Wohnung behalten wenn Freundin auszieht?

7 Antworten

solange du die Miete zahlst wird kein Vermieter was dagegen haben - denn kündigen könnt ihr nur GEMEINSCHAFTLICH unter Einhaltung der Frist. Deine Ex ist auch dafür verantwortlich in der Haftung wenn du die Miete nicht zahlst. Der VM wendet sich an SIE.

Ob der Vermieter mit dir einen neuen Mietvertrag erstellt - ist ne andere Geschichte. Muss er nicht.

eine andere Möglichkeit wäre ein Aufhebungsvertrag - da müssen alle 3 Parteien einverstanden sein

Nun haben wir uns getrennt und meine Ex zieht aus. Kann man mir die Wohnung kündigen? Und wenn ja, wie lange habe ich Zeit?

Ein Auszug beendet nicht den gemeinsamen Mietvertrag. Sie ist immer noch gesamtschuldnerisch haftbar.

Falls Du mal ausziehst brauchst Du zur Kündigung der Wohnung ihre Unterschrift.

Möglich wäre auch eine Aufhebungsvertrag wenn alle Parteien einverstanden sind, aber der Vermieter könnte als Bedingung einen neuen Mietvertrag mit neuen Konditionen verlangen.

Sie bleiben gemeinsam mit der Ex Mieter der Wohnung.

Der Auzug eines Mitmieters ändert niihts an der Mietvertragskonstellation und den sich daraus für beide Mieter solidarisch haftend ergebenden Verpflichtungen, was der Ex auf Dauer kaum passen dürfte.

Eine ordnungsgemäße Kündigung kann nur durch Sie beide gemeinsam erfolgen.

Die Ex kann von Ihnen verlangen, dass Sie einer solchen gemeinsamen Kündigung zustimmen.

Weigern Sie sich, kann die Ex darauf mit Erfolg klagen.

Sie müssen dann versuchen die Wohnung anschließend erneut alleine anzumieten.

In solchen Fällen versucht man sich mit allen Beteiligten zu einigen. Der VM kann nach dem Auszug der Ex. nur aus berechtigten Gründen (z.B. es entstehen Mietrückstände) das Mietverhältnis kündigen, aber nicht weil ein Hauptmieter ausgezogen ist.

1. Möglichkeit - alles bleibt wie es ist, Du und die Ex seid die
Hauptmieter (die Ex haftet dann auch für die Zukunft für Forderungen
auch dem Vertragsverhältnis). Kann ja sein, dass man sich noch versteht, das so regeln kann

2. Möglichkeit - man spricht mit dem Vermieter und bittet um eine Vertragsänderung, das nur noch Du dann Hauptmieter bist. Daran müssen die Ex, der Vermieter und Du zustimmen, weil das dann eine Vertragsänderung zum bestehenden Mietvertrag ist. So eine Situation wird auch manchmal versucht auszunutzen: VM sagt, wir machen eine Vertragsaufhebung (Ex muss daran mitwirken) und schließen gleich einen neuen Mietvertrag. Der neue Vertrag kann eine höhere Miete haben und vielleicht auch andere Regelungen, die nachteilig sind - bevor man da zustimmt, genau prüfen, überlegen!

3. Möglichkeit - der VM will keine Vertragsänderung, nur noch einen Hauptmieter. Der VM kann so einen Wunsch einfach ablehnen, weil er weiterhin 2 haftende Hauptmieter haben will

4. Möglichkeit - die Ex will aber unbedingt aus dem Vertrag raus. Wenn man sich dann nicht auf eine gemeinsame Kündigung oder irgendwie anders verständigen kann, der VM kein Einsehen hat, so ist es möglich, dass die Ex.
vor Gericht durchsetzt, dass ihr Ex-Partner, also Du, der Kündigung des Mietvertrages zustimmen musst - das Urteil ersetzt dann Deine Zustimmung und die Wohnung ist verloren




Wer sollte Dir die Wohnung kündigen?

Der Vermieter hat keinen Grund und die Ex kann alleine sowieso nicht kündigen.

Du kannst erst einmal die Füße still halten. So lange Deine Ex diesbezüglich nichts sagt oder unternimmt, lass alles, wie es ist.

Falls Deine Ex aber will, dass sie aus dem Mietvertrag ausscheidet, solltest Du mit dem Vermieter sprechen, ob er einverstanden ist mit einer entsprechenden Änderung des Mietvertrags. Nach so langer Mietdauer und wenn Deine wirtschaftlichen Verhältnisse in Ordnung sind, wird er das wohl mitmachen.

Das wird dann ein Dokument, indem drin steht, dass das Mietverhältnis wie bisher fortgesetzt wird, jedoch nur mit Dir allein als Mieter. Außerdem wird darin geregelt, dass die Kaution bei Mietende schuldbefreiend nur an Dich auszuzahlen ist und dass etwaige Ansprüche Deiner Ex auf die Kaution allein durch Dich befriedigt werden.

Dieses Dokument wird dann von allen drei unterschrieben und alles ist klar.

Sollte sich jedoch der Vermieter quer legen, also Euch beide als Mieter behalten, um ausreichend Sicherheit zu haben, kann Deine Ex nur darauf klagen, dass das gemeinschaftliche Mietverhältnis durch eine gemeinsame Kündigung beendet wird. Sie würde Dich also auf Zustimmung zu einer gemeinsamen Kündigung verklagen und hätte damit auch Erfolg.

Damit wäre dann das Mietverhältnis beendet und Du könntest wiederum mit dem Vermieter über einen neuen Mietvertrag sprechen. Der Vermieter kann die Gelegenheit aber auch dazu nutzen, die Wohnung an jemand anders neu zu vermieten oder von Dir eine deutlich höhere Miete verlangen.

Deshalb sollte der erste Vorschlag angestrebt werden, also die gütliche Einigung auf Fortsetzung nur mit Dir allein, vielleicht mit dem Zugeständnis einer gewissen Mieterhöhung, falls der Vermieter das will. Immerhin erhöht sich für ihn das Risiko.