Übungsaufgabe: Lieferverbindlichkeit in Darlehen umwandeln, USt oder VSt?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, das hat mit der Umsatzsteuer nichts zu tun. Buchhalterisch nimmst du hier einen Passivtausch vor, d.h., du buchst auf 2 passiven Bestandskonten, nämlich Verbindlichkeiten und langfristigem Darlehen. Deine Verbindlichkeiten gegenüber Lieferer werden kleiner, deine Schulden gegenüber dem Darlehnsgeber, im Zweifel eine Bank, werdne größer.

Hallo, du buchst hier einfach Verbindlichkeiten an Darlehen 5400,-

Kommt drauf an ob Soll- oder Istversteuerung angewendet wird ;-)

arminius3  27.01.2014, 18:03

Es handelt sich hier um eine LieferVERBINDLICHKEIT. Das bedeutet, dass die Vorsteuer betroffen ist. Soll- und Istversteuerung gibt es aber nur bei der Umsatzsteuer. Selbst, wenn es sich um eine Forderung handeln würde, wäre im Augenblick der Umwandlung die Umsatzsteuer nicht tangiert, da bei Istversteuerung die Umsatzsteuer erst bei Zahlung fällig wird, also in jedem Fall erst später und bei Sollversteuerung bereits bei Erbringung der Leistung.

Den Vorsteuerabzug gibt es bereits bei Erhalt der Rechnung, wenn zu diesem Zeitpunkt die Lieferung bereits erfolgte.

normaler Weise müßte die Vorsteuer bei der Buchung der Rechnung schon verbucht worden sein.

Es gibt hier doch keinen Leistungsaustausch, sondern eine reine Verschiebung auf der Vermögensebene. Allerdings Achtung - Bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Zinsen hat es meine ich eine Gesetzesänderung gegeben.