Ust und vorst?

3 Antworten

Umsatzsteuer, die einem Unternehmer in Rechnung gestellt wird, ist als Vorsteuer von der Umsatzsteuer des Unternehmers abzugsfähig.

Ja, bei einer Eingangsrechnung, also beim Kauf eines Gutes, wird mit der Vorsteuer gebucht. Bei Ausgangsrechnungen, also beim Verkauf, wird mit der Umsatzsteuer gebucht. :)

Könnte man so sagen.

Vorsteuer kürzt man dementsprechend mit VSt. ab (siehe auch USt. und MwSt.)

,,Vorsteuer kürzt man dementsprechend mit VSt. ab "

Naja.. nicht wirklich. Damit kürzt man vielmehr die Vermögenssteuer ab.

Die Vorsteuer kürzt man, wie der Fragesteller bereits schrieb, mit VorSt ab.

@MickyFinn

echt? Dann haben meine Lehrer micht beschi...en ;-)