Hilfe! Jobcenter will Geld zurück, was tun?

15 Antworten

Du hast also für den Monat Dezember vom Jobcenter 404 € bekommen. Das Problem ist, dass dein Gehalt bereits am 30.12.2016 überwiesen wurde. Somit hat das Jobcenter das Recht, die 404 € von dir wieder erstattet zu bekommen. Wäre dein Gehalt für Dezember erst Anfang Januar überwiesen worden, könnte das Jobcenter die 404 € nicht von dir verlangen. Es lag also keine Bedürftigkeit für Monat Dezember vor, weil du eine Arbeit aufgenommen hast. Somit kommt immer der ganze Monat in Betracht. Du könntest bei dem Jobcenter um Ratenzahlung bitten. Dem wird man sicher auch entgegenkommen, wenn du diese Bitte in sachlicher Form vorträgst.

Da kannst du nicht viel machen,beim Jobcenter gilt das so genannte Zuflussprinzip,hat man dir ja schon erklärt !

Hättest du dein erstes Einkommen aus Dezember erst im Januar 2017 auf dein Konto bekommen und nicht schon am 30.12.2016,dann hättest du von den 404 € Regelsatz für Dezember gar nichts zurück zahlen müssen.

Du kannst auf dein Erwerbseinkommen erst mal Freibeträge nach § 11 b SGB - ll geltend machen,dass wären vom Bruttoeinkommen zunächst mal 100 € Grundfreibetrag,ab 100 € - 1000 € Brutto 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto noch mal 10 % Freibetrag.

Diese Freibeträge werden dann addiert,theoretisch vom Netto bzw. Brutto abgezogen,wenn das Brutto = dem Netto wäre und das ergibt dann dein anrechenbares Einkommen,dass wird dir dann von deinem ALG - 2 abgezogen.

Ist das anrechenbare Einkommen also höher / gleich dem erhaltenen ALG - 2,dann muss man alles zurück zahlen,auf schriftlichen Antrag ist das dann auch in Raten möglich,wenn das Einkommen zu gering ist und man es nicht in einem Betrag zahlen kann.

Wenn du also für Dezember 670 € Netto bekommen hast,dann lag dein Bruttoeinkommen bei min. 800 € Brutto,demnach sollte dein Freibetrag dann bei 240 € liegen,zieht man diesen von deinen 670 € Nettoeinkommen ab,bleiben vorerst noch 430 € anrechenbares Einkommen übrig.

Da du nur 404 € Anspruch hattest liegst du mit den 430 € darüber,also musst du diese 404 € für den Dezember voll zurück zahlen,wenn du nicht noch Aufwendungen wegen der Beschäftigung absetzen kannst,also z.B. erhöhte Fahrkosten.

Du musst aber erst mal die 100 € Grundfreibetrag für deine Aufwendungen verwenden,erst wenn diese nicht mehr ausreichen kannst du den Überhang separat auf Nachweis geltend machen.

In diesen 100 € Grundfreibetrag sind 30 € Versicherungspauschale und 15,33€ für Werbungskosten enthalten,diese kannst du also erst mal von den 100 € abziehen,erst wenn du für deine monatlichen Aufwendungen ,mehr als 54,67 € aufbringen müsstest kannst du den Überhang auf Nachweis geltend machen.

So könnte sich dann dein anrechenbares Einkommen von 430 € noch verringern und die Rückzahlung geringer ausfallen.

Das ist auch richtig so. Du hast doch Lohn
Für den Dezember bekommen.

Warum solltest du dann noch ALG II beziehen?

Ich bin nur Laie, also sind meine Angaben mehr... Emotionaler Natur Meiner Meinung nach steht dir Geld bis zum 14.12 zu. Denn danach warst du in beschäftigung. Das du noch kosten hast, weil du bei deinem Arbeitgeber natürlich mit deiner Arbeitskraft in Vorleistung gehst ist nicht das Problem des jobcenters und dafür ist es auch nicht da. Mit dem Dezember Geld deckst du die Kosten von Januar. Wir mussten vor vielen Jahren eine hohe 5stellige Summer abstottern. Da wir in einem eheähnlichem Verhältnis gelebt haben und mein damaliger Freund jetzt Mann für mich voll aufkommen musste.

das wird immer so geregelt, das ihm für den monat 404€ zustehen. bekommt er in dem monat geld wird es angerechnet. bekommt er 300€ würde er vom amt 104 dazubekommen. da er mehr als 404€ bekommen hat wird alles angerechnet und er hat keinen anspruch auf alg2.

anders hätte es ausgesehen wenn er das geld erst am 02.01 bekommen hätte. dann hätte er im dezember kein einkommen erhalten und die 404€ verbrauchen können

@martinzuhause

Ok, danke für die Aufklärung. Muss nur der Schreiber noch das einsehen haben das er gerechnet behandelt wurde 

@martinzuhause

Wie kommst du auf diese 104 € ?

Bei einem Brutto / Nettoeinkommen von 300 € läge der Freibetrag bei 140 €,demzufolge das anrechenbare Einkommen bei 160 € und die Aufstockung bei 244 €,wenn der Regelsatz bei 404 € lag.

Wenn du nach der Anhörung einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid erhalten hast, dann kannst du dagegen Widerspruch einlegen.

Meiner Ansicht nach stehen dir Leistungen vom Jobcenter für den Zeitraum 01.12.16 bis 14.12.16 zu. Ab dem 15.12.16 standen dir keine Leistungen mehr zu, da du da angefangen hattest zu arbeiten.

Das heißt du müsstest nicht die kompletten Leistungen für Dezember zurück zahlen, sondern nur anteilig die Leistungen für den Zeitraum 15.12.16 bis 31.12.16.

falsch, bei eingang des einkommens im dezember, wird für den gesamten monat zurückgerechnet und geschaut ob bedarf bestand. da dieser aus eigenem einkommen bestritten werden konnte, ist es für den ganzen monat zurückzufordern.

Zitat: Das heißt du müsstest nicht die kompletten Leistungen für Dezember zurück zahlen, sondern nur anteilig die Leistungen für den Zeitraum 15.12.16 bis 31.12.16.

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nein es geht um Alg2 und nicht um Alg1 .. hier wird immer der ganze moant betrachtet und im Dezember lag keine Bedürftigkeit mehr vor ...