Überweisung: Müssen Name und Kontoinhaber übereinstimmen?

4 Antworten

Wird nicht mehr geprüft. Hauptsache, die IBAN ist korrekt. Bei einem groben Vertipperer (die IBAN hat eigentlich eine sehr gute Prüfsumme, die kleine Fehler sofort durch die Bank erkennen lässt, so dass die Überweisung gar nicht erst ausgeführt wird) oder wenn der Empfänger behauptet, das Geld wäre nicht angekommen, ist es natürlich von Vorteil, wenn man dem Empfänger wenigstens einen plausiblen Auszug zeigen kann, bei dem er namentlich als Empfänger genannt ist.
Aber von der automatischen Verarbeitung her relevant ist nur noch die IBAN.

Ok, Danke. Könnte ich auf einem Überweisungsschein zb den Namen meiner Schwester hinschreiben aber mein Konto angeben ? Oder könnte das ein Problem sein ? 

@XSophia132X

Nur, wenn aus irgendeinem Grund eine manuelle Nachprüfung erfolgt. Vor etlichen Jahren wurden die Empfänger noch namentlich verifiziert, da ging dann auch schon mal eine Zahlung zurück. Aber nachdem es das nicht mehr gibt...

Falls Ihr noch den gleichen Nachnamen habt, würde ich nur den hinschreiben.

Wenn es um Kleinbeträge geht, interessiert es ohnehin niemanden. Geht es allerdings um größere Summen, sollte man berücksichtigen, dass regelmäßig im Vertrag ein Passus enthalten ist, dass man das Konto nur auf eigene Rechnung betreibt. Dafür hat man auch unterschrieben. Da könnte es ggf. Ärger geben.

Der Kontoinhaber kann ohne weiteres für eine dritte Person eine Überweisung ausstellen. Wieso sollte das nicht gehen?

Nein! Also der Name dient nur zur Überprüfung wenn es Unstimmigkeiten gibt. Bei mir ist es der Fall, dass auf der Bankkarte mein Zweitname mit draufsteht, aber den niemand angibt, weil ich den nicht angebe und er den meisten nicht bekannt ist. Wichtig ist nur, dass die richtige IBAN eingetragen wird.

Danke. Was meinst du mit Unstimmigkeiten ? Dürfte ich zB den namen meiner Schwester hinschreiben aber mein Konto angeben ? 

@XSophia132X

Ja. Gerade nach der Einführung der IBAN ist nur diese Zahl entscheidend, aber wenn Unregelmäßigkeiten auftauchen, dann kann ein nicht identischer Name natürlich Probleme ergeben.

Sie brauchen nicht exakt übereinzustimmen, aber wenn auf einem Konto offensichtlich Zahlungen eingehen, die nicht für den Kontoinhaber bestimmt sind, kann das zu Problemen mit der Bank führen.

Hintergrund sind das Geldwäschegesetz und die vom Kontoinhaber bei der Kontoeröffnung eingegangene Verpflichtung, das Konto "nur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung" zu nutzen.