VK und Gewinn richtig berechnet mit Excel?
Guten Tag, ich bin Selbstständig aber mache derzeit keinen richtigen Gewinn. Natürlich liegt das erstmal damit zusammen das ich noch laufende Kosten habe die nicht defekt werden. Aber ich denke auch, das ich bei der Berechnung bisher Fehler gemacht habe. Es ist ja wie folgt mit den Kosten beim Verkauf von Ware: (Verkaufe über eBay)
Keine Kleinunternehmer Regelung!
EK Preis EK Preis + MwSt VK Preis inkl. Umsatzsteuer
Nun muss ich von dem VK Preis die Umsatzsteuer abziehen von der Umsatzsteuer ziehe ich die für den Artikel gezahlte MwSt ab somit kommt raus welche Umsatzsteuer ich an das Finanzamt abführen muss.
Zusätzlich ziehe ich noch die eBay Gebühren, PayPal Gebühren ab. Und ggf. noch wenn ich kostenlosen Versand anbiete die Versandkosten.
Was nun übrig ist wird noch der EK abgezogen. Was nun übrig bleibt ist mein Gewinn für den Artikel.
Beispiel:
Einkaufspreis: 10€ MwSt.: 19% (1,90€) EK mit MwSt.: 11,90€
Gewinnfaktor: 50% (5,95€)
VK Preis inkl. Umsatzsteuer: 17,85€ Davon ziehe ich die Gebühren ab: eBay 10%: 1,79€ PayPal: 1,9% + 0,35€: 0,69€ Umsatzsteuer (2,85€ - 1,90€): 0,95€ Versandkosten: 1,65€
Somit bleibt mir ein Gewinn von: 0,88€
ist das soweit alles korrekt gerechnet?
Im Bild findet ihr meine Excel Tabelle womit ich das mache.
https://www.picflash.org/viewer.php?img=berechnungZ253WU.png
1 Antwort
Hallo pskfzteile,
wenn du die Kleinunternehmerregelung im Sinne des 19 UStG nicht in Anspruch nimmst und natürlich eine ordentliche Einkaufsrechnung mit ausgewiesener USt erhalten hast, wodurch dir es möglich ist die Vorsteuer zu nehmen, empfiehlt es sich mit den Nettobeträgen zu rechnen:
Einkaufspreis: 10€ + 5€ = 15€ Netto-VK darauf die 19% = 17,85 € (2,85€ USt, welche anzumelden sind)
Die 1,90€ holst du dir durch besagter Umsatzsteuererklärung vom FA wieder.(Vorsteuerabzug)
Die Summe der Gebühren, ich lasse mal die 1,65€ Versandkosten raus, sind Betriebsausgaben nach § 4 Einkommensteuergesetz und mindern nicht die Basis der Umsatzsteuer. Die Gebühren kannst du, wie erwähnt, durch eine Einnahmenüberschussrechnung bzw. Bilanz, im Rahmen der Einkommensteuererklärung ansetzen.
Eine steuerliche Gewinnkalkulation mag ich nun für dieses Beispiel gerade noch nicht anstellen.
Grüße