Überzahlten Leistungen Hartz 4?

4 Antworten

Du hast am 31. Nov. vom Jobcenter Leistungen für Dezember erhalten.

Dezember hast Du aber auch schon gearbeitet und hast für diesen Monat auch Lohn bekommen. Also hast Du zwei Zahlungen, nämlich Leistungen JC und Lohn erhalten. Deshalb möchte das JC die gezahlte Leistung für Dezember zurück.

Dass Du bereits im Januar den Lohn für Februar erhalten hast, also einen Monat im voraus, erschließt sich mir nicht.

Idandanaa 
Fragesteller
 12.04.2022, 16:00

Wenn das Januar-Gehalt als Dezember betrachtet wird, wo ist dann das Januar-Gehalt? Ich habe mein Januargehalt überhaupt nicht erhalten

AngiedieSchlaue  12.04.2022, 16:06
@Idandanaa

Das weiß ich nicht, wie die Zahlungsmodalitäten der Firma sind. Das musst Du dort abklären.

Du schriebst aber, dass das Gehalt für Dezember am 20. Dez. gezahlt wurde.

Und genau darauf habe ich meine Antwort bezogen. Man kann sich in seiner Antwort schließlich nur auf die Vorgaben des Fragestellers beziehen.

Idandanaa 
Fragesteller
 12.04.2022, 16:17
@AngiedieSchlaue

Du hast Recht, ich habe die Situation im Januar nicht erklärt. Von 01. bis 30. Januar habe ich mein Januargehalt nicht erhalten. Am 31. Januar erhielt ich mein Februargehalt. Das Unternehmen zahlt die Gehälter in der Regel am 31. eines jeden Monats aus

Du schreibst das du am 31.11.2021 vom Jobcenter Geld erhalten hast. Damit’s richtig ist es war der 30.11.2021 und nicht 31.11.2021.

demzufolge galt diese Zahlung für Dezember 2021.

Am 20.12.2021 hast du von deinem Arbeitgeber Geld erhalten.

hier greift das zuflussprinzip. Scheinbar war dieses Geld was du erhalten hast , so hoch dass das Jobcenter nun das komplette Geld zurückfordert was du für Dezember erhalten hast.

Ich habe am 31 Januar mein Gehalt für Februar bekommen.

ich denke eher das dieses Gehalt für den Monat Januar 2022 galt. Sonst würde es bedeutet das du Geld für einen Monat erhältst wo du noch nicht mal arbeiten warst.

Wenn Du für Dezember ALG 2 und im Dezember Lohn/Gehalt erhalten hast, dann ist eine Rückforderung grundsätzlich berechtigt bzw. kam es in der Tat zu einer Überzahlung.

Ob die vom Jobcenter errechnete Höhe der Rückforderung korrekt ist, läßt sich so nicht beurteilen.

So wie du es schilderst ist es schon richtig so, wie es das JC gemacht hat und du musst das Geld selbstverständlich zurück bezahlen. Du hast im Dezember Einkommen erziehlt, das im Dezember zugeflossen ist. Im November hast du Leistungen für Dezember erhalten und diese sind nun wieder zu erstatten, da immer wichtig ist in welchem Monat das Geld aus dem Einkommen zufließt. Ob es am 01. Oder am letzten Tag des Monats zufließt ist unwichtig.