISIKO bei einer Krebserkrankung ebenfalls abgesichert.

Dennoch, Vertrag SEHR KONKRET prüfen und NICHT vom Vertreter beeinflussen lassen. Es SOLLTE, wenn möglich, ein UNABHÄNGIGER sein, der den Vertrag prüft.

Bitte KEINEN Neuvertrag abschließen. Es werden dort IMMER Gesundheitsfragen abgefragt. Fals der Vertreter darauf abzielen sollte, WERFEN SIE DEN RAUS!!! ER will lediglich die Provision für einen Neuabschluss kassieren. Das hat mit seriöser Vertrags-verwaltung NICHTS, aber auch GAR NICHTS zu tun.

Sicher werden Sie an der einen oder anderen Stelle einen HÖHEREN Sparzins angeboten bekommen. Frage ist nur, wo die GARANTIE dazu liegt.
Dabei beahcten, das im Todesfall IMMER **NUR **das ANGESPARTE Geld ausgezahlt wird und NICHT die vereinbarte VS-Summe.

Viel eRfolg bei der Prüfung des Vertrages.

Hallo hoewa14 auch Ihnen vielen Dank für die Antwort!!

Die beiden Risiko LVs belaufen sich auf eine Summe von 81.000,- bzw. 51.000,- Euro für den Todesfall.

Beim Umtausch ist wortwörtlich von einem Umtausch in eine Kapitalversicherung die Rede!!! Wenn ich Sie richtig verstanden habe, so müsste damit die Option der Fortführung der Versicherungen als REINE Risiko LVs gar nicht gegeben sein, da dies von den Begriffen her ja praktisch nicht möglich wäre. Ich hatte mich ehrlich gesagt auch schon gewundert, dass der Vertreter diese Option überhaupt in Aussicht stellt!!!

Das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung ist bei mir ausgeschlossen.

Für mich käme als Option nur die Fortführung der Versicherungen als reine Risikolebensversicherungen in Frage. Diese Option kann dann ja aber aufgrund des Wortlauts des Vertrages eigentlich nicht bestehen, weil ja ausdrücklich davon die Rede ist, dass nur einUmtausch in eine KAPITALVERSICHERUNG möglich ist!!

Sehe ich das so richtig???

@logos21

Ja genau, es ist bei diesen Verträgen meist nur ein Umtauschrecht in eine Kapital-Lebensversicherung vorgesehen! Alles andere ist nicht garantiert, demnach ein neuer Vertrag und damit sind aktuelle Gesundheitsfragen zu beantworten! Auch eine Verlängerung der bisherigen Risiko-Lebensversich. ist ein neuer Vertrag mit neuem Versich.ablauf, neuen Bedingungen usw. also sind auch neue Gesundheitsfragen erforderlich! Alle gegenteiligen Auskünfte vom Vertreter bitte unbedingt schriftlich von der Gesellschaft bestätigen lassen, sollte es sich um einen abhängigen Vertreter handeln wg. einer evtl. Haftung.

irgendwounten hast du geschrieben:

"dass ich innerhalb von 10 Jahren die Versicherungen OHNE erneute Gesundheitsprüfung in Kapitalversicherungen umtauschen kann"

o.g. satz sollte, wenn sonst keine anderen zusagen gemacht sind der alles entscheidende sein. du kannst innerhalb von 10 jahren nach vertragsbeginn den reinen risikovertrag (leistung nur bei tod) ohne gesundheitsprüfung in eine kapitalbildende (leistung bei tod und bei erleben) umwandeln. für die kapitaloption ist da für den versicherer kein weiteres risiko hinzukommt der gesundheitszustand ohne bedeutung da du bei erleben ja nur das ausbezahlt bekommst was du einbezahlt hast, natürlich incl. zinsen und überschüssen und sich an der leistung bei tod nichts ändert.

wenn nicht explizit eine verlängerungsmöglichkeit, ggf. auch in verbindung mit kapitalbildung zugesagt ist, dann bringt dich das ganze nicht weiter.

es bleibt dann nur noch der neuabschluss einer risiko-lv, hier wird es aber auf grund der krebserkrankung sehr schwer einen vertrag zu finden da krebs i.d.r. ein killer-kriterium ist, vor allem wenn es noch nicht so lange her ist. bei krebst besteht meist ein erhebliches rezidiv-risiko.

falls also dein vertrag nicht ausdrücklich eine verlängerung der risikoversicherung vorsieht, was ich bezweifele solltest du dich vieleicht an einen makler wenden der anonym bei verschiedenen, ggf. spezialisierten versicherern anfragt. welche prämie dabei herauskommt sei dann mal dahingestellt weil es sich um ein nicht unerheblichesrisiko handeln kann.

