Rechnungswesen, Umsatzsteuer/Vorsteuer

3 Antworten

Dass auf der Vorsteuer im Haben und auf der Umssatzsteuer im Soll Beträge stehen, ist keine Seltenheit. Ungewöhnlich ist allerdings die Höhe in deinem Beispiel. Das müssten ja ungewöhnliche Stornierungen sein. Im Übrigen ergeben sich die Beträge durch Korrekturen, etwa bei Skontoabzügen, Nachlässen usw..

Vorsteuerüberhang ermittelst du, indem du den Nettobetrag auf Vorsteuer minus den entsprechenden Betrag auf Umsatzsteuer (der kleiner ist) nimmst. Bei Zahllast verfährst du umgekehrt.

Wer unterjährig (monatlich) UVAs erstellt, der bucht die Salden der VoSt bzw. USt. um, ggf. sogar beide auf ein separates USt.-Zahllastkonto. Logisch, dass sich dann Haben-Beträge auf der Vorsteuer ergeben.

Frage 1: Denkbar wäre, dass eine Maschine bestellt wurde (Einkauf), die später wieder zurückgeschickt wurde und dafür eine Stornorechnung durch den Lieferanten erteilt wurde. Die Vorsteuer für die Maschine wurde dann erst eingebucht (Soll) und später wieder storniert (Haben). Dann kann es zu solchen Beträge kommen, wenn nicht mit Generalumkehr gebucht wird bzw. wenn tatsächlich eine Stornorechnung vorliegt.

Frage 2: Wurde von wfwbinder schon beantwortet.

Ich würde die Habenbuchungen bei Vorsteuer auch seltsam finden, wie auch die Umsatzsteuer im Soll.

Aber das kann durch Stornobuchungen kommen, Gutschriften usw. Auch durch Falschbuchungen, wenn z. B. die Umsatzsteuerzahlungen auf diesen Konten erfaßt wurden.

Vorsteuer kann man ebenso wie bei Umsatzsteuer den Saldo nehmen.

Also Vorsteuer 40.000,- Umsatzsteuer 70.000,-, zahllast 30.000,-

Im wahren Leben würde man natürlich das Umsatzsteuerkonto mit den Umsätzen abstimmen. Müßten ja etwas über 368.000,- Umsatz sein.