Steht einem ALG 2 für den Monat der Arbeitsaufnahme zu?
Guten Tag
folgendes: Ich habe ALG 2 bezogen und im November 2014 angefangen zu Arbeiten. Den Ersten Lohn gab es Ende November / Anfang Dezember. Jetzt Fordert das Jobcenter das Geld für November komplett zurück da ich einkommen erzielt habe. Ich habe doch aber erst Ende des Monats Geld bekommen vom Artbeitgeber?
7 Antworten
. Den Ersten Lohn gab es Ende November / Anfang Dezember.
Das ist genau der Punkt.
Für das SGB II gilt das sogenannte Zuflussprinzip, heißt: ist das Geld am 30.11. auf deinem Konto gebucht, wird es für November angerechnet, wäre es am 01.12. auf deinem Konto, würde es für Dezember gezählt werden.
Wenn es am 30.11. da war, dann ist die Rückforderung rechtens.
Genau das ist hier das Problem,wenn sie für November die vollen Leistungen zurück fordern,dann hast du dein Einkommen auch im November auf dein Konto bekommen,dass ganze nennt sich Zuflussprinzip!
Wenn du es erst im Dezember auf dein Konto bekommen hättest,dann wärst du im November noch voll bedürftig gewesen und es würde nichts angerechnet.
Du musst dann also im November so viel verdient haben,dass du selbst nach dem Abzug deiner Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll und dem Abzug deines Bedarfes ( deinen bezogenen ALG - 2 ) noch einen Überschuss hattest und somit deinen Bedarf aus eigenem Einkommen decken konntest.
Wenn das nicht so gewesen wäre,dann hättest du nur deinen anrechenbaren Teil deines Einkommens zurückzahlen müssen,weil dir dann noch eine Aufstockung zugestanden hätte.
Hast du also dein Einkommen im November auf dem Konto gehabt,dann ist die Forderung auch korrekt,vorausgesetzt das man deine Freibeträge dann auch korrekt berechnet hat und alle evtl. weiteren absetzbaren Aufwendungen berücksichtigt hat,wenn du diese angegeben hast.
Job Center hat Dir Anfang des Monats FÜR November Geld gezahlt, der Arbeitgeber hat Dir Ende des Monats FÜR November Deinen Lohn gezahlt. Sprich Du hattest doppelt Geld und zahlst selbstverständliche ALG 2 für November zurück!
Wenn Du wieder ALG II bekommen solltest, bekommst Du dafür zweimal Geld: Vom Arbeitgeber rückwirkend und gleichzeitig schon volles ALG II für den Folgemonat. Ist zwar fies, aber da müssen leider alle irgendwie durch, die wieder arbeiten.
@skyfly71
Wenn Du wieder ALG II bekommen solltest, bekommst Du dafür zweimal Geld: Vom Arbeitgeber rückwirkend und gleichzeitig schon volles ALG II für den Folgemonat.
Das stimmt nämlich nicht. Das rückwirkend gezahlte Gehalt (verdient im Vormonat) wird zu den üblichen Konditionen (Freibeträge) angerechnet. Du hast einen Anspruch, der aber dadurch reduziert ist, dass du noch Einkommen hast - nämlich das Gehalt vom Vormonat. ALG II ist nämlich eine nachrangige Leistung.
Was du beschreibst, funktioniert nur beim ALG I.
Ich hab mich vermutlich missverständlich ausgedrückt. Da Dir das Prinzip des Zuflussprinzips ja geläufig ist, kann ich da getrost auf Deine Antworten verweisen. Ich bin davon ausgegangen, dass der Fragesteller regelmässig zum 30. des Monats sein Gehalt bekommt. Und dann würde es im Folgemonat natürlich auch nicht angerechnet werden.
Natürlich ist die Rückforderung korrekt! ALG gibt es für den Monat, bzw. die Zeit wo man ohne Einkommen, mangels Arbeit und Arbeitgeber ist. Ab dem ersten Tag der Arbeit erhältst du Lohn der üblicher Weise zum Monatsende ausgezahlt wird, wenn nichts anderes vereinbart ist! Würdest du für den gleichen Zeitraum ALG bekommen, würdest du doppeltes Einkommen beziehen und das ist nicht Sinn unseres Sozialsystem! Sorry nicht böse gemeint, aber deine Forderung aus der Fragestellungen heraus, ist für mich ein wenig dreist!
Informiere dich mal über "Zuflussprinzip" . Das Geld wird genau für den Monat angerechnet, wo es zufließt, und wenn es erst am 01.12. da ist, dann zählt es für Dezember und der FS hätte für den November den vollen Satz ALG II bekommen. Ob das nun so gerecht ist, sei mal dahingestellt - der Gesetzgeber hat es so festgelegt.
Im übrigen erhalten sehr viele Arbeitnehmer ihr Geld erst bis spätestens zum 15. des Folgemonats. Das ist nichts Außergewöhnliches.
Deswegen Regelung des Gesetzgebers: es zählt der Tag der Buchung auf dem Konto des AN.
Jeder Arbeitnehmer in der beschriebenen Situation, dessen Gehalt nach dem 30.11 auf seinem Konto erscheint, hat ganz rechtsmäßig Anspruch auf ein volles ALG II für den November.
Das ist geltendes Recht und keine Dreistigkeit des FS !!!
Ende November/Anfang Dezember gibt es nicht, nur entweder oder.
Erscheint das Gehalt im November auf dem Kontoauszug (genaues Datum ersichtlich), dann erfolgte der Zahlungszufluss im November, ob nun am 1. oder am 30. spielt dabei keine Rolle. Es gilt das Zuflussprinzip. Und in dem Fall steht einem für November keine H4 mehr zu, es wird zurück gefordert. Alg2 wird ja im Voraus bezahlt.
Du wirst daher leider zahlen müssen.
ja aber wie soll das gehen? Das geld brauch man dcoh für den folge monat. Für miete etc