DH, das ist sie ,die plausibelste und fachlich vernüftigste Antwort ! HG DerMakler

Um eine Sterbegeldversicherung handelt es sich aber nicht? Dies ist eine spezielle Form der Lebensversicherung, die ebenso nur im Todesfall bezahlt.

Zwischen einer Kapitalversicherung und einer kapitalbildenden Lebensversicherung gibt es erst einmal keinen Unterschied. Gemeint sein kann aber, dass es im 1. Fall möglich ist, eine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung abzuschließen und Ihnen im 2. Fall (Person älter als 60) nur noch eine Lebensversicherung angeboten wird.

Auch wenn prinzipiell nichts gegen eine Risikolebensversicherung spricht, aber dass Sie 2 Risikolebensversicherungen haben, zeigt wie provisionsorientiert Versicherungen wirklich arbeiten.

Tipp: Belassen Sie die Lebensversicherungen so wie sie jetzt sind, als reine Risikolebensversicherungen. Ihren aktuellen Gesundheitszustand müssen Sie nicht melden, wenn die Verträge wie bisher weiterlaufen und nicht neu abgeschlossen werden. Die Umwandlung in eine Kapitallebensversicherung ist nicht zu empfehlen. Überall wird in diesem Zusammenhang nur noch von „kapitalvernichtenden“ Policen gesprochen und unsere Erfahrungen zeigen dies ebenso.

Kapital-LV undKapitalbildende-LV sind ein und dasselbe. Sofern Bedarf an der Versicherungssumme besteht, würde ich die RisikoLVs OHNE Gesundheitsprüfung verlängern. Aber bitte unbedingt bestätigen lassen, dass die Krebserkrankung bei der Versicherung bekannt ist. Ohne Gesundheitsprüfung heißt auch KEIN Risikozuschlag trotz Vorerkrankung. Dann bitte erkundigen, was eine KapitalLV kosten würde. Die Differenz zur RisikoLV würde ich in eine beliebige seriöse Geldanlage stecken. So gibts dann 2mal Geld und das dämliche Argument, im Todesfall gäbe es ja nur das angesparte Kapital zurück, ist hinfällig

Hallo rudibee! Auch Ihnen vielen Dank!!

Wie ich auch bereits mehrfach angesprochen habe, wäre die Verlängerung der Risikolebensversicherung doch eigentlich nicht einmal eine Option, da ja im Vertrag ausschließlich von einer Umtauschmöglichkeit in eine KAPITALVERSICHERUNG die Rede ist. Oder sehe ich hier irgendetwas falsch???

@logos21

Ich meine das haben Sie als Laie ganz richtig erkannt! Nur ein Umtausch in eine Kapital-LV (mit entsprechend höherem Beitrag, d.h. sie hätten einen Spar- u. Risikoanteil incl. Verwaltungskosten zu tragen!) wäre ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich! Dies kann man auf dem Antrag im Kleingedruckten selbst nachlesen falls noch vorhanden. Andernfalls bitte unbedingt vom Vertreter, besser noch von der Gesellschaft schriftlich bestätigen lassen, dass bei einer Risikoverlängerung keine erneuten Gesundheitsfragen zu beantworten sind. Sonst müßten sie ja Ihre Krebserkrankung in den erneuten Gesundheitsfragen mit angeben und bekommen dann evtl. einen Zuschlag oder eine Ablehnung des erneuten Risikos! Nur eine erneute Risikolebensversicherung wäre ja erst mal ein neuer Vertrag = neues Risiko = neue Gesundheitsfragen erforderlich! Ihr Vertreter war 2001 bestimmt noch nicht für die Gesellschaft tätig, also würde ich mich nicht auf die persönliche Aussage des Vertreters verlassen! Als Alternative kann ich Ihnen anbieten: Falls sie den Risikoumtausch nicht machen, warten sie noch ein Jahr mit einer neuen Risikolebensversicherung und suchen sich eine Gesellschaft heraus, welche die Gesundheitsfragen nur für die letzten 5 Jahre abfragen! Damit müßten sie die Krebserkrankung 2006 und evtl. die Krebs-OP nicht mehr mit angeben. Viel Erfolg und eine weise Entscheidung wünscht siola!

