Jobcenter verlangt meine Kontoauszüge und Lohnabrechnung (was hab ich mit der Sache zu tun)?

16 Antworten

Ja das darf das Jobcenter tun. Du lebst mit deinen Eltern zusammen in einem Haushalt. Demnach bist du mit deinen Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft.

Jede Bedarfsgemeinschaft muss jede Art von Einnahmen dem Jobcenter bekannt geben.

Um zu überprüfen wie viel Geld du im Monat an Einnahmen hast , benötigt das Jobcenter deine Lohnabrechnung und deine Kontoauszüge.

Warum die Kontoauszüge ?

Weil das Jobcenter so sieht ob du noch weitere Einnahmen pro Monat bekommst außer deine Ausbildungsvergütung. Du könntest ja auch einfach etwas verschweigen , deshalb die Kontoauszüge.

wenn er über genügend einkommen verfügt, ist er nicht mehr mitglied der bg. wenn er auf leistungen verzichtet, ist er auch nicht zugehörig zur bg. somit hat das jc keinen anspruch auf unterlagen. das muss ts für sich selbst entscheiden.

Ja das ist richtig. Da der FS aber (noch) nicht auf seine Leistungen verzichtet hat , hat das Jobcenter das Recht auf diese Unterlagen.

Die Lohnabrechnung können sie verlangen, da du mit zur Bedarfsgemeinschaft zählst. Aber die Kontoauszüge jeden Monat vorzeigen - das finde ich übertrieben. Es reicht eigentlich, wenn du deine Kontoauszüge am Anfang vorlegst. Die Ausgaben kannst du schwärzen, nur die Einnahmen und das Anfangsvermögen nicht.

Wenn du genug verdienst, um deinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, fällst du aus der Bedarfsgemeinschaft heraus. Dann wird deinen Eltern nur noch dein Mietanteil vom Hartz IV abgezogen. Ich denke, 1000.- € netto sind genug, um ein eigenständiges Leben zu führen, ein allein lebender Hartz-IV-Empfänger bekommt auch nicht mehr (wenn überhaupt). Versuche daher, dem JobCenter klarzumachen, dass du auf Grund deines Einkommens nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft zählst.

wenn kontoauszüge vorgelegt werden ist garnichts zu schwärzen. hier muss garnichts vorgelegt werden, wenn ts sich sicher ist, dass sein einkommen aus lohn und kindergeld über dem liegt was er an bedarf hat. dann muss er keine kontoauszüge und keine lohnabrechnungen vorlegen.

@markusher

Ob es bei einem derart üppigen Ausbildungslohn noch Kindergeld gibt? Ich muss seit Jahren von ca. 800.- bis 1000.- € im Monat leben, ganz ohne Kindergeld oder andere Zuschüsse.

Allerdings magst du damit recht haben, dass es reicht, wenn er quasi den Austritt aus der BG erklärt. Aber wie manche JobCenter so sind, die wollen alle Papiere haben und streichen dann womöglich das ALG II der Eltern. Ehe man dann sein Recht eingeklagt hat, ist man verhungert.

Das ist mies aber

Es wurde schon vor Harz IV Zivilklagen auf Zahlung von Miete und Unterhalt durch erwachsene Kinder Gewonnen. Lohnbrief verstehe ich ja. Was die aber mit deinem Kontoauszug wollen.

Eins ist sicher, ich würde auch für 1 Euro gehen um mein Kind da so schnell wie mgl rauszuholen. DAS ist unter aller Würde.

Denke darüber nach auszuziehen. Das kommt finanziell aufs gleiche raus, aber du zahlst nicht für deine Eltern.

die kontoauszüge werden benötigt um zu schauen wann der lohn zugeflossen ist.

@markusher

DU  ich brauch die Info nicht schreibt sie bitte dem FS

Zahlt er auch nicht wenn er weiter bei den Eltern wohnen bleibt, er muss nur für seinen eigenen Bedarf aufkommen, wenn er mit seinem anrechenbarem Einkommen seinen Bedarf decken kann.

