GBR und Sonderbetriebsausgaben. Wohin gehört der Gewinn des Beteiligten in die Anlage SE?
Hallo zusammen,
ich benötige mal kurz etwas Hilfe beim Ausfüllen der Anlage SE.
Meine Umsatzsteuer für meine GbR ist gemeldet und ich erstelle eine vereinfachte EÜR. Dazu lege ich die Anlage SE um Sonderbetriebsausgaben (z. B. DSL in Zeile 40) die ich als Beteiligter hatte gegen den Gewinn zu rechnen.
Jetzt komme ich aber ab Zeile 79 in der Anlage SE nicht mehr weiter ohne ein paar Fragezeichen.
In meiner Umsatzsteuer habe ich den kompletten Umsatz (Summe Y) gemeldet und in der vereinfachten EUR die Ausgaben entsprechend abgezogen, das ergibt den Gewinn (Summe X)
Wir sind zwei Beteiligte, jeder hat also ein halbes X in seiner Einkommensteuererklärung anzumelden, abzüglich der Sonderbetriebsausgaben die in Anlage SE gelistet werden.
Welche Zahl kommt nun aber in Zeile 79 der Anlage SE? Einfach ein halbes X hier eintragen und in Zeile 84 erscheint die Summe, die der Beteiligte jeweils in seiner Einkommensteuererklärung angeben muss? Zeile 85 bleibt leer?
Muss die Anlage SE elektonisch übermittelt werden oder reicht es auf Papier zusammen mit dem Anschreiben zur Umsatzsteuer?
2 Antworten
Wer mit den Formularen nicht klar kommt, sollte einen Steuerberater um Hilfe bitten.
Das kostet, die Hilfe ist aber verbindlich.
Das ist sicher kein Standardkommentar sondern ein gut gemeinter und ernst zu nehmender Hinweis.
so wie im Formular beschrieben:
Z. 79 Gewinnanteil des Beteiligten
Z. 80 Ergebnis der Sonderberechnung
Z. 84 Ergebnis aus 79 - 83
Die gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung ist elektronisch zu übermitteln.
Besten Dank
Hab mich schon gefragt wann dieser Standardkommentar kommt ;)