Was habe ich für Rechte bei Garantie nach Gebrauchtwagenkauf?

4 Antworten

Wer soll sich denn den ellenlangen Text in dieser Form ohne Absatz durchlesen, ohne dabei Augen- und Kopfschmerzen zu bekommen?

Beim Gebrauchtwagenkauf hat man keine Garantie, man hat Gewährleistung.

Eine "Gebrauchtwagengarantie" hättest du separat abschließen müssen.

Ob es sich beim Katalysator um einen Mangel oder um einen Verschleiß handelt, kann man nicht pauschal sagen.

Bei der hohen Laufleistung eher um Verschleiß und dann kannst du froh sein, dass man dir 50 / 50 angeboten hat.

Das kannst du hier nachlesen:

https://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/gebrauchtfahrzeuge/gebrauchtwagenkauf/liste-mangel-verschleiss/

Viele Grüße

Michael

Für das KFZ-Handwerk gibt es bei der Innung einen Clearingstelle, wo der Wagen neutral überprüft werden kann. Dabei würde es sofort auffallen, dass der KAT gar nicht ausgebaut war.

Erstmal Glückwunsch zum Suzuki Swift Sport, ist echt ein tolles Auto. Wie jedes andere Auto hat der Swift auch seine schwächen und die hat dich gerade erwischt. Es kann vorkommen dass er Probleme mit dem KAT hat, ist dieser ausgetauscht sollte er Ruhe geben. Die 50/50 Kostenaufteilung finde ich OK.

Beim Gebrauchtwagenkauf hast du die Gewährleistung und die ist von Händler zu Händler anders definiert. Mein Vater hat einen Nissan und hat diesen bei Renault gekauft. Bei ihm fällt ALLES unter die Gewährleistung. Ich habe einen Toyota auch bei Toyota gekauft. Nach der Frage was bei mir alles in die Gewährleistung fällt meinte der Toyota Händler "keine Kleinigkeiten" kurz darauf haben Sie tatsächlich die Kupplung (Verschleißteil) ohne wenn und aber ausgetauscht. Beim Privatkauf ist die Gewährleistung falls der Verkäufer nichts anderes angibt ausgeschlossen. Wie gesagt die Gewährleistung fällt bei jeden anders aus. Inbegriffen ist auf jeden Fall Motor und Getriebe.

Du verwechselst Garantie - eine freiwillige (Service-) Leistung eines Verkäufers/Herstellers - mit der Gewährleistung!

Die Garantie gibt dir ein Vertragspartner ja freiwillig dazu und kann deren Umfang bestimmen. Eine Gewährleistung ist gesetzlich vorgegeben und bestimmt! Die kann ein Vertragspartner nicht nach freien Stücken "beschneiden"!

@T3Fahrer

Ich werde wohl wissen ob ich die Gewährleistung oder die Garantie bekommen habe. Auf der Vertrag steht dick und fett Gewährleistung.

@ReiskocherXL

Ich sage nur, dass die Gewährleistung gesetzlich geregelt ist und nicht händler-/herstellerabhängig, wie du aber behauptet hast! Ob du Unterlagen zu Garantie oder Gewährleistung vor dir liegen hast, habe ich nie angesprochen!

Garantie gibt es da nicht. Nur Gewährleistung.

Es gibt eine Gebrauchtwagen-Garantie, die man zusätzlich zum Kauf abschließen kann.

Die greift aber in diesem Fall nicht. Sondern die Gewährleistung. Lasse das Auto dem Händler da. Du musst ihm 3 mal die Möglichkeit den Fehler zu beheben. Anscheinend hat er es schon 2 mal versucht. Wenn beim 3. Versuch der Fehler immer noch besteht, kannst du darauf bestehen, dass er das Auto zurück nehmen muss.