B2B (BusinessToBusiness) ohne MwSt?

4 Antworten

Du kaufst bei einem deutschen Händler eine Zahnbürste für 119,00 und holst Dir die 19 EUR Vorsteuer vom Finanzamt zurück.

Anschließend verkaufst Du die Zahnbürste steuerfrei nach § 4 Nr. 1b UStG an einen Händler in z. B. Österreich für 100,00.

Ausgaben: Einkauf brutto 119,00

Einnahmen: Verkauf netto=brutto 100,00
Steuererstattung 19,00

Gewinn: 0,00 EUR

Der österreichische Händler muss auf den bei Dir steuerbefreiten Einkauf die sog. Erwerbssteuer bezahlen, die er sich wiederum als Vorsteuer anrechnen kann. Auf seinen Verkauf führt er regulär USt ab, wenn er nicht seinerseits wieder steuerfrei verkauft. Die USt zahlt am Ende immer der Verbraucher. Beim Unternehmer läuft sie durch. (Bei EÜR ist sie als Einnahme und Ausgabe anzusetzen, das ist ein kleiner Unterschied.)

Absetzen ist ein Begriff aus dem Einkommensteuerrecht. Wenn man zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, dann kann man die Vorsteuer abziehen. Natürlich kann man sie in dem Moment, in dem man sie bezahlt hat, auch einkommensteuerlich berücksichtigen.

Die Steuer beträgt 19 % vom Nettobetrag, nicht vom brutto.

Leider falsch verstanden. Du verkaufst mit Umsatzsteuer weiter (sofern im Inland) aber dein Kunde kann sich die Vorsteuer wieder beim Finanzamt holen. So wie du bei deinem Kauf.

Verstehe ich irgendwie nicht... Hat man zB ein Gewerbe mit Regelbesteuerung so kann man Vorsteuer absetzen - so weit so gut. Nun nehmen wir zB einen Ausschnitt von ( https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Steuerrecht/Umsatzsteuer/Warenverkehr-mit-EU-Staaten/#:~:text=am%20Ende%20befindet.-,Zusammenfassung,den%20erforderlichen%20Betrag%20dort%20ab.) welcher folgendes besagt: "§ 4 Nr. 1b in Verbindung mit § 6a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) legt fest, dass Waren, die ein Unternehmer aus einem EU-Staat an einen anderen Unternehmer in einem anderen EU-Land liefert, im Rahmen der sogenannten innergemeinschaftlichen Lieferung steuerfrei sind. Damit eine steuerfreie Lieferung möglich ist [...]". Irgendwie scheine ich dann etwas komplett falsch zu verstehen...

Deutschland eine Zahnbürste als Unternehmen und setze die Mehrwertsteuer die ich bei diesem Einkauf bezahle (Vorsteuer) ab. Nun bezahle ich für besagte Zahnbürste 19% weniger: Ich verkaufe sie anschließend als Unternehmen an ein anderes und muss hier keine MwSt ausweisen

Du bezahlst also für die Zahnbürste 119 Euro.

Und verkaufst diese dann für 100 Euro.

Macht für mich 19 euro miese. (Die du dann ja wieder durch due steuerabsetzung rein bekommst)

Und wenn du sie für 100€ ohne mswt kaufst. Dann kannst du ja auch keine Mswt absetzen. Das wäre ja steuer hinterziehung.

Also selbst in deinem Beispiel geht das ganze schon nicht so auf wie du dir das denkst.

Naja ich sage ja: Ich kaufe die Zahnbürste und setze dann Vorsteuer ab - Also 100 Euro minus 19% sind 81 Euro und ein Weiterverkauf bei einem Preis von 100 Euro... Also geht eigtl auf...

@The2nd

Also machst du sie schlichtweg teurer? Das nennt sich ja üblicherweise handel.

Als Beispiel: ich bin unternehmen und kaufen kaffebohnen in massen von den händlern in afrika. Und verkaufe diese anschliessend wieder an einzelnhändler die kaffe verkaufen.

Natürlich für mehr geld als ich das einkaufe. Weil der Tanteemmaladen dann eben nicht mit den Afrikanischen kaffebauern sich einig werden muss. Sondern bei mir seinen kaffe einkaufen kann.

Die steuer kannste dabei ja mal raus lassen.

@FouLou

Naja es geht ja genau darum ob das möglich ist... Setze ich die 19% beim Einkauf ab und verkaufe ohne diese auszuweisen weil es B2B ist so habe ich diese 19% die ich abgesetzt habe als Gewinn?

@The2nd
B2B ist so habe ich diese 19% die ich abgesetzt habe als Gewinn?

So wie ich das ganze jetzt verstanden habe. (Habe mich noch etwas belesen)

Trifft das durchaus zu.

Das ist aber kein steuer strick. Sondern wie ich schon gesagt habe betreibst du im endeffekt nur handel weil du den Preis erhöht.

Hier der grund dafür:

Dein Kunde. Muss in seinem Land Umsatzsteuer für den erwerb zahlen. So wie du Auch umsatzsteuer (unsere) zahlen musst wenn du etwas aus dem ausland kaufst. (Die du dann natürlich beim verkauf wie ülich weiterreichen darfst)

Dein Kunde kauft hier natürlich einen Artikel für 100€ netto. Auf die dann die Umsatzsteuer kommt die in seinem land gelten.

Du machst hier imgrunde weiterhin nichts anderes als den Preis zu erhöhen.

Als gegenbeispiel:

Du kaufst den artikel für 100€ netto ein. Kommen 19 Euro steuer drauf.

Und verkaufst ihn aber für 100€ (Ohne den nettopreis zu erhöhen) ins ausland.

Dann würdest du die 19 euro wiederbekommen. Also 0 summenspiel.

Verkaufst du ihn im inland kommen natürlich noch die 19 euro steuer drauf die der andere zahlen muss. Die du dann mit der vorsteuer verrechnen kannst. Auch wieder 0 summenspiel.

Beispiel für eine Priserhöhung:

100€ netto ein. 19€ vorsteuer dabei. Bist du bei - 119. Gesamtgeld.

Verkausfte es nun für 1000€ im inland weiter bekommst du 1190€. 190€ davon steuer. von denen 171 ans finanzamt gehen.

Gesamtgeld: -119 + 1190 - 171 = 900€ gewinn die du machst.

Ausland:

-119 Gesamtgelt.

Verkauf für 1000€ keine steuer.

19€ kriegste vom finanzamt wieder.

Gesamtgeld: -119 + 1000 + 19€ = 900 gewinn.

Siehste wie die steuerfreiheit hier keinen unterschied macht?

Und du im endeffekt nichts anderes machst als den Preis deines Produktes anzuheben?

@The2nd

Für wie viel kaufst du die Zahnbürste ein? 100 euro brutto? Dann zahlst du nur 15,97 Euro Vorsteuer. (weil Preis Zahnbürste= 84,03 zzgl 19 % USt)

@FouLou

Sprich: der gewinn den du da machst kommt nicht daher das du steuer einbehälst. Sondern das du den preis so erhöhst das es so aussieht als würdest du die steuer als gewinn machen.