Risikolebensversicherung ärztliche Untersuchung?

3 Antworten

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Hallo Baerenjudas88,

aufgrund deiner Frage gehe ich davon aus, dass die Versicherung ein ärztliches Zeugnis / eine ärztliche Untersuchung angefordert hat.

Hierbei geht es hauptsächlich nicht um verbotene Substanzen. Diese sind teilweise viel zu kurz im Blut oder Urin nachweisbar. Es geht bei den Untersuchungen vor allem um Vorerkrankungen, die das Risiko für den Versicherer erhöhen. Häufig sind hierfür Anzeichen im Blut/Urin enthalten.

Z.B. gibt die Harnsäure, der PH-Wert und der Protein-Wert des Urins einen Aufschluss darüber, ob eine Gicht vorliegt / vorliegen könnte.

Zu hohe Cholesterinspiegel z.B. führen zu Arterienverkalkung. Bei erhöhten LDL-Blutspiegeln kann sich Cholesterin vermehrt aus dem Blut in den Gefäßwänden der Arterien einlagern. Diesen Prozess bezeichnet man als Arterienverkalkung (Atherosklerose oder Arteriosklerose).

Der Glukose- und/oder HbA1c-Wert ist aufschlussreich um eventuell Diabetes festzustellen.

Oder auch um jeweils das Risiko / die Wahrscheinlichkeit einer solchen Erkrankung einzuschätzen.

Dabei geht es nicht nur um das Feststellen von Vorerkrankungen, sondern auch darum, diese ausschließen zu können. Wenn der Risikoprüfer beispielsweise wegen fortgeschrittenem Alter und leichtem Übergewicht des Versicherungsnehmers, Bauchschmerzen bei der Einschätzung hat (Risikozuschlag oder nicht?), dann helfen Ihm die Werte, das Risiko besser einzuschätzen und dann, soweit alles im Normbereich, auf den Risikozuschlag zu verzichten.

Nach verbotenen Substanzen wird bei der ärztlichen Untersuchung nicht konkret gefragt. D.h. selbst wenn welche vorliegen, ist der Arzt nicht aufgefordert diese auch anzugeben. Daher ist das Interesse daran seitens der Versicherung eher gering.

Bitte beachten: In den Gesundheitsfragen wird dafür die Frage nach Drogenmissbrauch konkret gestellt.

Der Versicherer vertraut grundsätzlich deinen Angaben im Antrag und stellt nur Nachfragen, wenn entweder das Risiko sehr hoch ist (hohe Versicherungssumme, Rentenleistung), Vorerkrankungen bereits vorliegen oder die Angaben für eine korrekte Einschätzung nicht ausreichen.

Linus vom DEVK Social Media-Team

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ärztliche Untersuchungen sind erst ab einer bestimmten Summe erforderlich, z.B. bei der der Hannoverschen Risiko-LV:

Muss ich zum Arzt, wenn ich eine Risiko­lebens­versicherung abschließe?
Nur bei hohen Summen: Bis zu einer Todesfallsumme von 400.000 Euro reicht die Beantwortung einiger Gesundheitsfragen durch Sie aus. Erst darüber hinaus wird zusätzlich eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Im Bereich zwischen 400.000 und 1.000.000 Euro – bei einem Eintrittsalter bis 49 Jahren – kann die Untersuchung auch bequem bei Ihnen zuhause durch unseren Medical Home Service erfolgen.

Gruß siola55

Für Risikolebensversicherungen im normalen Rahmen ist keine ärztliche Untersuchung notwendig