Umlage der Jahreskosten bei weniger als einem Jahr Mietzeit

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Die von dir aufgezählten BK-Positionen dürfen nur anteilig gemäß deinem tatsächlichen Nutzungszeitraum innert des Abrechnungszeitraumes umgelegt werden. Zur Information des Mieters ist deshalb immer der Abrechnungszeitraum und der Nutzungszeitraum in der Abrechnung auszuweisen.

Lege unbedingt gegen die Abrechnung schriftlich (mit Begründung) per Einwurfeinschreiben Einspruch ein. Das ist innerhalb 12 Monaten nach Zustellung der Abrechnung möglich. Fordere den V. auf. die Abr. zu korrigieren. Gegebenenfalls darfst du die beanstandeten Positionen herausrechnen und nur den Rest zahlen (bei einer Nachzahlungsforderung). Ist ein Guthaben angezeigt, funktioniert das natürlich nicht. Fordere in diesem Fall die Einsichtnahme in die Originalrechnungsbelege und den Nachweis der anteilgen Abrechnung. Du brauchst grundsätzlich nur die BK zahlen, die du verursacht hast. BK-Abrechnungen müssen formal korrekt sein. Das bedeutet, es müssen je Position die Gesamtkosten, der Umlageschlüssel und die anteiligen Kosten nach Nutzungsdauer bzw. Verbrauch aufgeführt sein. Ist das nicht der Fall, wäre das aus meiner Sicht nicht nur ein inhaltlicher sondern ein formaler Fehler, der zur Unwirksamkeit der Abrechnung führt. Damit gälte sie als nicht erfolgt. Hinweis: Insofern der V. die Einsichtnahme verweigert, gilt, dass die Nachzahlung nicht fällig ist.

Wer innerhalb eines Abrechnungszeitraums ein Mietverhältnis beginnt, ist dafür nur anteilig in der Nebenkostenabrechnung zu berücksichtigen. Oft drücken sich Vermieter darum, dass sie für Leerstände selbst haften müssen

Das die Gesamtkosten für ein Jahr aufgeführt werden ist ok bzw. sogar vorgeschrieben. Abgerechnet dürfen sie dem Mieter jedoch nur anteilig für seinen Nutzungszeitraum innerhalb des Abrechnungszeitraumes.

Die Frage ist aber von wann bis wann geht der Abrechnungszeitraum. Ist das z. B. das Kalenderjahr, dürfte Euch für 2011 nur der Anteil von 6 Monaten angerechnet werden.

Geht der Abrechnungszeitraum aber z. B. vom 1.6. bis zum 31.5. des Folgejahres wäre es korrekt Euch die Kosten für 12 Monate abzurechnen.

TheLivingFool 
Fragesteller
 15.05.2012, 21:30

Nun - es gibt eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2011...

in der an uns gestellten Abrechnung sind ein paar Punkte umgerechnet auch einen entsprechenden Anteil - andere jedoch nicht

Nicht Umgerechnet wurden

Müllgebühren, Hausreinigung (Treppenhausreinigung), Kabelfernsehen, Gebäudebrandversicherung, Elementarversicherung(Sturm usw)... Grundsteuer ist aufgeführt - aber da kann ich nicht nachvollziehen ob die auf die Mietzeit umgerechnet ist oder ob da der volle Jahresbetrag in Rechnung gestellt wird...

Ja, mach den Vermieter darauf aufmerksam :-) anteilig ist korrekt ...

Die Kosten sind Anteilig zu tragen !