Übernimmt das Jobcenter Bildungsfahrten und Büchergeld auch wenn man es schon gezahlt hat?

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Siehe dazu SGB II Unterabschnitt 4
Leistungen für Bildung und Teilhabe

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/BJNR295500003.html#BJNR295500003BJNG000902308

§ 28 Bedarfe für Bildung und Teilhabe
§ 29 Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

und insbesondere

§ 30 Berechtigte Selbsthilfe:

"Geht die leistungsberechtigte Person durch Zahlung an Anbieter in Vorleistung, ist der kommunale Träger zur Übernahme der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen verpflichtet, soweit
1.
unbeschadet des Satzes 2 die Voraussetzungen einer Leistungsgewährung zur Deckung der Bedarfe im Zeitpunkt der Selbsthilfe nach § 28 Absatz 2 und 5 bis 7 vorlagen und
2.
zum Zeitpunkt der Selbsthilfe der Zweck der Leistung durch Erbringung als Sach- oder Dienstleistung ohne eigenes Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig zu erreichen war.
War es dem Leistungsberechtigten nicht möglich, rechtzeitig einen Antrag zu stellen, gilt dieser als zum Zeitpunkt der Selbstvornahme gestellt."

Es gibt also durchaus eine Rechtsgrundlage für eine nachträgliche Übernahme der Kosten. Also kann es sich lohnen, einen Antrag zu stellen.

Eine Obergrenze für Erwerbseinkommen ist im SGB II aber nicht vorgesehen. Siehe dazu §§ 11 ff.

Vorgesehen ist darin allerdings auch nicht, dass es Leistungen zum Erwerb eines Führerscheins gibt - höchstens zwecks Aufnahme einer Arbeit via § 16 Absatz 1.

Gruß aus Berlin, Gerd

Du hättest doch sofort einen Antrag stellen können. Bildung und Teilhabe heißt das. Frag bei deinem JC nach, ob du einen Vordruck brauchst oder formlos.

Schulbücher und Schulfahrten werden bezahlt. Aber ich glaube nur bis 21 Jahre, aber da bin ich mir nicht mehr so sicher.