Ich würde bei der reinen Risikoversicherung bleiben und einfach die Laufzeit verlängern. Die sog. "Gewinnbeteiligung" bei der kapitalbildenen LV sind Annahmen ohne Garantie, da bist du mit einem Sparbuch oder anderm besser dran. Je nach Versicherungshöhe können die bei einer Umwandlung eine Gesundheitsprüfung nachverlangen, dann gibts Risikoaufschlag, oder sie lehnen überhaupt ab. Vorsicht.

lg

Hallo andobi Zuerst einmal vielen Dank für deine Antwort!

Also, im Vertrag steht, dass eine Umwandlung in eine Kapitalversicherung möglich ist.
Fallen denn auch Risiko LVs unter diesen Begriff? Ich hatte immer gedacht, dass hiermit automatisch kapitalBILDENDE LVs gemeint sind, also Versicherungen, die den Todes- sowie den Erlebensfall beinhalten. Ich tendiere auch zur Fortführung der reinen Risiko LVs, war aber überrascht, dass diese Option überhaupt besteht. Ich möchte nur sicher sein, dass das Thema Krebs im Falle eines Falles nicht nachträglich als Ausschlussgrund gilt. Im Vertrag steht ausdrücklich, dass ich innerhalb von 10 Jahren die Versicherungen OHNE erneute Gesundheitsprüfung in Kapitalversicherungen umtauschen kann. Falls reine Risiko LVs auch unter diesen Begriff fallen, dann sollte eigentlich alles klar sein, aber ist das auch tatsächlich der Fall? Und, auch wenn hier ausdrücklich steht "OHNE erneute Gesundheitsprüfung", wäre ich nicht dazu verpflichtet, das Thema Krebs anzusprechen???

@logos21

Die reinen Risikoversicherungen werden ja in erster Linie zur Absicherungen von Krediten verlangt, da wärs natürlich widersinnig, gleichzeitig einen Sparanteil aufzubauen (ausser er dient zur Absicherung eines Fremdwährungskredites mit Endfälligkeit)

Der Sparanteil einer kapialbildenen LV wird erst durch die verschiedenen Steuergoodies unter Umständen lohnend, die Risikoprämie zahlst du so und so, genau wie jetzt auch.

Der Versicherung ist es natürlich lieber, wenn du zusätzlich einen Sparanteil einbezahlst. Die Provision für den Vertreter ist für so einen LV Vetragsabschluß übrigens die lohnendeste.

Ich würde wirklich nur das bestehende verlängern, denn alles andere ist ein Neuvertrag. Was in deinem Vertrag steht ist bindend, solang du keinen neuen machst, dass du ihn ohne neuerliche Prüfung umwandeln kannst, ist schön und gut, aber im dann neuen Vertrag, der mit deiner Unterzeichnung gültig wird, kann was ganz anderes stehen.

In deinem Fall gabs einen Risikoeintritt während der Versicherungszeit, bei einer Verlängerung ist das unerheblich, bei einem neuen Vertrag sieht das anders aus.

lg

@andobi

Auch die Verlängerung ist entsprechend dem Kleingedruckten ein neuer Vertrag! Es gibt ein neuer Versicherungsablauf, neue Versich.bedingungen usw. damit auch neue, aktuelle Gesundheitsfragen zu beantworten! Von einer Verlängerung ohne erneute Gesundheitsfragen ist hier in diesen Verträgen ja nicht die Rede, sondern nur von einem Umtausch in eine Kapital-LV!