Übernimmt Neuwagen-Garantie defektes Rücklicht?

8 Antworten

Glühlampen (bzw. Leuchtmittel, können auch LEDs sein) gelten als Verschleißteile wie Reifen, Wischergummis usw. und sind daher in der Regel von der Fahrzeuggarantie ausgenommen

Wenn Du mit der Werkstatt gut kannst, wechseln sie Dir die Lampe für lau. Ansonsten geh zur Tanke und kauf Dir so ein Ding für 2 Euro.

In Deutschland gilt eine Gewährleistung von 24 Monaten ab Kauf. Die Herstellergarantie it dabei unerheblich.

Entgegen der Meinung vieler gilt die Gewährleistung für alle Neuprodukte, welche keine Artikel des täglichen Konsums (wie zum Beispiel Lebensmittel) sind.

Auch für Leuchtmittel. Auch wenn diese im Auto verbaut sind.

Wenn Dein Auto also keine 24 Monate alt ist, greift in jedem Fall die Gewährleistung. Es gibt allerdings einen Haken an der Sache: Nach 6 Monaten geht die Beweislast auf den Käufer über. Das heißt, er muss nachweisen, dass sich der Defekt auf einen Materialfehler oder Konstruktionsmangel gründet und der Fehler initial somit schon bei Übergabe bestand.

Bei einem LED Leuchtmittel hat man relativ gute Chancen, da diese einen viel geringern Verschleiß als herkömmliche Leuchtmittel unterliegen und auch widerstandsfähiger gegen Erschütterungen sind. Es ist ungewöhnlich, dass LED Leuchtmittel nach so kurzer Zeit ausfallen, und man zumindest unterstellen kann, dass dies kein normaler Verschleiß ist.

Bei herkömmlichen Leuchtmitteln sieht die Welt schon anders aus. Sie unterliegen einem durch die Erhitzung des Glühdrahtes auftretendem Verschleiß. Dieser wird durch kalte Außentemperaturen und durch Erschütterungen begünstigt. Es ist für den Konsumenten praktisch unmöglich nachzuweisen, dass der Defekt bereits (initial) bereits bei Übergabe bestand.

Soll heißen: Bei LED Leuchtmitteln würde ich auf mein Recht pochen, bei Halogen-Leuchtmitteln kann man sich das sparen.

Grundsätzlich gilt aber Folgendes:

Wenn man im Autohaus freundlich nachfragt, wird man in der Regel aber kulant behandelt. Man möchte schließlich auch künftig Neuwagen an den Kunden verkaufen.

Also, einfach mal hinfahren und freundlich nachfragen.

Nachtrag: Es gibt natürlich auch Verschleißteile, die nicht unter die Garantie fallen. Scheibenwischer oder Ölfilter beispielsweise.

Ein Beispiel: Dir bricht nach 5 Monaten der Scheibenwischer durch -> Gewährleistungsfall Der Scheibenwischer zieht nach 5 Monaten aufgrund häufiger Verwendung Streifen beim Wischen -> Verschleiß, keine Gewährleistung.

Ölfilter: Der Ölfilter reisst nach 5 Monaten -> Gewährleistungsfall Der Ölfilter ist nach 5 Monaten dicht -> Verschleiß, keine Gewährleistung

Ich denke mal das die Birne kaputt ist,sowas übernimmt die Garantie nicht ,eine neue Birne kostet vllt 2 Euro ,wenn du nett in der Werkstatt bittest dann bauen sie dir die Birne auch kostenlos ein ;)

Da steht jetzt die Frage, was genau kaputt ist. Wenns die Glühlampen sind, dann fällt das idR nicht in die Garantie, wird aber auch oft kulant von den Autohäusern nebenbei gehändelt. Wenn das mehr kaputt ist, dann ist es Garantie.

Die Vollkasko hat nicht das geringste damit zu tun !

Ein Defekt an der Lichtanlage (kaputte Stecker, mangelhafte Fassung, nicht funktionierender Schalter etc.) fällt unter Garantie/Gewährleistung, ein kaputtes Lämpchen nicht. Könnte allerdings als Kulanzleistung von der Servicestelle aufgefasst werden.

lastotoman  15.06.2016, 11:59

Hallo Wie sieht das mit der Gebrauch wagen Händler aus mit 12 Monate Gewährleistung , müssen sie die Reparatur bezahlen, wenn die Strom Leitung defekt ist?

Cougar99  16.06.2016, 06:38
@lastotoman

Kaputte Leitung wohl schon, ist ja kein Verbrauchsmaterial wie Leuchtmittel.