Überstunden in der Ausbildung, Abbau der Überstunden?

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Volljährige dürfen acht Stunden täglich und an sechs Tagen in der Woche beschäftigt werden, insgesamt also 48 Stunden wöchentlich. Die Arbeitszeit kann sogar auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird.
Im Arbeitsvertrag darf bei Volljährigen, die Vollzeit arbeiten, also nur eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden und eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden vermerkt werden.
Auch wenn Überstunden geleistet werden, dürfen die maximalen Arbeitszeiten auf keinen Fall überschritten werden – das wäre ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht!
Wenn im Ausbildungsvertrag eine geringere Arbeitszeit als 48 Stunden und eine Fünf-Tage-Woche angegeben sind, gilt laut Günstigkeitsprinzip diese Regelung.

Der Samstag ist laut Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Arbeitstag für Volljährige. Sie müssen am Samstag arbeiten, wenn nicht in einem Tarifvertrag oder ihrem Ausbildungsvertrag etwas anderes steht. An Sonntagen und Feiertagen müssen Volljährige nicht arbeiten, allerdings gibt es hier viele Ausnahmen. Wenn Volljährige am Sonntag oder einem Feiertag arbeiten, steht ihnen ein Ersatzruhetag zu. Bei Arbeit an einem Sonntag müssen sie innerhalb von zwei Wochen einen anderen Tag frei bekommen. Bei Arbeit an einem Feiertag müssen sie innerhalb von acht Wochen an einem anderen Tag frei bekommen.

Auszubildende müssen keine Überstunden leisten! Die einzige Ausnahme sind absolute Notfälle! Ein Beispiel: Im Betrieb bricht ein Feuer aus und alle Mitarbeiter versuchen noch möglichst viele Dinge aus dem Feuer zu retten. In diesem Fall kann auch vom Azubi erwartet werden, dass er solange wie möglich hilft. Das ist kein Witz! Nur solche Notfälle erlauben es dem Arbeitgeber, bei Azubis Überstunden anzuordnen. Fehlendes Personal ist kein Notfall. Der Azubi kann nach abgeleisteter Arbeitszeit immer nach Hause gehen. So ist die rechtliche Lage. Natürlich muss du dir überlegen, ob das clever ist. Aber in jedem Fall solltest du dir über einen Ausgleich für die Überstunden Gedanken machen, falls du freiwillig Überstunden leistest!

Außerdem haben Azubis bei Überstunden Anspruch auf einen Zuschlag. Die Höhe des Zuschlags wird durch Tarifverträge festgelegt oder orientiert sich an ihnen.
Bei einer Abgeltung der Überstunden durch Urlaub muss ein entsprechender Zuschlag in Zeit gewährt werden. Dies gilt aber nur, wenn der Azubi freiwillig Überstunden leistet ohne dass etwas vereinbart ist! Der Auszubildende kann auch mit seinem Ausbilder eine Vereinbarung treffen und – am besten schriftlich – eine bestimmte Bezahlung der Überstunden vereinbaren. Der Azubi gibt dem Ausbilder einfach zu verstehen, dass er nur bereit ist Überstunden zu leisten, wenn er dafür einen Betrag von xy Euro pro Stunden bekommt!

Im Arbeitsrecht muss man Leistungen schnell geltend machen, sonst verwirkt der Azubi den Anspruch. Eine Verwirkung kann bereits nach einigen Wochen eintreten, auch wenn Tarifverträge längere Ausschlussfristen vorsehen und im Arbeitsrecht eine Verjährungsfrist von drei Jahre gilt. Von daher gilt: Möglichst schnell reagieren und den Rechtsweg einschlagen. Eine schriftliche Geltendmachung der Ansprüche reicht, um eine Verwirkung zu verhindern. Es reicht hier, wenn der Azubi schriftlich darauf hinweist, dass noch Überstunden offen sind, die bezahlt werden müssen. Mehr Infos unter Rechtsweg

Den Rest findest Du im nachfolgenden Link.

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit

was mich stört ist die Tatsache, das ich bereits über 60 Überstunden habe und jetzt noch Sonntags kommen muss. 

Die Überstunden sollen ja auch schnellstmöglich abgebaut werden, das passiert hier jedoch nicht, weil es einfach an Angestellten fehlt und dieser Betrieb zum Teil aus Auszubildenden besteht.

http://www.zeit.de/karriere/beruf/2014-11/sonntagsarbeit-bundesverwaltungsgericht-urteil

Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nur in Ausnahmefällen beschäftigt werden, etwa um "erhebliche Schäden zu vermeiden", falls diese Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können. Ausnahmen gelten per Gesetz etwa für Polizei, Feuerwehr, Krankenschwestern oder Notdienste.
Bundesländer können darüber hinaus weitere Ausnahmen vom Sonntagsschutz beschließen.

Ansonsten findest Du vermutlich im folgenden Link div. allgemeinverbindliche Informationen - auch für volljährige Auszubildende:

http://www.rechtsanwaltsfachangestellte.org/arbeitszeit-fuer-auszubildende/

Ohne zu wissen, wie alt du bist, um welchen Beruf es geht und was in deinem Vertrag steht, kann dir keiner die Frage beantworten.

Als kleiner Tipp: wenn du Überstunden abbauen willst, sprich den Chef DIREKT darauf an (z.B. "Ich hätte gerne nächsten Mittwoch frei - geht das?") statt rumzueiern und Andeutungen zu machen.

Hilft übrigens auch bei Fragen zu Sonntagsarbeit/-zuschlag usw.

wende dich an deine Gewerkschaft!