Hartz 4 - Miete für Eltern - Finanzamt - Jobcenter?
Hey, ich hab beim Jobcenter einen Mietvertrag abgegeben, dass ich ab November 2020 Miete an meine Eltern in Höhe von 300 Euro gezahlt habe.
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Jobcenter wollte jetzt Kontoauszüge von mir haben. Ich habe gesagt dass ich bar gezahlt habe.
Und die fragen ob meine Eltern die Miete an das Finanzamt gemeldet haben. Meine Eltern kriegen aber gar nicht konstant Geld von mir, weil ich keine Kohle habe.
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Können meine Eltern jetzt gesetzliche Probleme bekommen?
10 Antworten
Einerseits kannst du keine Geldleistung vom Jobcenter erwarten, wenn du es nichtmal per Vertrag oder was ähnlich handfesten Beweis belegen kannst.
Und andererseits droht dir jetzt ne mögliche Anzeige, ja auch versuchte Erschleichung von Geldleistungen sind strafbar.
Nun zu deinen Eltern: Wenn sie Miete von dir verlangen, dann sind das Einkünfte die zumindest dem Jobcenter als Nebeneinkünfte bekannt gegeben werden mussten.
Die Häufigkeit, ob du nur einmal Miete zahltest, spielt hier überhaupt keine Rolle:
Deine Eltern haben sich Geldleistungen vom Amt erschlichen. Denn hätten deine Eltern es bekannt gegeben, hätten sie 300€ weniger vom Jobcenter bekommen. Das taten sie aber nicht, daher ist es Betrug: 6 - 8 Wochen kriegen deine Eltern kein Geld mehr vom Jobcenter + die 300€ müssen ans Jobcenter zurückgezahlt werden.
Ihr alle könnt gesetzliche Probleme bekommen, bei dem Gemauschel.
Wenn Deine Eltern Mieteinnahmen haben dann müssen sie diese in der Steuererklärung auch versteuern.
Deine Eltern und du werden ganz sicher Probleme bekommen, denn dass was ihr getan habt ist Betrug.
Die vorsätzliche Falschaussage in Bezug auf geleistete Zahlungen hat hier für alle Beteiligten erhebliche Folgen. Die Eltern, die von den nie geleisteten Mietzahlungen profitiert hätten, werden vom Finanzamt aufgefordert werden, diese nachzumelden respektive ein Verfahren wegen des Anfangsverdachts der Steuerhinterziehung gegen sich eingeleitet sehen. Und zwar auch dann, wenn der OP dem Jobcenter gegenüber die Falschaussage zugibt.
Den Fragesteller, der die Falschaussage getätigt hat, erwartet neben Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Leistungen ein Verfahren wegen des Straftatbestandes des Betruges und der Leistungserschleichung.
Bitte unverzüglich einen Anwalt einschalten.