Ja, dass wirst du solange machen müssen, bis du mit deinem anrechenbarem Nettoeinkommen deinen Bedarf auch ohne einen Cent Kindergeld decken kannst, denn dieses nicht mehr benötigte Kindergeld würde dann wieder zum Einkommen von Mutter oder Vater und dementsprechend mindernd dann auf den Rest der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) angerechnet, du würdest dann aus der BG - deiner Eltern raus sein und zahlst dann deinen Anteil der Miete, Strom, Kostgeld usw.selber an deine Eltern.

Mit 750 € bzw.1000 € Netto solltest du wenig bis gar kein Kindergeld mehr benötigen, denn bei 750 € Netto hast du um die 950 € Brutto und bei 1000 € Netto um die 1300 € Brutto, auf dieses Brutto stünden dir dann nach § 11 b SGB - ll Freibeträge auf Erwerbseinkommen zu.

100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag.

Das wären bei 950 € Brutto 270 € und bei min.1200 € Brutto 300 € Freibetrag, es würden also nach Abzug der Freibeträge noch etwa 480 € und bei 1000 € Netto etwa 700 € an anrechenbarem Erwerbseinkommen bleiben.

Bei 750 € Netto kannst du deinen Bedarf sicher noch nicht ohne einen Teil des Kindergeldes decken, weil alleine dein Regelbedarf für den Lebensunterhalt ab 18 - 24 derzeit bei 339 € liegt, es blieben dann max.um die 141 € für deinen Anteil der Warmmiete übrig.

Würdest du angenommen alleine mit deinen Eltern wohnen, dann dürfte die gesamte Warmmiete nicht über 3 x 141 € = 423 € liegen, denn sonst würdest du zur Deckung deines Bedarfs noch etwas vom Kindergeld benötigen und würdest weiter zur BG - deiner Eltern gehören und wärst zur Mitwirkung verpflichtet, also Nachweise über Einkommen / Vermögen müssten weiterhin erbracht werden.

Bei 1000 € Netto und 700 € anrechenbarem Erwerbseinkommen bist du aus der BG - raus, denn dann blieben nach Abzug deiner 339 € Regelbedarf noch um die 361 € für deinen Anteil der Warmmiete übrig und dieser Anteil sollte normalerweise geringer ausfallen, dann würdest du aus der BG - raus sein, kein Kindergeld mehr zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen und müsstest keine Nachweise mehr erbringen.

Denn außer nicht mehr benötigtem Kindergeld darf von deinem Einkommen nichts auf den Bedarf deiner Eltern bzw.der übrigen BG - angerechnet werden, könntest dann sogar ausziehen, dann steht dir auch noch dein Kindergeld zu, wenn dir deine Eltern nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes zahlen.

wenn du mit deinem einkommen aus lohn und kindergeld deinen bedarf selbst decken kannst, dann fällst du aus der bedarfsgemeinschaft deiner eltern. du zahlst dann deine anteile miete, strom, internet/telefon, lebensmittel, kosmetika an deine eltern und mit dem rest kannst du tun was du willst.

du kannst also dem jobcenter mitteilen, dass du auf deine leistungen verzichtest und nicht mehr teil der bg deiner eltern und auch nicht teil der haushaltsgemeinschaft bist, sondern nur für dich selbst sorgst.

dann hat das jc keinen anspruch auf irgendwelche unterlagen von dir

Mit 750 € bzw.1000 € Netto + Kindergeld muss er auf nichts verzichten, dann bekommen die Eltern eh keine Leistungen mehr für ihn.

Bekommt er aber angenommen nur 750 € Netto und würde dem Jobcenter schriftlich mitteilen das er freiwillig auf evtl.zustehende Leistungen ( § 46 SGB - l ) verzichtet, dann würde das Jobcenter das Kindergeld voll als Einkommen auf den Bedarf der Eltern anrechnen bzw.unter Berücksichtigung von z.B. den 30 € Versicherungspauschale.

Nachteil, dass Kind hätte eigentlich nur ein anrechenbares Erwerbseinkommen von ca.480 € Netto und würde vom Kindergeld normalerweise zur Deckung des eigenen Bedarfs noch etwas benötigen, was dann aber nicht mehr möglich wäre.