Uhr ausleihen Vertrag?

8 Antworten

Du kannst ihn natürlich zum Schadensersatz heran ziehen, wenn er sie beschädigt. Seine Haftpflichtversicherung wird da die Deckung wohl eher verweigern.

Ich würde gerne vertraglich regeln, dass er (bzw. seine Haftpflicht) in dieser Zeit für alle eventuell anfallenden Schäden an der Uhr aufkommen müsste...

Dies müßte schon dein "Freund" vorher mit seiner PHV abklären - ältere PHV-Verträge haben nämlich noch den Ausschluß drin bei gemietet, geliehen oder geleast:

Ob Sie den Gegenstand geliehen, gemietet oder geleast haben, ist für den Versicherungsschutz unerheblich. Wichtig ist nur, dass die Leistung ausdrücklich im Tarif enthalten ist.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn es auch dein Freund ist, wenn er so eine Uhr möchte soll er sie Kaufen. Kannst doch keine Uhr nehmen zum Probelauf. ..was für ein Schwachsinn

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du kannst mit ihm keinen Vertrag schliessen, der seine Haftpflichtversicherung zur Zahlung verpflichtet. Mit ihm kannst du einen Vertrag aufsetzen, in dem best@tigt wird, in welchem Zustand du ihm die Uhr übergibst und daß er für Sch@den haftet, die danach auftreten.

Schwierig wirds, wenn er behauptet, der Schaden w@re auch vorher schon dagewesen und erst durch den Test in Erscheinung getreten.

Warum solltest du ihm das Ding mehrere Wochen zum Test überlassen? Ich würde ihn in meiner Gegenwart testen lassen, ihm die Uhr aber keinesfalls l@ngere Zeit überlassen.

Das gibt nur Ärger. Er zahlt nicht, macht was kaputt, will hinterher noch den Preis drücken oder oder oder.

Jedoch möchte er sie vorher ein paar Wochen ausleihen, um sie intensiv zu testen.

kein Problem, dann zahlt er für diese Zeit eben eine Nutzungsgebühr - gibt er dir die Uhr zurück, ist das Geld weg.

nimmt er die Uhr, werden die Beträge am Kaufpreis abgezogen.

das ist schon eine Frechheit.

auf Ratenzahlung würd ich mich nicht einlassen.

Verträge sind frei verhandelbar.

  • welchen Preis wurde ausgehandelt?
  • max. Dauer der "Testphase"
  • Nutzungsgebühr vereinbaren
  • vollständige Zahlung bei Übergabe
  • der Nutzer ist für jegliche Schäden voll verantwortlich