umsatzsteuer vom gewinn? oder vom brutto

6 Antworten

Über den gaaaaanz dicken Daumen könnte man sagen, dass die USt vom Gewinn abgeht.

Da wir es aber hier (weil auch Lebensmittel) mit untersciedlichen MwSt-Sätzen oder gar 0% MwSt (Fahrtkosten, Porto, ...) zu tun haben, stimmt die Aussage so nicht mehr wirklich.

Dass bei Abgeschriebenen Gütern die gesamte USt. bei der Anschaffung angesetzt wird und kleinere Verschiebungen am Jahreswechsel kommen noch hinzu.

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Korrekteste Kurzaussage:

Alle Umsatzsteuer (MwSt genannt), die an einnimmt minus der Umsatzsteuer, die man zahlt (MwSt oder Vorsteuer genannt), muss ans FAmt abgeliefert werden.

Fazit:

Die eingenommene MwSt. nie(!) als Dein Eigentum betrachten oder gar ausgeben!

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"... 10 tausend euro die ich im monat ..."

Da solltest Du Dir einen Buchhalter (kann auch ein Selbstständiger auf Stundenbasis sein) leisten, der sich mit so was auskennt.

die Umsatzsteuer und die Vorsteuer werden auch Mehrwertsteuer genannt.

Wenn man als Unternehmen etwas einkauft, dann zahlt man Vorsteuer. Die bekommt man vom Finanzamt wieder zurück.

Wenn man etwas verkauft, dann ist die Umsatzsteuer fällig. Die wird von den Umsatzerlösen berechnet, nicht vom Gewinn.

Beim Jahresabschluss wird die Vorsteuer mit der Umsatzsteuer verrechnet. Wenn die Vorsteuer höher ist, als die Umsatzsteuer, bekommt man den Differenzbetrag vom Finanzamt zurückerstattet. Ist die Umsatzsteuer höher als die Vorsteuer, muss man den Differenzbetrag an das Finanzamt abführen.

Du hast 10T Euro Bruttoeinnahmen- davon führst du die 19 oder 7 Prozent Umsatzsteuer ab, bekommst aber wiederum für deine Einkäufe die Mehrwertsteuer zurück. Da auf Lohn usw. keine MwSt erhoben wird, kannst du das natürlich auch nicht geltend machen. Also Einnahmen minus Ausgaben mit MwSt = Basis für zu zahlende Umsatzsteuer

In der Geschäftswelt wird immer netto gerechnet. Beispiel(mit glatten Zahlen) Einnahme 10000.- plus 19%Mwst= 11900.- Gesamt. Ausgaben 5000.- plus 19% Mwst= 5950.-Gesamt . So, nun kannst Du die ausgegebene Mwst von der eingenommenen abziehen, also 1900.- minus 950.- ergibt eine abzuführende Umsatzsteuer von 950.- Diesen Betrag musst nun an das Finanzamt überweisen. Das ist eine vereinfachte Darstellung, damit man es leichter versteht

umsatzsteuer vom Umsatz!!!! also,wenn du 10 000 Umsatz hast,und dort ist die ust mit drinn must du 8404 € Umsatz melden

fleppenweg  18.02.2010, 07:32

berechnet:10000:1,19=Umsatz netto