Wie lange dauert es bis ich einen Mieter nach einer Zwangsversteigerung aus der Wohnung schmeißen kann?

8 Antworten

Bei einer Zwangsversteigerung greift das Sonderkündigungsrecht des Erwerbers. Der Erwerber wird bereits mit Zuschlag Eigentümer der Immobilie und kann somit auch bereits vor Eintragung ins Grundbuch wegen Eigenbedarfes kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt, unabhängig von der Wohndauer, 3 Monate. Das greift aber nur, wenn die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt ausgesprochen wird.

z. B. Die Immobilie wird am 13..03.17 ersteigert. Der Erwerber hat nun die Möglichkeit dem Mieter bis zum 03.04.17 mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen. Kündigt er später verfällt das Sonderkündigungsrecht und er hat die nach Wohndauer möglicherweise längeren Fristen einzuhalten.

Selbstverständlich muss auch die 3-monatige Frist eingehalten werden. Der Mieter kann nichts dafür, dass die Wohnung zwangsversteigert wurde.  Man kann sich auch mit dem Mieter einigen und gegen klingende Münze die Kündigungsfrist verkürzen.

Man kann sich auch mit dem Mieter einigen und gegen klingende Münze die Kündigungsfrist verkürzen.

Du meinst bestimmt per einvernehmlichem Aufhebungsvertrag? Dann noch einen DH von mir :-)

G imager761

@imager761

Aber sicher. Ich habe es nur etwas umschrieben. Aber du hast es ja verstanden. :-)

Kauf (Zwangsversteigerung) bricht nicht Miete (Quelle: http://www.immobilien-zwangsversteigerung-hilfe.com ); das heisst Du übernimmst eins zu eins den alten Mietvertrag des Voreigentümers.

Danach richtet sich die Frist.

So einfach ist das aber nicht.

Einfach rauswerfen kannst Du den Mieter nicht. Wenn Du die Wohnung kaufst, musst zu zunächst warten, bis Du als rechtmäßiger Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wirst.

Allein bis dahin können mal locker 2-3 Monate vergehen.

Danach übernimmst Du erst einmal den Mietvertrag und kannst ggfs. das Mietverhältnis kündigen.

Je nach dem, wie lange der Mieter schon in der Wohnung wohnt beträgt deine Kündigungsfrist zwischen 3 und 9 Monaten.

Richtig lustig wird es dann, wenn ein vertraglicher Verzicht auf eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen wurde oder der Mieter der Kündigung aufgrund einer Härte widerspricht.

Wenn es hart auf hart kommt, kann es durchaus mal 2 Jahre dauern, bis Du einziehen kannst.

Bevor ich die Wohnung kaufe, würde ich mich damit auseinandersetzen.

Je nach dem, wie lange der Mieter schon in der Wohnung wohnt beträgt deine Kündigungsfrist zwischen 3 und 9 Monaten.

Falsch: Diese Kündigungsfrist einer außerordentlichen Kündigung gem. § 573d BGB besteht unabhängig (!)  von der Dauer des
Mietverhältnisses, sodass auch ein Mieter, der beispielsweise schon 10 Jahre in der Mietwohnung wohnt, trotzdem mit 3 Monaten Kündigungsfrist gekündigt werden kann :-O

Wenn Du die Wohnung kaufst, musst zu zunächst warten, bis Du als rechtmäßiger Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wirst.

Falsch: Das Sonderkündigungsrecht wg. Eigenbedarf n. § 57a ZVG besteht bereits für den Entsteher, also bereits ab Erteilung des Zuschlags, nicht erst nach Grundbuchänderung, § 90 ZVG :-O

Richtig lustig wird es dann, wenn ein vertraglicher Verzicht auf eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen wurde (...) Wenn es hart auf hart kommt, kann es durchaus mal 2 Jahre dauern, bis Du einziehen kannst.

Falsch: Ein Sonderkündigungsrecht nach Erstehen durch Zwangsversteigerung (!) ist eben keine Eigenbedarfskündigung n. § 573 II 2 BGB nach Kauf und kann mietvertraglich nicht ausgeschlossen werden :-O

G imager761

@imager761

wieder was gelernt. Danke!

wenn sich ein mieter querstellt, kann es bis zu einem jahr dauern, ehe du ihn über eine räumungsklage zwangsweise rausbekommst.

aber "von heute auf morgen" geht es auf keinen fall, du musst zumindest die kündigungsfristen einhalten, auch bei eigenbedarfs-kündigung.

kann es bis zu einem jahr dauern

Kann auch länger dauern.

Sobald dein Name im Grundbuch steht, kannst du dem Mieter fristgerecht auf Eigenbedarf kündigen. Das kann je nach Dauer des Mietverhältnisses 3, 6 oder 9 Monate dauern.

Bedenke dabei, dass eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist. Und es entsprechend genauso gut sein kann, dass dein Mieter nach Ablauf dieser Frist trotzdem nicht ausziehen will. - Entsprechend geht es dann mit einer Räumungsklage weiter, die sich durchaus lange hinziehen kann.

Im schlechtesten Falle gehen einige Jahre ins Land. 

Muss ich den Mieter wirklich noch 3 Monate in der Wohnung wohnen lassen???

Ja, es sei denn, du einigst dich vorher mit dem Mieter.

ich möchte aber am liebsten sofort selbst einziehen!

Kenn ich, ging mir auch so.

Sobald dein Name im Grundbuch steht, kannst du dem Mieter fristgerecht auf Eigenbedarf kündigen.

Das stimmt so nicht.
Der Ersteigerer erwirbt schon mit dem Zuschlag in der Versteigerung – und nicht erst mit der Eintragung in das Grundbuch – das Eigentum am Grundstück (§ 90 ZVG) und kann somit auch sofort wegen Eigenbedarfes kündigen.

@TrudiMeier

Der Ersteigerer erwirbt schon mit dem Zuschlag in der Versteigerung

Diese Regel war mir nicht bekannt. Danke für die Ergänzung.