Als azubi jeden tag überstunden?
Habe meinen Ausbildungsbetrieb gewechselt, da mein alter geschlossen hat.
Nun ist es so das es in meinem neuen Betrieb üblich ist mindestens 9 oder 10 stunden unter der Woche zu arbeiten und am Wochenende können es auch mal 13 Stunden sein. Zb wie gestern.
Als ich meine Kollegen gefragt habe wie es aussieht mit dem freizeutausgleich oder der Bezahlung der überstunden sagten sie das gibt's hier nicht. Der chef sagt entweder man akzeptiert es oder man geht.
Auch von den Ersatzfeiertagen die einem zustehen spürt man dort nichts.
Ich habe einen 8 Stunden vertrag und bin volljährig.
Meine Frage ist, wie soll ich vorgehen?
Ich bin noch in der probezeit und da das Arbeitsklima nicht das prickelnste ist, möchte ich meinen chef gar nicht darauf ansprechen aus angst das ich noch schlimmer behandelt werde.
Werde morgen auch noch die ihk informieren aber vielleicht hat mir jemand jetzt schon einen guten Rat
3 Antworten
Die ngg darauf aufmerksam machen :) die helfen!
Informiert die Kammer der Chef Verletzt sogar das Arbeitszeitgesetz da wären maximal 12 stunden mal als volljähriger erlaubt aber nicht 13 stunden das ist nur im Gesundheitsberufe erlaubt..außerdem ist das schwarzarbeit so und die kann euch sogar zum Verhängnis werden wen ihr da mit macht am besten ist ihr oder du informiert den Zoll über das verhalten.Das geht auch Anonym.
Suche dir einen neuen betrieb und frage die anderen Azubis in der schule ob die dir einen raten könne die wissen auch weis das da zugeht,!
Arbeitszeit
Volljährige dürfen acht Stunden täglich und an sechs Tagen in der Woche beschäftigt werden, insgesamt also 48 Stunden wöchentlich. Die Arbeitszeit kann sogar auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird.
Im Arbeitsvertrag darf bei Volljährigen, die Vollzeit arbeiten, also nur eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden und eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden vermerkt werden.
Auch wenn Überstunden geleistet werden, dürfen die maximalen Arbeitszeiten auf keinen Fall überschritten werden - das wäre ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht!
Wenn im Ausbildungsvertrag eine geringere Arbeitszeit als 48 Stunden und eine Fünf-Tage-Woche angegeben sind, gilt laut Günstigkeitsprinzip diese Regelung.
Höchstarbeitszeit
Wenn Azubis Überstunden machen, gelten laut Arbeitsrecht die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten: Für Minderjährige gilt laut Jugendarbeitsschutzgesetz eine maximale Arbeitszeit von 40 Stunden, bei Volljährigen laut Arbeitszeitgesetz eine maximale Arbeitszeit von regelmäßig 48 Stunden wöchentlich.