Umsatzsteuer der Vorverkaufsgebühr

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Da hier keine einheitliche Lieferung bzw. Leistung vorliegt, wird die Verkaufsgebühr als sonstige Leistung mit 19% Umsatzsteuer belegt.

Die Lieferung der Konzertkarte erfolgt wie in der Frage beschrieben im Namen des Konzertveranstalters. Das Entgelt wird lediglich vom Vermittler vereinnahmt. Der Umsatzsteuersatz beträgt hier zutreffender Weise 7%. Die sonstige Leistung, hier: die Abwicklung des Verkaufs, wird vom Tickethändler erbracht und wird mit 19 % Umsatzsteuer belegt.

Die 2 Euro Gebühr müssten den selben Steuerssatz haben, wie die Konzertkarten.

Genau weiß ich es aber auch nicht. Kenn es nur vom Porto, dass auf Rechnungen ausgewiesen wird. Hier wird das Porto auch mit dem Steuersatz berechnet wie der gelieferte Artikel.