Rechnungswesen Vorsteuer + Umsatzsteuer abschließen?!
Hallo Zusammen,
also ich muss vorab sagen, ich bin echt gut in ReWe. Aber meine Lehrerin jetzt, ist einfach nicht in der Lage den Leuten die noch nie was von ReWe gehört haben alles richtig zu erklären. Jetzt hab ich auch ein Problem, weil sies nicht erklärt hat sondern nur angeschrieben und darüber schreiben wir jetzt ne Arbeit.
Ich hab leider nichts gefunden, was meine Frage beantwortet.
Sie hat und zwei Fälle angeschrieben zum einen in der eine Zahllast ermittelt wurde und zum anderen der Vorsteuerüberschuss, was das bedeutet und alles weiß ich das ist kein Problem, sondern sie hat das folgendermaßen gemacht Ich muss dazu sagen, dass sie warum auch immer die Konten Forderung/Verbindlichkeit gegenüber Finanzamt nicht eingefüht hat sondern alles immer mit Bank verbucht.
Was bedeutet, dass wir eine VBL dem FA gegenüber haben = Zahllast
VSt. USt.
S H S H 550 USt. 550 VSt. 550 1000 ______________________ Bank 450 550 _____________________ 1000
Was bedeutet, dass wir eine FO dem FA gegenüber haben = VSt-überschuss
VSt. USt.
S H S H 1000 USt. 550 VSt. 550 550 Bank 450 _______________________ ___________________________ 550 1000
So meine Frage ist, wird quasi immer der niedrigere Betrag mit dem höheren abgeschlossen? Und der Buchungssatz lautet IMMER Ust. an Vst?
Wir schreiben die Arbeit am Donnerstag, vielleicht bekomm ich ja noch eine aussagekräftige Antwort bis Mittwoch. Und bitte nur wenn ihr euch 100 %ig sicher seid. Alles andere wäre fatal für mich und für die Leute denen ich das noch beibringen muss diese Woche.
Vielen Dank schonmal und ich hoffe man versteht was ich meine.
Liebe Grüße
jaaY90
3 Antworten
Das Umsatzsteuerkonto ist ein Verbindlichkeiten-Konto. Das Vorsteuerkonto ist ein Forderungskonto. Wenn Du auch richtig liegst - In der Praxis werden beide Konten gern umgebucht. Andere lassen sie einfach stehen. Damit die Abstimmung besser funktioniert.
Aber so hast Du den richtigen Gedanken. Das niedrigere über das höhere Konto abschließen. Sonst käme ja ein Verbindlichkeitenkonto auf die Aktiva-Seite.
Super, dankeschön. Die Olle verwirrt wirklich jeden !!
aber ein verbindlichkeitskonto kann schon auf der soll-seite (aktiva-seote) stehen, wenn du z.b. eine verbindlichkeit bezahlst. also was du über was abschließt ist egal , würde ich meinen.
Ich war verreist, kann erst jetzt antworten. Solltet ihr noch vor der Kaufmannsgehilfenprüfung stehen, noch ein Nachsatz dazu. Die IHK unterscheidet in der Prüfung manchmal zwischen Umsatzsteuerschuld und Umsatzsteuerzahllast. In deinem 1. Beispiel wäre die Umsatzsteuerschuld dann 1000,00 €,. die Umsatzsteuerzahllast 450,00 €. (Zahllast also Umsatzsteuer minus Vorsteuer) Deine Aussagen sind richtig, du müsstest . gut klargekommen sein.
Hi, danke für die Antwort. war aber lediglich eine simple Klausur :-) War auch wirklich super einfach, nach dem die Verwirrung weg war.
so da das nicht richtig funktioniert hat, habe ich das jetzt nochmal schöner als Bild gespeichert.