Wann darf AG Überstundenabbau ABLEHNEN?

4 Antworten

Als erstes du bist bei der Zeitarbeitsfirma beschäftigt und hast den Arbeitgeber über dein Mutterschaftsurlaub informiert. Wahrscheinlich hast du 35 Std./Woche Arbeitsvertrag das macht pro Tag 7 Std. 150 Std. / 7 Std. ergibt 21,5 Tage darfst du abfeiern. Der Arbeitgeber kann dir das nicht verbieten, und vor allem mit so einem Grund schon garnicht. Es muss einen trifftigen Grund geben für die Ablehnung, weil das sind letztendlich deine geleisteten stunden, die du nach freie Entscheidung abfeiern kannst. Der Arbeitgeber könnte früher sagen können, dass du garkeine Überstunden aufbauen darfst bevor du das Arbeitsvertrag unterschrieben hast, somit hat er dir die Gelegenheit gegeben und muss auch dir das gewähren. Du musst dich auch nicht äußern für was du die benötigst, kannst z.B. sagen ich muss zum Arzt etc., auch dann kann er nicht einen Nachweis verlangen ob du richtig sagst oder nicht. Der Arbeitgeber lehnt ab weil er dich vielleicht nicht ersetzen kann/will, das ist was mir jetzt einfällt aber die sind dafür da, die machen ganz viel Werbung, ja wir lösen Ihre Personalprobleme und und und, wenn du sagst ich gehe mal 2 Wochen weg dann lehnen sie dir ab, aus welchem Grund auch immer weißt der gaier was. Aufjeden fall können sie dir nicht verbieten die stunden abzubauen/abfeiern.

Ob der AG die Überstunden durch Freizeit abfeiern lässt oder lieber auszahlt, ist seine Entscheidung. Da der AG in dem Fall aber die Zeitarbeitsfirma ist, kannst natürlich mal in den Arbeitsvertrag linsen, was dort festgehalten ist.

Ich würde schauen was in deinem Arbeitsvertrag zur Regelung mit Überstunden steht. Kann auch sein, dass dein Arbeitgeber dich nicht abfeiern lässt sondern Stunden ausbezahlt, ansonsten vielleicht mal den Betriebsrat fragen??

Lass dich die Zeit krankschreiben...Anders kommst du diesen moderen Sklaventreibern nicht bei...