Hätte Betreuer sich vergewissern müssen, dass Leistungen vom Jobcenter beim Betreuten ankommen? Denkt ihr dass hier eine Pflichtverletzung vorliegt?

Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen

Pflichtverletzung; JA 50%
Pflichtverletzung; NEIN 50%
Pflichtverletzung; VIELLEICHT 0%

5 Antworten

Egal, wer den Antrag für Dich gestellt hat, Du selber warst dann der Anspruchsberechtigte der Leistung und hättest entsprechende Post bekommen müssen.

Hat Dein Betreuer bzw. haben Deine Eltern Deine Post für Dich in Empfang genommen und geöffnet, ohne daß Dir etwas hierüber bekannt war?

Und was ist mit dem Geld passiert, daß Deine Eltern für Dich überwiesen bekamen?

Für mich erweckt sich der Eindruck, daß sich da Betreuer bzw. Eltern(teil) möglicherweise auf Deine Kosten bereichert haben.

Die zentrale Frage, die ich mir jedoch stelle, ist, inwieweit Du von den gesamten Dich betreffenden Vorgängen gewußt, diese aber möglicherweise nicht (ausreichend) hintefragt hast?

Im Übrigen ist ALG 2 vom Jobcenter keine Sozialhilfe.

Vielleicht solltest Du Dir einen Anwalt nehmen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

FamousPralines 
Fragesteller
 12.12.2019, 13:28

Bei mir hatte der Betreuer die Berechtigung, Post empfangen zu dürfen. Ich kann auch nachweisen, dass der Betreuer Post des Jobcenters für mich empfangen hat.

Was mit dem Geld passiert ist, weiß ich nicht. Ich musste mir von meinem geringen Gehalt Lebensmittel, Kleidung usw. finanzieren. Ich bekam weder Taschengeld noch das Geld vom Betreuer eingeteilt.

Normal hätten ich einen Anspruch von 320€ in bar gehabt. Durch meinen Job wäre es sogar noch mehr gewesen! 100€ sind ja anrechnungsfrei.

Ich hätte also 320€ vom Betreuer eingeteilt bekommen müssen, und hätte zusätzlich durch meinen Job noch 100€ bekommen. Ich hätte also insgesamt 420€ bekommen müssen.

Agamemnon712  13.12.2019, 06:48
@FamousPralines

Da scheint ganz gewaltig was schiefgelaufen zu sein. Vielleicht liegen sogar Straftaten vor, da für Dich Geld beantragt wurde, daß Du Deinen Ausführungen zufolge nicht oder nicht vollständig bekommen hast.

Ich kann Dir nur raten, die Rückforderung einem Anwalt vorzulegen und die Gesamtumstände so darzulegen wie hier.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Pflichtverletzung; JA

Der Betreuer durfte nicht darauf vertrauen, dass Deine Eltern Deinen Hartz IV-Anteil richtig verwenden. Er hätte sich davon überzeugen müssen und Deinen Anteil im Zweifel an sich über weisen lassen.

Pflichtverletzung; JA

Schreib bitte den Sachverhalt dem zuständigen Amtsgericht, von welchen dir der Betreuer bestellt wurde. Die sollen das prüfen und sich schnellstmöglich mit der Mahnabteilung des Jobcenter in Verbindung setzen.

Auch soll das Gericht prüfen, ob der Betreuer pflichtwidrig gehandelt hat.

Teile dem Gericht hierzu dein Aktenzeichen der Betreuung, Betreuernamen sowie die Daten des Jobcenters ( deine BG Nummer, eventuelle Telefondurchwahl ) mit.

FamousPralines 
Fragesteller
 12.12.2019, 13:30

Ich habe das Gericht nach Aufhebung der Betreuung bereits angeschrieben wegen einem anderen Sachverhalt. Der Richter verwies mich aber nur darauf, mir einen Anwalt zu nehmen. Ohne Anwalt werde ich in dem Fall sicherlich nichts erreichen können...

Pflichtverletzung; NEIN

die hatte eine Kontonummer (die muß jmd geliefert haben) Wer das einstreicht, ist denen dann Wurst!

Wenn du dich nicht meldest...ist das dein Bier, deinen Bedarf mußt du schon anmelden.

FamousPralines 
Fragesteller
 13.12.2019, 00:17

Nein, mein Bedarf wurde auf das Konto meines Elternteils überwiesen. Ich habe davon aber nicht gewusst, weil alles der Betreuer allein gemacht hat mit Anträgen stellen usw.

Pflichtverletzung; NEIN

wo soll da die pflichtverletzung sein .... auch 19jährige können lesen