Übernimmt die Jobcenter/ARGE die Kosten von Fitness-Studio?

9 Antworten

Du meinst vermutlich Teilhabeleistungen nach § 28 Abs. 7 SGB II. Sie betragen 10 EUR im Monat. Die gibt es nur für Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem SGB II beziehen. Und nein, für ein Fitnessstudio gibt es die nicht. Wie du schon geschrieben hast, es gibt sie für Mitgliedschaften in Sportvereinen, für Unterricht in künstlerischen Fächern und für Freizeiten (die aber nur in Gruppe unter pädagogischer Anleitung und nicht für den privaten Kinobesuch).

Der Vollständigkeit halber, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gibt es auch für Wohngeldkinder, Kinder für die der Kinderzuschlag gezahlt wird, Kinder die Leistungen nach dem SGB XII erhalten und Asylbewerberkinder.

Nein, wird nicht übernommen.

Es steht jedem Fitnessstudio frei, einem Jugendlichen ein Angebot zu machen, für 10,- im Monat zu trainieren. Dann kann der Jugendliche mit dem Angebot zum Jobcenter gehen und einen Antrag stellen nach

SGB II § 28 Bedarfe für Bildung und Teilhabe "(7) Bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird ein Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von insgesamt 10 Euro monatlich berücksichtigt für

  1. Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit ..." http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html

Benötigt man dann noch Geld für Fahrkosten, Material usw., greift der folgende Absatz:

"Neben der Berücksichtigung von Bedarfen nach Satz 1 können auch weitere tatsächliche Aufwendungen berücksichtigt werden, wenn sie im Zusammenhang mit der Teilnahme an Aktivitäten nach Satz 1 Nummer 1 bis 3 entstehen und es den Leistungsberechtigten im begründeten Ausnahmefall nicht zugemutet werden kann, diese aus dem Regelbedarf zu bestreiten."

Ansonsten ist es Sache der Krankenkasse, Aktionen gegen Rückenbeschwerden zu finanzieren. Und hier kann man sich von den Zuzahlungen zu Gymnastik usw. befreien lassen, sobald man (inkl. Tabletten, Bandagen usw.) 40 bzw. 80 Euro im Jahr knapp überschritten hat.

Ansonsten kann man die meiste Übungen für den Rücken auch im Internet nachlesen und gratis zu Hause durchführen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Was soll die arbeitende Bevölkerung noch alles für Dich bezahlen? Weißt Du was ich alles "möchte" und es mir nicht leisten kann, obwohl ich jeden Tag früh aufstehe und arbeite?

Was ist denn der Sonntag für ein Problem? Du hast doch jeden Tag Sonntag.

Beim Jobcenter kommt es darauf an wie alt Du bist, falls Kind- , bzw. Jugendlicher ist die Übernahme möglich mit 10 € pro Monat, was Dich nicht weiter bringt.

Falls Du erwachsen sein solltest, frag mal Deinen Arzt, ggfs. übernimmt es ja die Krankenkasse (Rückenschule), sofern es der Zustand Deines Körpers erfordert....