Hätte Betreuer sich vergewissern müssen, dass Leistungen vom Jobcenter beim Betreuten ankommen? Denkt ihr dass hier eine Pflichtverletzung vorliegt?
Es geht hier um eine Bedarfsgemeinschaft, bei der ich (21) mit einem Elternteil in einer Mietwohnung lebe. Ich hatte einen gesetzlichen Betreuer mit Vermögenssorge und zusätzlich einen Einwilligungsvorbehalt.
Nun war es so, dass jegliche Anträge nur mein Elternteil und der Betreuer beim Jobcenter gestellt hat. Die Leistungen wurden ausschließlich auf das Konto meines Elternteils überwiesen.
Ich hatte die ganze Zeit über einen flexiblen Job, wo ich monatlich etwas mehr als 100€ verdient habe. Dies war aber zu wenig; Laut Regelsatz stehen jedem Sozialhilfeempfänger der bei den Eltern lebt Leistungen in Höhe von 320€ zu.
Nun bekam ich einen Brief von der Mahnabteilung des Jobcenters; Ich sollte doch bitte 400€ zurückzahlen. Die 'Überzahlung' fand in der Zeit zwischen 2017-2018 statt, in der ich unter Betreuung stand. Ich habe jetzt seit einem Jahr keinen Betreuer mehr und habe auch bis jetzt noch keinen Antrag beim Jobcenter gestellt.
Ich wusste aber nichts davon, dass das Jobcenter Leistungen überweist und ich habe auch keinen Antrag gestellt. Wie schon oben geschildert, hat das alles der Betreuer mit meinem Elternteil geregelt. Ich erhielt keine Kenntnis darüber, ob oder wie viel Geld für mich überwiesen wurden. Vom Betreuer erhielt ich auch keine Kenntnis.
Laut meinem Kenntnisstand weiß ich, dass der Betreuer sich eigentlich vergewissern muss, dass das Geld beim Betreuten ankommt. Er müsste also das Geld entweder auf das Konto des Betreuten überweisen oder es ihm in bar übergeben ggfs. gegen Unterschrift, damit der Betreuer einen Nachweis hat, dass er das Geld dem Bretreuten übergeben hat.
In meinem Fall liegt also eigetnlich eine Pflichtverletzung vor. Das Geld wurde nur auf das Konto des Elternteils überwiesen und auf dieses Konto hatte der Betreuer keinen Zugriff - er hatte also keine Handhabe mehr darüber, was mit dem Geld geschieht.
Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen
5 Antworten
Egal, wer den Antrag für Dich gestellt hat, Du selber warst dann der Anspruchsberechtigte der Leistung und hättest entsprechende Post bekommen müssen.
Hat Dein Betreuer bzw. haben Deine Eltern Deine Post für Dich in Empfang genommen und geöffnet, ohne daß Dir etwas hierüber bekannt war?
Und was ist mit dem Geld passiert, daß Deine Eltern für Dich überwiesen bekamen?
Für mich erweckt sich der Eindruck, daß sich da Betreuer bzw. Eltern(teil) möglicherweise auf Deine Kosten bereichert haben.
Die zentrale Frage, die ich mir jedoch stelle, ist, inwieweit Du von den gesamten Dich betreffenden Vorgängen gewußt, diese aber möglicherweise nicht (ausreichend) hintefragt hast?
Im Übrigen ist ALG 2 vom Jobcenter keine Sozialhilfe.
Vielleicht solltest Du Dir einen Anwalt nehmen.
Da scheint ganz gewaltig was schiefgelaufen zu sein. Vielleicht liegen sogar Straftaten vor, da für Dich Geld beantragt wurde, daß Du Deinen Ausführungen zufolge nicht oder nicht vollständig bekommen hast.
Ich kann Dir nur raten, die Rückforderung einem Anwalt vorzulegen und die Gesamtumstände so darzulegen wie hier.
Der Betreuer durfte nicht darauf vertrauen, dass Deine Eltern Deinen Hartz IV-Anteil richtig verwenden. Er hätte sich davon überzeugen müssen und Deinen Anteil im Zweifel an sich über weisen lassen.
Schreib bitte den Sachverhalt dem zuständigen Amtsgericht, von welchen dir der Betreuer bestellt wurde. Die sollen das prüfen und sich schnellstmöglich mit der Mahnabteilung des Jobcenter in Verbindung setzen.
Auch soll das Gericht prüfen, ob der Betreuer pflichtwidrig gehandelt hat.
Teile dem Gericht hierzu dein Aktenzeichen der Betreuung, Betreuernamen sowie die Daten des Jobcenters ( deine BG Nummer, eventuelle Telefondurchwahl ) mit.
Ich habe das Gericht nach Aufhebung der Betreuung bereits angeschrieben wegen einem anderen Sachverhalt. Der Richter verwies mich aber nur darauf, mir einen Anwalt zu nehmen. Ohne Anwalt werde ich in dem Fall sicherlich nichts erreichen können...
die hatte eine Kontonummer (die muß jmd geliefert haben) Wer das einstreicht, ist denen dann Wurst!
Wenn du dich nicht meldest...ist das dein Bier, deinen Bedarf mußt du schon anmelden.
Nein, mein Bedarf wurde auf das Konto meines Elternteils überwiesen. Ich habe davon aber nicht gewusst, weil alles der Betreuer allein gemacht hat mit Anträgen stellen usw.
wo soll da die pflichtverletzung sein .... auch 19jährige können lesen
Bei mir hatte der Betreuer die Berechtigung, Post empfangen zu dürfen. Ich kann auch nachweisen, dass der Betreuer Post des Jobcenters für mich empfangen hat.
Was mit dem Geld passiert ist, weiß ich nicht. Ich musste mir von meinem geringen Gehalt Lebensmittel, Kleidung usw. finanzieren. Ich bekam weder Taschengeld noch das Geld vom Betreuer eingeteilt.
Normal hätten ich einen Anspruch von 320€ in bar gehabt. Durch meinen Job wäre es sogar noch mehr gewesen! 100€ sind ja anrechnungsfrei.
Ich hätte also 320€ vom Betreuer eingeteilt bekommen müssen, und hätte zusätzlich durch meinen Job noch 100€ bekommen. Ich hätte also insgesamt 420€ bekommen müssen.