Verbindliches Meeting außerhalb der Arbeitszeit?

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Dein AG darf Meetings/Teambesprechungen außerhalb der Arbeitszeit ansetzen.

Es müssen aber einige Dinge beachtet werden:

Gibt es einen Betriebsrat, muss dieser den Überstunden für die Teilzeitkräfte und auch für Vollzeitkräfte die die tägliche Arbeitszeit überschreiten, zustimmen.

Die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit sowie die Ruhezeiten müssen eingehalten werden.

Die Überstunden aus diesen Meetings müssen dem Zeitkonto gutgeschrieben und als Freizeitausgleich gegeben oder bezahlt werden.

die allerdings nicht 1:1 ausbezahlt oder abgefeiert werden.)

Du schreibst in einem Kommentar, dass im "Gegenzug" Minusstunden gemacht werden dürfen, ohne dass es zu Gehaltskürzungen kommt.

Sorry, das sieht für mich wie ein Zeitkonto aus, bei dem man sowohl Plus- als auch Minusstunden "ansammeln" kann. Das wäre ja auch in Ordnung. Wenn ein AN z.B. fünf Minusstunden auf dem Zeitkonto hätte, bekäme er z.B. zwei Stunden aus dem Meeting "gutgeschrieben" und das Minus würde nur noch drei Stunden betragen.

Anders kann ich mir so eine Regelung nicht vorstellen, es sei denn der AG ist ein "Gutmensch" der nicht auf vereinbarte Stunden besteht und immer bezahlt als wäre gearbeitet worden.

Oder er ist ein sehr cleverer Chef der weiß, dass die AN sehr selten mal eine Minusstunde haben, öfter aber Plusstunden die er dann nicht bezahlen muss.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Was heißt "nicht 1:1 ausbezahlt"?

Wenn diese Zeit eine verpflichtede Firmenveranstaltung ist, muss sie auch bezahlt werden. Abgesehen davon, dass es dem Gedanken von Teilzeit widerspricht, wenn Überstunden außerhalb der üblichen Zeit angesetzt werden.

Wenn es Teilzeitkräfte gibt, wird es kaum einen Termin geben können, an dem alle Mitarbeiter anwesend sind. Somit muss es für manche Leute eben außerhalb ihrer eigenen Arbeitszeit sein.

Dies sind dann jedoch ganz normale Überstunden, die entsprechend bezahlt werden müssen.

Ansetzen kann er es aber dan hat er das auch als arbeistzeit zu bezahlen!

dein chef kann jederzeit eine dienstbesprechung anordnen